Studienangebot

Information

Die UDE verfügt über ein breites Fächerspektrum:
Unsere Studiengänge reichen von A wie Angewandte Informatik bis W wie Wirtschaftspädagogik.

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Bewerbungsschluss ob der von Ihnen präferierte Studiengang zulassungsbeschränkt ist.

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Studiengang

Medizin (Staatsexamen)

Studienort

Universitätsklinikum Essen

Regelstudienzeit

12 Semester und 3 Monate

Studienbeginn

Wintersemester

Studienabschluss

Staatsexamen

Beschreibung

Die ärztliche Ausbildung umfasst

  • ein Studium der Medizin von sechs Jahren und drei Monaten und eine praktische Ausbildung "Praktisches Jahr" von 48 Wochen,
  • eine Ausbildung in erster Hilfe,
  • einen Krankenpflegedienst von drei Monaten,
  • eine Famulatur von vier Monaten, welche für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung oder einer geeigneten ärztlichen Praxis, für zwei Monate in einem Krankenhaus oder einer stationären Rehabilitationseinrichtung sowie einen Monat in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung durchgeführt werden muss.
  • die Ärztliche Prüfung, die in drei Abschnitten abzulegen ist.

Das Studium der Medizin stellt hohe Anforderungen an die Studierenden: Ein breites Spektrum von wissenschaftlichen Fächern (naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen, klinische Fächer und Bereiche aus Psychologie und Soziologie) und dementsprechend eine erhebliche Wissensfülle müssen bewältigt werden; die Integration des theoretischen und praktischen Wissens im Hinblick auf den einzelnen Krankheitsfall ist zu leisten; und schließlich stellt der Umgang mit kranken Menschen innerhalb der Ausbildung besondere Anforderungen an die Persönlichkeit und die Kommunikationsfähigkeit. Die medizinische Ausbildung, die dies alles vermitteln soll, vollzieht sich in einer klaren Strukturierung von drei Abschnitten.

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Studienverlauf

Studienplan

Die Stundenpläne des 1. Abschnitts der ärztlichen Ausbildung finden Sie hier.

Der zweite Studienabschnitt umfasst 6 Semester Regelstudienzeit und das Praktische Jahr.

Die Stundenpläne des 2. Abschnitts der ärztlichen Ausbildung finden Sie hier.

Im Vergleich zu vielen anderen Studiengängen weist das medizinische Studium auch zwischen den drei Ärztlichen Prüfungen eine hohe Prüfungsdichte auf. Die Medizinerausbildung wurde im Jahre 2002 durch Novellierung der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) umfassend neu strukturiert. So tritt die  Rolle der Vorlesung als zentrales Vehikel der Wissensvermittlung deutlich zurück zugunsten alternativer Unterrichtsformen.

Informationsmaterial

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Zugang zum Studium

Zugangsvoraussetzungen

Seit dem 1. März 2020 müssen Studierende der Medizin, die neu an der Medizinischen Fakultät aufgenommen werden, ihren Masern-Impfstatus gegenüber der Universität anzeigen. Einzelheiten sind dem Informationsblatt zu entnehmen. Bitte nutzen Sie das Formular zur Vorlage bei Ihrem Hausarzt.

Zulassung

Vergabe der Studienplätze

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt ausschließlich über hochschulstart.de.

Für den zulassungsbeschränkten Studiengang Medizin gibt es eine festgelegte Anzahl von Studienplätzen. Das im Folgenden dargestellte Verfahren gilt nur für Bewerber*innen mit EU-/EWR-Staatsangehörigkeit und Bildungsinländer*innen. Im bundesweiten Vergabeverfahren wird zuerst eine geringe Anzahl an Studienplätzen über Vorabquoten an besondere Zielgruppen (z.B. ausländische Bewerber*innen, Landarztquote, Zweitstudienbewerber*innen etc.) vergeben. Im Anschluss erfolgt die Vergabe der gesamten restlichen Studienplätze anhand von drei Hauptquoten. Alle Bewerber*innen werden automatisch in allen drei Quoten erfasst:

  • Abiturbestenquote (30 %)
  • Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) (10 %)
  • Quote für das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) (60 %)

Abiturbestenquote (30 %):

Auf der Rangliste der Abiturbestenquote entscheidet die Punktzahl des Abiturergebnisses und als nachrangiges Kriterium ein geleisteter Dienst und das Los. Zuerst werden 16 Landes-Ranglisten zum Zwecke der Vergleichbarkeit gebildet (je Bundesland). Danach werden diese 16 Ranglisten zum Zwecke der Vergleichbarkeit nach einer speziellen Berechnung (Sainte-Laguë-Verfahren) in eine Bundesliste für ganz Deutschland umgewandelt.

