Vorbemerkungen
Alle Lehrämter erfordern ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium (Master of Education).
In der Regel wird der Bachelor of Arts (B.A.) vergeben.
Für naturwissenschaftliche oder mathematische Fächerkombinationen kann auch der Bachelor of Science (B.Sc.) vergeben werden.
Hinweis zu Musik:
Das Unterrichtsfach Musik als Einzelfach im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (B.A. & M.Ed.) wurde eingestellt. Daher ist eine Bewerbung/Einschreibung nicht mehr möglich.
Eine Ausnahme bilden nur aktuell Studierende des 1-Fach-Bachelors, die sich nach Abschluss noch in den 1-Fach Master umschreiben können.
Aktuell Studierende eines 2-Fach-Bachelor-Studiums mit Musik als eines ihrer Fächer können nicht mehr zum 1-Fach-Studium wechseln bzw. das Studium nicht mit dem 1-Fach-Master Musik weiterführen.
Studiengang
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Bachelor)
Studienort
Campus Essen
Regelstudienzeit
6 Semester
Studienbeginn
Wintersemester
Studienabschluss
Bachelor of Arts (B.A.) oder Bachelor of Science (B.Sc.)
Beschreibung
Im Bachelor-Studiengang erwerben Sie insgesamt 180 Credits (European Credit Transfer System). Es schließt sich ein viersemestriges Masterstudium an, in dem Sie 120 Credits erwerben. Auf jedes Semester entfallen durchschnittlich 30 Credits. Die genaue Verteilung der Credits auf die einzelnen Studienelemente sind im Folgenden aufgeführt (Änderungen möglich):
Studienumfang des Bachelor-Studiengangs mit der Lehramtsoption Gymnasien und Gesamtschulen |
Fach 1 einschließlich Fachdidaktik |
68 Credits |
Fach 2 einschließlich Fachdidaktik |
68 Credits |
Bildungswissenschaften einschließlich Eignungs- und Orientierungspraktikum |
24 Credits |
Berufsfeldpraktikum |
6 Credits |
Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte |
6 Credits |
Bachelor-Arbeit |
8 Credits |
Credits im Bachelorstudium insgesamt |
180 Credits |
Die Lehrinhalte der Fächer sind in Module gegliedert. Das Modulhandbuch enthält ausführliche Informationen zu den fachlichen Inhalten, Qualifikationszielen und den zugehörigen Lehrveranstaltungen. Die Fachprüfungsordnungen, in denen auch die Studienverlaufspläne abgebildet sind, regeln den formalen Ablauf des Studiums, z.B. die Regelstudienzeit, den Studienumfang, Umfang und Art der Prüfungen und Bewertung der Prüfungsleistungen.
Soweit veröffentlicht, erhalten Sie die Dokumente in einer Liste am Ende dieser Seite sowie auf den Internetseiten der Fakultäten/Fächer, in den Sekretariaten der Unterrichtsfächer bzw. in der Fakultät für Bildungswissenschaften.
Fächerkombinationen
Sie wählen 2 Unterrichtsfächer aus, die im gleichen Umfang studiert werden. Die wählbaren Unterrichtsfächer sind entweder als Kernfächer (beliebige Kombination möglich) oder als weitere Unterrichtsfächer eingerichtet. Demnach können Sie ein Kernfach mit einem weiteren Kernfach oder mit einem weiteren Unterrichtsfach kombinieren. Eine Ausnahme ist das Fach Kunst, welches als Einzelfach studiert werden kann. Die Bereiche Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) und Bildungswissenschaften sind verpflichtend zu studieren.
Kernfächer |
Weitere Unterrichtsfächer |
Biologie
Chemie
Deutsch
Englisch
Französisch
Geschichte
Informatik (2)
Mathematik
Philosophie/ Prakt. Philosphie
Physik
Ev. Religionslehre (1)
Kath. Religionslehre (1)
Spanisch
Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften (ab WS 22/23)
|
Kunst (EP)
Musik (EP an der Folkwang Universität der Künste)
Sport (EP)
Technik
Türkisch |
EP: Eignungsprüfung, s. besondere Einschreibvoraussetzungen.
