Studienangebot

Information

Die UDE verfügt über ein breites Fächerspektrum:
Unsere Studiengänge reichen von A wie Angewandte Informatik bis W wie Wirtschaftspädagogik.

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Bewerbungsschluss ob der von Ihnen präferierte Studiengang zulassungsbeschränkt ist.

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Studiengang

Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (Master of Education)

Studienort

Campus Essen

Regelstudienzeit

4 Semester

Studienbeginn

Wintersemester / Sommersemester

Studienabschluss

Master of Education für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen (M. Ed.)

Beschreibung

Im Master-Studiengang mit der Lehramtsoption Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen erwerben Sie insgesamt 120 Credits (European Credit Transfer System), auf jedes Semester entfallen dabei durchschnittlich 30 Credits. Die Credits verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Studienelemente:

Master-Studiengang mit der Lehramtsoption Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
a) Fachwissenschaft einschließlich Fachdidaktik im ersten Fach und 3 Cr Anteil am Begleitmodul 20 Credits
b) Fachwissenschaft einschließlich Fachdidaktik im zweiten Fach und 3 Cr Anteil am Begleitmodul 20 Credits
c) Bildungswissenschaften und 3 Cr Anteil am Begleitmodul 29 Credits

d) Praxissemester, davon

  • 13 Cr Aufenthalt in Schule und ZfsL
  • 5 Cr Teilstudiengang 1 mit Studienprojekt
  • 5 Cr Teilstudiengang 2 mit Studienprojekt
  • 2 Cr Teilstudiengang 3 ohne Studienprojekt
25 Credits
e) Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte 6 Credits

f) Master-Arbeit

g) Begleitmodul zur Masterarbeit (integriert in a), b), c) enthalten)

20 Credits

Die Lehrinhalte der Fächer sind in Module gegliedert. Das Modulhandbuch enthält ausführliche Informationen zu den fachlichen Inhalten, Qualifikationszielen und den zugehörigen Lehrveranstaltungen. Die Fachprüfungsordnungen, in denen auch die Studienverlaufspläne abgebildet sind, regeln den formalen Ablauf des Studiums, z.B. die Regelstudienzeit, den Studienumfang, Umfang und Art der Prüfungen und Bewertung der Prüfungsleistungen. Soweit veröffentlicht, erhalten Sie die Dokumente in einer Liste am Ende dieser Seite sowie auf den Internetseiten der Fakultäten/Fächer, in den Sekretariaten der Unterrichtsfächer bzw. in der Fakultät für Bildungswissenschaften.

Fächerkombinationen

Im Master-Studiengang setzen Sie die Fächer des Bachelor-Studiengangs fort.

Das Studium der Bereiche Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) und Bildungswissenschaften ist ebenfalls verpflichtend.

Studiengangs- oder Hochschulwechsler erkundigen sich bitte auf den Studiengangsseiten des Bachelor-Studiengangs über die Fächerkombinationsmöglichkeiten und Anforderungen.

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Studienverlauf

Prüfungen/ECTS-Credits

Die Masterprüfung besteht aus den Modul- und/oder Modulteilprüfungen in den Unterrichtsfächern, den Bildungswissenschaften, dem Modul DaZ, dem Praxissemester und der Master-Arbeit, für die jeweils ECTS-Credits vergeben werden.
Die Fachprüfungsordnungen der Unterrichtsfächer regeln die Form und den zeitlichen Umfang der Modul- oder der Modulteilprüfungen.

