Studiengang
Lehramt an Berufskollegs (Master of Education)
Studienort
Campus Essen
Regelstudienzeit
4 Semester
Studienbeginn
Wintersemester / Sommersemester
Studienabschluss
Master of Education für das Lehramt an Berufskollegs (M.Ed.)
Beschreibung
Im Master-Studiengang mit der Lehramtsoption Berufskollegs erwerben Sie insgesamt 120 Credits (European Credit Transfer System), auf jedes Semester entfallen dabei durchschnittlich 30 Credits. Die Credits verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Studienelemente:
Master-Studiengang mit der Kombination aus 2 beruflichen Fachrichtungen oder einer beruflichen Fachrichtung und einem Unterrichtsfach oder zwei Unterrichtsfächern
|
a) Fachwissenschaft einschließlich Fachdidaktik im ersten Fach und 3 Cr Anteil am Begleitmodul |
29 Cr |
b) Fachwissenschaft einschließlich Fachdidaktik im zweiten Fach und 3 Cr Anteil am Begleitmodul |
29 Cr |
c) Bildungswissenschaften und 3 Cr Anteil am Begelitmodul |
17 Cr |
d) Praxissemester, davon
- 13 Cr Aufenthalt in Schule und ZfsL
- 5 Cr Teilstudiengang 1 mit Studienprojekt
- 5 Cr Teilstudiengang 2 mit Studienprojekt
- 2 Cr Teilstudiengang 3 ohne Studienprojekt
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25 Cr |
e) Masterarbeit
f) Begleitmodul zur Masterarbeit (integriert in a), b), c) enthalten)
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20 Cr
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Credits im Masterstudium insgesamt
|
120 Cr
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Master-Studiengang mit der Kombination einer großen und einer kleinen beruflichen Fachrichtung (Wiwi)
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a) große berufliche Fachrichtung einschließlich Fachdidaktik und 3 Cr Anteil am Begleitmodul |
29 Cr |
b) kleine berufliche Fachrichtung einschließlich Fachdidaktik und 3 Cr Anteil am Begleitmodul |
29 Cr |
c) Bildungswissenschaften und 3 Cr Anteil am Begleitmodul |
17 Cr |
d) Praxissemester, davon
- 13 Cr Aufenthalt in Schule und ZfsL
- 5 Cr Teilstudiengang 1 mit Studienprojekt
- 5 Cr Teilstudiengang 2 mit Studienprojekt
- 2 Cr Teilstudiengang 3 ohne Studienprojekt
|
25 Cr |
e) Masterarbeit
f) Begleitmodul zur Masterarbeit (integriert in a), b), c) enthalten)
|
20 Cr |
Credits im Masterstudium insgesamt
|
120 Cr |
Master-Studiengang mit der Kombination einer großen und einer kleinen beruflichen Fachrichtung (Bautechnik) |
a) große berufliche Fachrichtung einschließlich Fachdidaktik |
31 Cr |
b) kleine berufliche Fachrichtung einschließlich Fachdidaktik |
18 Cr |
c) Bildungswissenschaften |
21 Cr |
d) Praxissemester, davon
- 13 Cr Aufenthalt in Schule und ZfsL
- 5 Cr Teilstudiengang 1 mit Studienprojekt
- 5 Cr Teilstudiengang 2 mit Studienprojekt
- 2 Cr Teilstudiengang 3 ohne Studienprojekt
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25 Cr |
e) Deutsch als Zweitsprache
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6 Cr |
f) Masterarbeit
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19 Cr |
Credits im Masterstudium insgesamt
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120 Cr |
Die Lehrinhalte der Fächer sind in Module gegliedert. Das Modulhandbuch enthält ausführliche Informationen zu den fachlichen Inhalten, Qualifikationszielen und den zugehörigen Lehrveranstaltungen. Die Fachprüfungsordnungen, in denen auch die Studienverlaufspläne abgebildet sind, regeln den formalen Ablauf des Studiums, z.B. die Regelstudienzeit, den Studienumfang, Umfang und Art der Prüfungen und Bewertung der Prüfungsleistungen. Soweit veröffentlicht, erhalten Sie die Dokumente in einer Liste am Ende dieser Seite sowie auf den Internetseiten der Fakultäten/Fächer, in den Sekretariaten der Unterrichtsfächer oder beruflichen Fachrichtungen bzw. in der Fakultät für Bildungswissenschaften.