1: Um Evangelische oder Katholische Religionslehre später unterrichten zu dürfen, benötigen Sie die jeweilige kirchliche Unterrichtserlaubnis (Vocatio bzw. Missio canonica). Voraussetzung dafür ist u.a. die eigene Mitgliedschaft in der Evangelischen bzw. Katholischen Kirche.
2: Am 01.10.2023 geht das Lehramtsfach Informatik in die neu gegründete Fakultät für Informatik über. Für eingeschriebene Studierende ergeben sich keine Änderungen. Auf der Homepage der neu gegründeten Fakultät finden Sie weitergehende Information. Solange sich die Fakultät für Informatik noch im Aufbau befindet, finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Studiengängen, den Übergangsregelungen und der Studienorganisation auf der Homepage der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. Die Informationen und Prozesse werden nach und nach auf die Fakultät für Informatik übertragen und auf deren Homepage veröffentlicht.
Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte
„Ziel dieser Studieneinheit ist es, angehende Lehrerinnen und Lehrer auf die Alltagsrealität in sprachlich heterogenen Klassen vorzubereiten und ihnen Handlungsmöglichkeiten im Rahmen einer sprachsensiblen Unterrichtsgestaltung aufzuzeigen.“ Das Modul DaZ wird von der Fakultät für Geisteswissenschaften verantwortet. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Institutsseiten „Deutsch als Zweit- und Fremdsprache“.
Die Universität Duisburg-Essen bietet ab dem Wintersemester 2014/2015 die Zusatzqualitfikation "Sprachbildung in mehrsprachiger Gesellschaft (ZuS)" an. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bildungswissenschaften
Vermittelt werden die für die Ausführung eines Lehramtes grundlegenden Inhalte der Bildungswissenschaften in ihren Bezugsdisziplinen Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie. Das Pflichtelement schafft die Grundlagen für das Verständnis von Bildungs-, Lern- und Erziehungsprozessen und deren Analyse und Reflexion. Sie erwerben ein wissenschaftlich fundiertes, an pädagogischen Handlungsfeldern orientiertes Professionswissen, um pädagogische Problem- und Aufgabenstellungen identifizieren zu können und adäquate Handlungsmöglichkeiten für die künftige schulische Praxis zu entwickeln.
Erweiterungsfachprüfung
Das Studium des sogenannten Erweiterungsfaches kann parallel zum Lehramts-Bachelor bzw. Master of Education oder auch nach Studienabschluss aufgenommen werden. Es kann nur zum Wintersemester begonnen werden und ist in vollem Umfang zu studieren (ausgenommen Praxisphasen und Abschlussarbeit). Weitere Details zum Erweiterungsfachstudium finden Sie auf dem Merkblatt des ZLBs oder auf der Seite LehramtsWiki. Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.
Überschneidungsfreies Studieren
Um Studierenden in der gestuften Lehrerbildung Studierbarkeit zu gewährleisten, gibt es an der Universität Duisburg-Essen (UDE) das „Zeitfenstermodell“. Dieses Modell ermöglicht Studierenden ein Lehramtsstudium innerhalb der Regelstudienzeit und minimiert Überschneidungen bei Lehrveranstaltungen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier und bei der Koordinationsstelle für Studierbarkeit im Lehramt (KSL).
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Studienverlauf
Prüfungen/ECTS-Credits
Die Bachelorprüfung besteht aus den Modul- und/oder Modulteilprüfungen in den Unterrichtsfächern, den Bildungswissenschaften, dem Modul DaZ, den Praxismodulen und der Bachelor-Arbeit, für die jeweils ECTS-credits vergeben werden. Die Fachprüfungsordnungen der Unterrichtsfächer regeln die Form und den zeitlichen Umfang der Modul- oder der Modulteilprüfungen.
Informationsmaterial
Gesetze und Verordnungen
Informationsmaterial
Fachprüfungsordnungen und Modulhandbücher:
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Zugang zum Studium
Zugangsvoraussetzungen
Zulassung
Die Zulassung zum ersten Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
Eine örtliche Zulassungsbeschränkung besteht zurzeit für folgende Fächer: Biologie, Deutsch, Englisch, Geschichte (nur für das 1. Fachsemester), Mathematik, Philosophie/Praktische Philosophie (nur für das 1. Fachsemester) und Wirtschaftslehre-Politik/Sozialwissenschaften. Alle weiteren Fächer sind nach aktuellem Stand zulassungsfrei (jedoch ggf. mit Eignungsprüfung). Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Die Bewerbung ist online an den Bereich Einschreibungswesen der Universität Duisburg-Essen zu richten: www.uni-due.de/studierendensekretariat/startseite.shtml.