Informationsmaterial

Gesetze und Prüfungsordnungen

Informationsmatierial

Fachprüfungsordnungen und Modulhandbücher

Fach

bei Einschreibung
ab WS2016/2017

FPO*

MHB**

Biologie

FPO

MHB

Chemie

FPO;ÄO

MHB

Deutsch

FPO

MHB

Englisch

FPO

MHB

Geschichte

FPO; ÄO

MHB

Kunst

FPO; ÄO

MHB

Mathematik

FPO

MHB

Musik

FPO

MHB

Philosophie

FPO

MHB

Physik

FPO; ÄO

MHB

ev. Religionslehre

FPO

MHB

kath. Religionslehre

FPO

MHB

Sport

FPO

MHB

Technik

FPO

MHB

Türkisch

FPO

MHB

Wirtschaft-Politik 

FPO

MHB

Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ)

FPO

MHB

Bildungswissenschaften

FPO

MHB

 * Fachprüfungsordnung (soweit veröffentlicht), ** Modulhandbuch

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Zugang zum Studium

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen ist der erfolgreiche Abschluss

  • eines Bachelor-Studiengangs mit den Lehramtsoptionen Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule bzw. unter Auflage nach Satz 4 eines aus zwei nach § 3 Abs. 2 LZV zur Kombination zugelassenen Fächern bestehenden Bachelor-Studiengangs mit der Lehramtsoption Gymnasien/Gesamtschule oder Bachelor-Studiengangs an der Universität Duisburg-Essen, oder
  • eines mindestens dreijährigen einschlägigen Studiums in zwei nach § 3 Abs. 2 LZV zur Kombination zugelassenen Fächern und bildungswissenschaftlichen sowie fachdidaktischen Inhalten an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes mit Bachelor-Abschluss oder einem vergleichbaren Abschluss, sofern der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit dieses Abschlusses festgestellt hat, oder
  • eines mindestens dreijährigen einschlägigen Studiums in zwei nach § 3 Abs. 2 LZV zur Kombination zugelassenen Fächern und bildungswissenschaftlichen sowie fachdidaktischen Inhalten an einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes mit Bachelor-Abschluss oder einem vergleichbaren Abschluss, sofern der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit des Studiums und des Abschlusses sowie ein Niveau des Abschlusses festgestellt hat, das dem eines Abschlusses an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes entspricht.

Die Zugangsvoraussetzungen können Sie in der Gemeinsamen Prüfungsordnung des Master-Studiengangs mit der Lehramtsoption Haupt-, Real und Gesamtschulen nachlesen.

Liegt zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses für den Master-Studiengang noch kein Abschlusszeugnis nach Abs. 2 GPO vor, kann die Bewerberin oder der Bewerber vorläufig unter der Bedingung zugelassen werden, dass die Erbringung sämtlicher Prüfungsleistungen nachgewiesen wird, aufgrund der bereits bewerteten Prüfungsleistungen die Voraussetzungen des Abs. 3 GPO vorliegen und das Zeugnis nach Abs. 2 GPO bis zum 15. Dezember bzw. 15. Juni nachgereicht wird.

Die Fachprüfungsordnungen können darüber hinausgehend besondere Regelungen für die Zulassung zum Studium enthalten.

Zulassung

Die Zulassung ist sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich.
Dieser Studiengang ist bei Vorliegen der oben genannten Zugangsvoraussetzungen zurzeit zulassungsfrei.

Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor Bewerbungsschluss im Bereich Einschreibungswesen.

Die Einschreibung kann während der Einschreibphase im Bereich Einschreibungswesen online vorgenommen werden (bei zulassungsfreien Masterstudiengänge bis Ende der Vorlesungszeit).
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern erkundigen sich bitte beim Akademischen Auslandsamt.

Sprachkenntnisse

Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die  ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) nachweisen.

  • Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
  • Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
  • Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.

Informationen zum Deutschen Sprachtest für den Hochschulzugang (DSH)

Weitere Sprachkenntnisse

Studierende eines Lehramtsstudiums müssen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachweisen. Studierenden ohne Allgemeine Hochschulreife fehlt i.d.R. dieser Nachweis (z. B. Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife am Berufskolleg mit nur einer Fremdsprache). Dieser muss bis zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst erbracht werden. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt hat und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, muss lediglich Kenntnisse in einer Fremdsprache nachweisen. Der Nachweis von zwei Fremdsprachen ist daher keine Zugangsvoraussetzung für das Studium (Ausnahme: Sie kombinieren die Fächer Englisch und Türkisch). Für einzelne Teilstudiengänge werden bestimmte Sprachkenntnisse als Zugangsvoraussetzung für das Bachelor- bzw. Masterstudium verlangt und  müssen entweder zur Einschreibung (Bachelor/Master) oder im Studienverlauf nachgewiesen werden.