Fächerkombinationen
Im Master-Studiengang setzen Sie die Fächer des Bachelor-Studiengangs fort.
Das Studium des Bereichs Bildungswissenschaften ist ebenfalls verpflichtend.
Studiengangs- oder Hochschulwechsler erkundigen sich bitte auf den Studiengangsseiten des Bachelor-Studiengangs über die Fächerkombinationsmöglichkeiten und Anforderungen.
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Studienverlauf
Prüfungen/ECTS-Credits
Die Masterprüfung besteht aus den Modul- und/oder Modulteilprüfungen in den Unterrichtsfächern bzw. beruflichen Fachrichtungen, den Bildungswissenschaften, dem Praxissemester und der Master-Arbeit, für die jeweils ECTS-Credits vergeben werden. Die Fachprüfungsordnungen der beruflichen Fachrichtungen bzw. Unterrichtsfächer regeln die Form und den zeitlichen Umfang der Modul- oder Modulteilprüfungen.
Informationsmaterial
Gesetze und Prüfungsordnungen
Informaterial
Fachprüfungsordnungen und Modulhandbücher:
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Zugang zum Studium
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studiengang für das Lehramt an Berufskollegs ist der erfolgreiche Abschluss
- eines Bachelor-Studiengangs mit den Lehramtsoptionen Berufskolleg oder Gymnasien/Gesamtschulen mit 2 nach § 5 Abs. 4 LZV zur Kombination geeigneten Unterrichtsfächern bzw. unter Auflage nach Satz 4 eines aus zwei nach § 5 LZV zur Kombination zugelassenen Fächern bestehenden Bachelor-Studiengangs an der Universität Duisburg-Essen, oder
- eines mindestens dreijährigen einschlägigen Studiums in zwei nach § 5 LZV zur Kombination zugelassenen Fächern und bildungswissenschaftlichen sowie fachdidaktischen Inhalten an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes mit Bachelor-Abschluss oder einem vergleichbaren Abschluss, sofern der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit dieses Abschlusses festgestellt hat, oder
- eines mindestens dreijährigen einschlägigen Studiums in zwei nach § 5 LZV zur Kombination zugelassenen Fächern und bildungswissenschaftlichen sowie fachdidaktischen Inhalten an einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes mit Bachelor-Abschluss oder einem vergleichbaren Abschluss, sofern der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit des Studiums und des Abschlusses sowie ein Niveau des Abschlusses festgestellt hat, das dem eines Abschlusses an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes entspricht.
Die Zugangsvoraussetzungen können Sie in der Gemeinsamen Prüfungsordnung des Master-Studiengangs mit der Lehramtsoption Berufskollegs nachlesen.
Bei der Einschreibung in den Master-Studiengang für das Lehramt an Berufskollegs sollte weiterhin der Nachweis der Ableistung der einschlägigen fachpraktischen Tätigkeit gemäß § 5 Abs. 6 LZV im Umfang von mindestens 27 Wochen vorgelegt werden. Der Nachweis kann jedoch bis zur Anmeldung zur Master-Arbeit nachgeholt werden.
Liegt zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses für den Master-Studiengang noch kein Abschlusszeugnis nach Abs. 2 GPO vor, kann die Bewerberin oder der Bewerber vorläufig unter der Bedingung zugelassen werden, dass die Erbringung sämtlicher Prüfungsleistungen nachgewiesen wird, aufgrund der bereits bewerteten Prüfungsleistungen die Voraussetzungen des Abs. 3 GPO vorliegen und das Zeugnis nach Abs. 2 GPO bis zum 15. Dezember bzw. 15. Juni nachgereicht wird.