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern reichen ihre Bewerbung für das Wintersemester 2022/23 bis voraussichtlich 15.07.2022 bei uni-assist ein. Dies gilt für alle deutschsprachigen Bachelor-Studiengänge und umfasst Anträge zur Zulassung zum Fachstudium, zur DSH-Direktzulassung sowie zum studienvorbereitenden Deutschkurs. Bitte rechtzeitig die Fristen zur Eignungsprüfung bei Wahl der Fächer Kunst, Sport, Musik beachten (siehe Besondere Einschreibungsvoraussetzungen).
Für die verpflichtenden Bereiche Bildungswissenschaften und Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) müssen Sie sich nicht extra bewerben.
Weiter Informationen finden Sie auf dem Merkblatt des Studierendensekretariats.
Bewerbungsfristen: Voraussichtlich ab dem 15.06.2024 für das Wintersemester 2024/2025
Die Einschreibung erfolgt nach Erhalt des Zulassungsbescheids bzw. für zulassungsfreie Fächer (mit bestandener Eignungsprüfung für die Fächer Sport, Kunst und Musik) während der Einschreibungsfrist online im Bereich Einschreibungswesen.
Besondere Einschreibungsvoraussetzungen
Für alle Lehramtsstudiengänge ist die Teilnahme am Online-Self-Assessment (Skala®) des Zentrums für Lehrkräftebildung Einschreibungsvoraussetzung. Ausführliche Informationen zu den Assessments (SkaLa®) erhalten Sie hier.
Die Einschreibung zum Studium der Unterrichtsfächer Sport und Kunst sowie Musik ist abhängig vom Nachweis der besonderen Eignung für diese Fächer.
Informationen zur Eignungsprüfung im Fach Sport und zur Anerkennung externer Prüfungen finden Sie hier. Aktuelle Informationen zur Eignungsprüfung im Fach Sport finden Sie hier.
Informationen zur Eignungsprüfung im Fach Kunst erhalten Sie hier. Weiteren wichtigen Informationen finden Sie hier.
Informationen zur Eignungsprüfung im Fach Musik erhalten Sie an der Folkwang Universität der Künste. Weitere wichtige Informationen finden Sie hier.
Vorkurse
Der Besuch von Vorkursen in Mathematik und Physik wird bei der Wahl von naturwissenschaftlichen Fächern empfohlen,
Informationen hier.
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
sowie:
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Weitere Sprachkenntnisse
Bis zum Vorbereitungsdienst sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen. (i.d.R. durch Hochschulberechtigung)
- Keine Zugangsvoraussetzung für das Studium, Nachweis ist erst bei der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst zu erbringen; wird i.d.R. durch die Hochschulzugangsberechtigung erfüllt.
- Wer mit der fachgebundenen Hochschulreife des Berufskollegs nur eine Fremdsprache nachweisen kann, muss während des Studiums eine zweite Fremdsprache erwerben und nachweisen.
- Wer Deutsch nicht als Erstsprache erlernt hat, aber seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen.
Studierende der Unterrichtsfächer Englisch, Türkisch, Französisch und Spanisch haben zudem folgende Vorraussetzungen zu erfüllen:
Fach
|
Anforderungen
|
Nachweis
|
Englisch
|
Englischkenntnisse auf B2-Niveau des GER,
z.B.: Englisch bis zum Abitur
|
Zugangsvoraussetzung zur
Einschreibung in den Bachelor
|
Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache auf
A2-Niveau des GER
Ausnahme: Die Erstsprache ist nicht Deutsch und die Hochschulzugangsberechtigung wurde in deutscher Sprache erworben.
|
Nachweis bis Ende des
4. Fachsemesters im Bachelor
|
Assessment Test zu Studienbeginn (Feststellung des Sprachniveaus)
|
nur diagnostische Funktion
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Türkisch
|
Türkischkenntnisse auf B2-Niveau des GER; (weitere Infos hier), bei der Einschreibung wird jedoch kein Nachweis verlangt.