Die Sprachanforderungen in den Fächern Englisch und Türkisch müssen bereits zur Einschreibung bzw. im Verlauf des Bachelor-Studiums nachgewiesen werden. Studiengangs-/ Hochschulwechsler erkundigen sich bitte auf den Seiten des Bachelor-Studiengangs. Der Nachweis von türkischen Sprachkenntnissen ist zum WiSe 2020/21 nicht zu erbringen. Siehe auch unter "Aktuelles" aus dem Institut für Turkistik, Beitrag vom 06.07.2020.

Studienbegleitende Auslandsaufenthalte

Der verpflichtende Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten in den Fächern Englisch und Türkisch ist bereits im Bachelorstudium abzuleisten (Näheres regeln die Fachprüfungsordnungen des Bachelor-Studiengangs).

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Kontakt und Beratung

Fakultät

Fakultät für Bildungswissenschaften am Campus Essen, sowie 
die Fakuläten, in denen die Unterrichtsfächer angesiedelt sind.

Kontakt zu den Fächern:

Biologie

Chemie

Deutsch

Englisch

Geschichte

Kunst

Mathematik

Musik

Philosophie

Physik

ev. Religionslehre

kath. Religionslehre

Sport

Technik

Türkisch

Wirthschaftslehre-Politik

Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ)

Bildungswissenschaft

Das Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB) hat eine Seite eingerichtet, auf der Sie Dokumente und Links zur künftigen Bachelor-Master-Struktur des Lehramtsstudiums an der Universität Duisburg-Essen finden. Zudem organisiert das ZLB ein LehramtsWiki rund um die Lehrerbildung an der Universität Duisburg-Essen und darüber hinausgehende Belange. Auch auf der Seite des Schulministeriums NRW werden häufig gestellte Fragen zur neuen Lehrerausbildung beantwortet.

Das Akademische Beratungs-Zentrum Studium und Beruf (ABZ) bietet darüber hinaus die Möglichkeit der persönlichen Beratung zu Studienmöglichkeiten, - inhalten, Zugangsvoraussetzungen, Zulassungsbedingungen und zu Studienwahlprozessen an. Die Beratungszeiten und Kontaktdaten finden Sie hier.

Sollten Sie Mitarbeitende*r der Universität Duisburg-Essen sein und Anmerkungen zum Inhalt der Website haben, wenden Sie sich bitte direkt an abz.lehramt@uni-due.de

Fachberatung des Studiengangs (Lehrende)

Beratungsverzeichnis

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Weitere Informationen und Angebote

Allgemeine Studienberatung

Akademisches Beratungs-Zentrum
Studium und Beruf (ABZ)

Kontakt:
abz.studienberatung@uni-due.de

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Inklusions- und Behindertenportal

Das Inklusions- und Behindertenportal der Universität Duisburg-Essen bietet zentrale Informationen zum Themenkomplex Chancengleichheit und Teilhabe am und im Studium mit Behinderung und chronischer Erkrankung.

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Orientierungsphasen

Einführungsveranstaltungen zum Studienbeginn.

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Neben dem Beruf

Teilzeitstudium - Studium und Beruf/Familie miteinander verbinden

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NCs in NRW

Hier finden Sie die Links zu den Verfahrensergebnissen (NC-Werte) der örtlich zulassungsbeschränkten Fächer an
Universitäten in Nordrhein-Westfalen.

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Eingestellte Studiengänge

Studiengänge, in denen keine Neueinschreibung im 1. Fachsemester mehr möglich ist.

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Mentoring

Ziel des Mentoring-Systems an der UDE ist es, Studierende im Verlauf ihres Studiums in ihren persönlichen, fachlichen und strategischen Kompetenzen so zu stärken und zu unterstützen, so dass sie ihr Studium erfolgreich meistern.

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