Evaluation der ambulanten Nachsorge forensischer Patienten (§63StGB) in Nordrhein-Westfalen

PD Dr. med. Dieter Seifert; Dipl.-Päd. Friedhelm Schmidt-Quernheim

Zusammenfassung:

In der Studie wird die forensische Nachbehandlung sämtlicher Patienten, die seit dem Jahre 2002 im Bundesland Nordrhein-Westfalen aus der Unterbringung nach § 63 StGB zur Bewährung entlassen wurden, evaluiert (Stichprobengröße: 200 bis 250). Zum einen werden aktuelle Daten zur Deliktrückfälligkeit erhoben. Zum anderen soll das jeweilige Nachsorge-Setting detailliert untersucht werden. Mittels einer qualitativen Untersuchung der gescheiterten Patienten im Vergleich mit Nicht-Rückfälligen sollen schließlich Aspekte zur Verbesserung und Professionalisierung forensischer Nachsorge herausgearbeitet werden.

Förderung:

Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug NRW

Publikationen:

  • Schmidt-Quernheim, F. & Seifert, D. (2014) Evaluation der ambulanten Nachsorge forensischer Patienten (§ 63 StGB) in Nordrhein-Westfalen. Nervenarzt, 85, 9: 1133 - 1143

 

Kontakt

PD Dr. med. Dieter Seifert

LVR-Klinikum Essen
Kliniken/Institut der Universität Duisburg-Essen
Institut für Forensische Medizin
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45147 Essen

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