Die Fachprüfungsordnungen des Master-Studiengangs können darüber hinausgehend besondere Regelungen für die Zulassung zum Studium enthalten.
Zulassung
Die Zulassung ist sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich.
Dieser Studiengang ist bei Vorliegen der oben genannten Zugangsvoraussetzungen zurzeit zulassungsfrei.
Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor Bewerbungsschluss im Bereich Einschreibungswesen.
Die Einschreibung kann während der Einschreibphase im Bereich Einschreibungswesen online vorgenommen werden (bei zulassungsfreien Masterstudiengänge bis Ende der Vorlesungszeit).
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern erkundigen sich bitte beim Akademischen Auslandsamt.
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
-
Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
-
Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
-
Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Weitere Sprachkenntnisse
Studierende eines Lehramtsstudiums müssen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachweisen. Studierenden ohne Allgemeine Hochschulreife fehlt i.d.R. dieser Nachweis (z. B. Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife am Berufskolleg mit nur einer Fremdsprache). Dieser muss bis zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst erbracht werden. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt hat und seine Hochschulzugangsbe-rechtigung in deutscher Sprache erworben hat, muss lediglich Kenntnisse in einer Fremdsprache nachweisen (LZV 2016 §11).
Der Nachweis von zwei Fremdsprachen ist daher keine Zugangsvoraussetzung für das Studium. Für einzelne Teilstudiengänge werden bestimmte Sprachkenntnisse als Zugangsvoraussetzung für das Bachelor- bzw. Masterstudium verlangt und müssen entweder zur Einschreibung (Bachelor / Master) oder im Studienverlauf nachgewiesen werden.
Die Sprachanforderungen in den Fächern Englisch, Französisch und Spanisch müssen bereits zur Einschreibung bzw. im Verlauf des Bachelor-Studiums nachgewiesen werden. Studiengangs- oder Hochschulwechsler erkundigen sich bitte auf den Seiten des Bachelor-Studiengangs.
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Der verpflichtende Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten in den Fächern Englisch, Französisch und Spanisch ist bereits im Bachelorstudium abzuleisten (Näheres regeln die Fachprüfungsordnungen des Bachelor-Studiengangs). S. Bachelor-Studiengang.
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Berufsmöglichkeiten/Arbeitsmarkt
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Kontakt und Beratung
Fakultät
Fakultät für Bildungswissenschaften am Campus Essen, sowie die Fakultäten, in denen die Unterrichtsfächer angesiedelt sind.
Kontakt zu den beruflichen Fachrichtungen und Fächern:
Die restlichen Links werden wir einbinden, sobald die Dokumente veröffentlicht sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Das Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB) hat eine Seite eingerichtet, auf der Sie Dokumente und Links zur Bachelor-Master-Struktur des Lehramtsstudiums an der Universität Duisburg-Essen finden. Zudem organisiert das ZLB ein LehramtsWiki rund um die Lehrerbildung an der Universität Duisburg-Essen und darüber hinausgehende Belange. Auch auf der Seite des Schulministeriums NRW werden häufig gestellte Fragen zur neuen Lehrerausbildung beantwortet.
Das Akademische Beratungs-Zentrum Studium und Beruf (ABZ) bietet darüber hinaus die Möglichkeit der persönlichen Beratung zu Studienmöglichkeiten, - inhalten, Zugangsvoraussetzungen, Zulassungsbedingungen und zu Studienwahlprozessen an. Die Beratungszeiten und Kontaktdaten finden Sie hier.
Sollten Sie Mitarbeitende*r der Universität Duisburg-Essen sein und Anmerkungen zum Inhalt der Website haben, wenden Sie sich bitte direkt an abz.lehramt@uni-due.de
Fachberatung des Studiengangs (Lehrende)
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