AUSLANDSPRAKTIKUM
DAAD -Stipendien
Förderung von selbstbeschafften Praktika in internationalen Organisationen, Praktika in deutschen Auslandsvertretungen
Es können Studierende gefördert werden, die sich in eigener Initiative einen Praktikumsplatz bei einer internationalen Organisation oder bei einer deutschen Außenvertretung beschafft haben. Voraussetzung ist, dass das Praktikum in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Studienfach steht, praxisbezogene Sprachkenntnisse vorhanden sind und der Antragsteller das Grundstudium abgeschlossen hat, bzw. im 3. Semester eines Bachelorstudiengangs oder im 2. Semester eines Masterstudiengangs studiert.
Die Förderung des DAAD besteht aus einer nach Zielland gestaffelten Teilstipendienrate zur Deckung der Lebenshaltungskosten und einer Reisekostenpauschale. Anträge müssen über das Akademische Auslandsamt so eingereicht werden, dass sie dem DAAD spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn vorliegen.
Informationen zu den einzureichenden Unterlagen sowie die entsprechenden Formulare finden Sie unter:
http://www.daad.de/ausland/download/05104.de.html
Carlo-Schmid-Programm für Praktika in internationalen Organisationen und EU-Institutionen
Das vom DAAD gemeinsam mit der Studienstiftung des deutschen Volkes durchgeführte Carlo-Schmid-Programm bietet hoch qualifizierten Studierenden und Graduierten die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Praktikums mit den Arbeitsweisen einer internationalen Organisation bekannt zu machen.
Bewerben können sich Studierende aller Fachrichtungen bis 28 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit. Die sehr gute Beherrschung der englischen Sprache und gute Kenntnisse in einer anderen zweiten Fremdsprache müssen bei der Bewerbung nachgewiesen werden. Bewerbungsschluss ist neuerdings der 19. Februar eines Jahres.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.daad.de/csp
http://www.studienstiftung.de/carlo-schmid.html
PROMOS
Das Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden hat zum Ziel auch solchen Studierenden eine Chance auf einen Auslandsaufenthalt (kurzfristitge Aufenthalte bis max. 6 Monate) zu bieten, deren Vorhaben in keinem der strukturierten DAAD-Programme förderbar ist. Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen, Zweithörer und ggf. Promovierende der UDE, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder den Deutschen gleichgestellt sind.
Die einzelnen PROMOS-Stipendien können miteinander kombiniert werden. Ebenso können die Stipendien ein Mal pro Ausbildungsabschnitt (der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom und Staatsexamen endet) in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Internetseiten:
ERASMUS-Praktika
Über das ERASMUS-Programm sind nicht nur Studienaufenthalte an europäischen Hochschulen möglich. Es können durch das Programm auch Auslandspraktika gefördert werden, die inhaltlich im Fachbereich betreut werden.
Gefördert werden können im neuen ERASMUS + Programm Vollzeitpraktika zwischen 60 Tagen und sechs Monaten in einem Land der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, und der Türkei. Die pauschale monatliche Mobilitätsbeihilfe beträgt zwischen 250 € und 350 € (je nach Länderkategorie). Aufnehmende Institutionen können Unternehmen, aber auch andere Einrichtungen wie Forschungs- und Bildungszentren, Verwaltungen, gemeinnützige Einrichtungen, NGOs etc. sein. Von der Förderung ausgenommen sind jedoch EU-Institutionen, Organisationen die EU-Programme verwalten und diplomatische Vertretungen des Heimat bzw. Herkunftslands des Studierenden (z.B. Konsulate, Botschaften).
Der Praktikumsplatz muss selbstständig organisiert werden. Wenn eine Praktikumszusage vorliegt, kann die Bewerbung für eine Förderung jederzeit über Herrn Pottel vom Akademischen Auslandsamt erfolgen.
Neu ist:
- auch Absolvent/inn/en können gefördert werden. Der Antrag auf Förderung muss aber noch während der Immatrikulation gestellt werden und das Praktikum muss innerhalb des ersten Jahres nach dem Abschluss beendet werden.
- pro Studienabschnitt können Studierende bis zu 12 Monate ERASMUS-Förderung (Studium und Praktikum) erhalten
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Auslandsamts:
http://www.uni-due.de/international/outgoings_erasmus_praktika.shtml
Auslandsbafög
Für den Auslandsaufenthalt wird das Inlands-Bafög um einen Auslandszuschlag, sowie einem Zuschuss zu den Reisekosten und der Krankenversicherung aufgestockt. Dieses gilt jedoch nicht für Länder der Europäischen Union, hier werden seit 2001 zusätzlich zum Inlands-Bafögsatz nur noch die Reisekosten und die Krankenversicherung bezuschusst. Beantragt wird das Auslands-BAföG nicht beim Studentenwerk Duisburg-Essen, sondern bei dem für einen bestimmten Länderbereich zuständigen BAföG Amt.
Weitere Informationen und eine Liste der zuständigen BAföG-Ämter und Zuschlagssätze finden Sie unter:
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/384.php
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/441.php
Bildungskredit des BMBF und der KfW
Der Bildungskredit von bis zu 300 € monatlich wird nur bis zum 36. Lebensjahr und nur bis zum Ende des 12. Fachsemesters vergeben. Der Kredit kann zusätzlich zum Bafög in Anspruch genommen werden, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.bildungskredit.d
ASA-Programm
Über das ASA-Programm werden Stipendien für dreimonatige Arbeits- und Studienaufenthalte (ASA) in Afrika, Asien, Lateinamerika und Südosteuropa vergeben. Interessierte können sich über die Projekte auf den Internetseiten des Programms informieren oder auch selbst Vorschläge für entwicklungspolitische Praktikumsprojekte einreichen. Wenn der Projektpartner einverstanden ist können eventuell auch Masterarbeiten im Projekt geschrieben werden.
Bewerben können sich Studierende bis 30 Jahren. Interessierte sollten politisches oder soziales Engagement nachweisen können, offen und lernbereit sein, fachliche Kenntnisse (je nach Projekt) und Grundkenntnisse in der Sprache des Gastlandes verfügen. Teilnehmer erhalten ein Teilstipendium pro Monat und einen Fahrtkostenzuschuss.Weitere Informationen unter: http://www.asa-programm.de
GIZ-Praktikantenprogramm
Bewerben können sich Studierende nach Abschluss des Grundstudiums (ab dem 3. Semester bei Bachelor-Studiengängen), Aufbau-Studierende sowie Absolventen bis 6 Monate nach Abschluss des Studiums. Gute Kenntnisse einer Weltsprache werden vorausgesetzt sowie eine hohe Sensibilität für die Kultur im Einsatzland, Kooperationsfähigkeit, Belastbarkeit und Verantwortungsbereitschaft. Teilnehmer erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung je nach Einsatzland oder nach Absprache.
Bewerbungen sind jederzeit möglich. Weitere Informationen unter:
http://www.giz.de/de/jobs/444.html