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Keine Vorraussetzung zur Einschreibung in den Bachelor
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Sprachtest (Studienleistung) auf B2-Niveau
|
Der Nachweis des B2-Niveaus erfolgt am Ende des ersten Fachsemesters.
|
Französisch
|
Französischkenntnisse auf B1-Niveau des GER
|
keine Zugangsvoraussetzung
|
Spracheinstufungstest zu Studienbeginn (Feststellung des Sprachniveaus)
|
keine Zugangsvoraussetzung,
allerdings wird ein bestandener Sprachtest für bestimmte Module vorausgesetzt (siehe FPO)
|
Spanisch
|
Spanischkenntnisse auf B1-Niveau des GER
|
keine Zugangsvoraussetzung
|
Spracheinstufungstest zu Studienbeginn (Feststellung des Sprachniveaus)
|
keine Zugangsvoraussetzung,
allerdings wird ein bestandener Sprachtest für bestimmte Module vorausgesetzt (siehe FPO)
|
Für die Unterrichtsfächer Geschichte, Philosophie, Katholische Religionslehre und Evangelische Religionslehre sind zur Umschreibung in den Master of Education bestimmte klassische Philologien nachzuweisen.
Fach
|
Anforderungen
|
Nachweis
|
Geschichte
|
Kleines Latinum
|
Zugangsvoraussetzung zur Einschreibung in den Master
|
Philosophie/
Prakt. Philos.
|
Kleines Latinum oder Kenntnisse in Altgriechisch (Graecum)
|
Evangelische
Religionslehre
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Altgriechisch (Graecum) sowie Latein (Latinum) oder Hebräisch (Hebraicum)
|
Katholische
Religionslehre
|
Latein (Latinum) sowie Grundkenntnisse in Hebräisch und Griechisch
|
Informationen zum Nachholen der Sprachkenntnisse an der Universität Duisburg-Essen finden Sie beim Institut für wissenschaftliche Schlüsselkompetenz (IwiS). Informationen unter
https://www.uni-due.de/ios/faq.php#SPRACHFAQ
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Für das Studium einer modernen Fremdsprache (Englisch, Französisch, Spanisch und Türkisch) ist ein mindestens 3-monatiger Auslandsaufenthalt, in einem Land indem die studierte Sprache als Landessprache gesprochen wird, verpflichtend vorgeschrieben (LABG 2009, Fassung 2016). Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert, ist nur für eine von beiden der dreimonatige Auslandsaufenthalt nachzuweisen. Näheres regeln die Fachprüfungsordnungen.
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Berufsmöglichkeiten/Arbeitsmarkt
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Kontakt und Beratung
Fakultät
Fakultät für Bildungswissenschaften am Campus Essen, sowie die Fakuläten, in denen die Unterrichtsfächer angesiedelt sind.
Kontakt zu den Fächern:
Das ZLB organisiert ein LehramtsWiki rund um die Lehrerbildung an der Universität Duisburg-Essen und darüber hinausgehende Belange. Auch auf der Seite des Schulministeriums NRW werden häufig gestellte Fragen zur neuen Lehrerausbildung beantwortet.
Das Akademische Beratungs-Zentrum Studium und Beruf (ABZ) bietet darüber hinaus die Möglichkeit der persönlichen Beratung zu Studienmöglichkeiten, - inhalten, Zugangsvoraussetzungen, Zulassungsbedingungen und zu Studienwahlprozessen an. Die Beratungszeiten und Kontaktdaten finden Sie hier.
Sollten Sie Mitarbeitende*r der Universität Duisburg-Essen sein und Anmerkungen zum Inhalt der Website haben, wenden Sie sich bitte direkt an abz.lehramt@uni-due.de
Fachberatung des Studiengangs (Lehrende)
Im Beratungsverzeichnis für das Lehramt finden Sie die Kontaktdaten der Fachberater*innen des Prüfungswesen und der Fakultät sowie weitere Ansprechpartner*innen (u.a. ZLB und Fachschaften).
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Weitere Studiengänge in vergleichbaren Bereichen
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