Zusätzliche Eignungsquote (10 %):

Innerhalb der ZEQ-Quote werden schulnotenunabhängige Kriterien wie Studierfähigkeitstests, Berufsausbildung, Berufstätigkeit, Dienst, Preise und Interviews berücksichtigt. Diese Kriterien werden von den Hochschulen ausgewählt und gewichtet (100 Punkte-Skala). Folgende Werte werden an der Universität Duisburg-Essen bei der Vergabe einbezogen:

Kriterien Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)
(max. 100 Punkte)
Test für medizinische Studiengänge (TMS) max. 30 Punkte
Anerkannter Dienst im fachlich einschlägigen Bereich max. 30 Punkte

Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf

max. 40 Punkte

Informationen zur Zusätzlichen Eignungsquote bei hochschulstart.de


Auswahlverfahren der Hochschule (60 %):

Die restlichen 60 % werden durch das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) vergeben, es können max. 100 Punkte erreicht werden. Folgende Werte werden an der Universität Duisburg-Essen bei der Vergabe einbezogen:

Kriterien Auswahlverfahren der Hochschule
(max. 100 Punkte)
Abiturpunkte  max. 45 Punkte
Test für medizinische Studiengänge (TMS) max. 45 Punkte
Anerkannter Dienst im fachlich einschlägigen Bereich  max. 10 Punkte

Bitte beachten Sie, dass für die Bewerbung für einen Studienplatz seit dem Wintersemester 2020/2021 der Test für die Medizinischen Studiengänge (TMS) eines der Bewerbungskriterien darstellt. Die Teilnahme ist freiwillig. Bewerber*innen, die am TMS teilnehmen möchten, müssen sich selbst bei der TMS-Koordinationsstelle anmelden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter TMS-Info.

Anerkannte Dienste im fachlich einschlägigen Bereich
 Anerkannt werden folgende Dienste (ab mindestens 11 vollendeten Monaten Dauer):

  • Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwiliges Ökologisches Jahr, Internationaler Jugendfreiwilligendienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst Weltwärts, Europäischer Freiwilligendienst, Anderer Dienst im Ausland (ADIA), Zivildienst, Freiwilliger Wehrdienst, Dienst/ehrenamtliche Tätigkeit mindestens 2 Jahre Dauer bei folgenden Einrichtungen: Johanniter, Malteser, Feuerwehr, DLRG, ASB, DRK/DKMS, THW. (E-Paper Hochschulstart.de, Seite 4).


Bewerbungsfristen: 

  • Bewerbungsfrist Alt-Abiturienten: 31.05. 
    Bewerbungsfrist Neu-Abiturienten: 15.07.

Als Alt-Abiturient:innen werden Bewerber:innen bezeichnet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben. Bewerber:innen, die nach dem 15. Januar ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, gelten als Neu-Abiturient:innen.

Terminübersicht Hochschulstart.de

Die Bewerbung für das 1. Fachsemester erfolgt ausschließlich über hochschulstart.de. Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich zentral über uni-ASSIST e.V

Eignungsfeststellungsverfahren

Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die nicht durch oder aufgrund völkerrechtlicher Verträge Deutschen gleichgestellt sind und die über keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, müssen über die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen hinaus ihre Studierfähigkeit in einer besonderen Zugangsprüfung nachweisen. Der Nachweis der Studierfähigkeit erfolgt durch die Teilnahme am Kerntest sowie dem für den gewählten Studiengang einschlägigen studienfeldspezifischen Modul „Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften“ des Studierfähigkeitstests für ausländische Studierende (TestAS). Im Kerntest und im studienfeldspezifischen Modul ist jeweils ein Kerntest und im studienfeldspezifischen Modul ist jeweils ein Standardwert von mindestens 110 nachzuweisen.

Vorkurse

Es werden Vorkurse für Medizinstudierende angeboten. Die Kursteilnahme ist freiwillig, wird jedoch dringend empfohlen.

Sprachkenntnisse

Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 3-Niveau) bestehen.

  • Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
  • Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
  • Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 3-Niveau) oder den TestDaF (TDN 5) bestehen.

Lt. § 3 der Studienordnung wird erwartet, dass Studierende zu Beginn ihres Studiums Kenntnisse der deutschen Sprache insoweit erwerben und gut beherrschen, dass sie wissenschaftliche Erkenntnisse in mündlichen wie schriftlichen Prüfungen darstellen können und mit Patienten kommunizieren können. Ansonsten werden bei Studienbewerberinnen und –bewerbern mit Hochschulzugangsberechtigungen, die nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben wurden, Sprachkenntnisse vom Niveau DSH-3 erwartet.

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Berufsmöglichkeiten/Arbeitsmarkt

Das Medizinstudium soll dazu befähigen, ärztlich tätig zu sein und eine ärztliche Weiterbildung beginnen zu können. So definiert die Medizinische Fakultät am Campus Essen in ihrer Studienordnung die Studienziele. Hierbei steht aber nicht nur ein Aspekt der ärztlichen Tätigkeit, der direkte Umgang mit Patienten, im Vordergrund. Der ärztliche Beruf kann vielfältig ausgeübt werden: wir finden Ärztinnen und Ärzte nicht nur am Krankenbett, sondern auch in Wissenschaft und Forschung, öffentlichem Gesundheitsdienst und in der Industrie.

Alle Ärztinnen/Ärzte durchlaufen eine in der Approbationsordnung vom Gesetzgeber festgelegte Ausbildung, das Medizinstudium. Während des Studiums erhalten sie ein naturwissenschaftlich fundiertes Bild über Krankheiten des Menschen und deren Therapie. Der Gesetzgeber vermeidet die Definition des Berufsbildes der Ärztin/des Arztes. Dieses verändert sich mit der Entwicklung der Medizin und den sich wandelnden Bedürfnissen der Gesellschaft, sodass es ein allgemein gültiges "Berufsbild der Ärtzin/des Arztes" nicht geben kann.

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Kontakt und Beratung

Fakultät

Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum am Campus Essen

Studiendekan
Prof. Dr. Joachim Fandrey
Institut für Physiologie, IG I, 8. OG. 
Hufelandstr. 55, Tel.: 0201/723-4601
Sprechzeiten: Mi 15.00 - 17.00 Uhr nach Anmeldung im Studiendekanat (0201/723-4550)

Beratungseinrichtung der Fakultät

Beratung im Dekanat

Fachberatung des Studiengangs (Lehrende)

Erster Studienabschnitt (vorklinische Semester):

Prof. Dr. med. Eric Metzen
Institut für Physiologie, 
IGI, 7. OG, Raum 4
Tel.: 0201/723–4616 (Sekretariat), Sprechstunden nach Vereinbarung

Zweiter Studienabschnitt (klinische Semester):
Dr. rer. nat. Mosel
Institut für Medizinische Mikrobiologie am Universitätsklinikum Essen
Anschrift: Hufelandstr. 55, 45122 Essen
Telefon 0201/723 5956

Zuständigkeiten Anerkennung von Studienleistungen:

 

Fachschaftsvertretung (Studierende)

Fachschaft Medizin
Audimax/Bibliotheksgebäude
Tel.: 0201/723-2853, Hufelandstr. 55

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Weitere Informationen und Angebote

Allgemeine Studienberatung

Akademisches Beratungs-Zentrum
Studium und Beruf (ABZ)

Kontakt:
abz.studienberatung@uni-due.de

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Inklusions- und Behindertenportal

Das Inklusions- und Behindertenportal der Universität Duisburg-Essen bietet zentrale Informationen zum Themenkomplex Chancengleichheit und Teilhabe am und im Studium mit Behinderung und chronischer Erkrankung.

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Orientierungsphasen

Einführungsveranstaltungen zum Studienbeginn.

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Neben dem Beruf

Teilzeitstudium - Studium und Beruf/Familie miteinander verbinden

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NCs in NRW

Hier finden Sie die Links zu den Verfahrensergebnissen (NC-Werte) der örtlich zulassungsbeschränkten Fächer an
Universitäten in Nordrhein-Westfalen.

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Eingestellte Studiengänge

Studiengänge, in denen keine Neueinschreibung im 1. Fachsemester mehr möglich ist.

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Mentoring

Ziel des Mentoring-Systems an der UDE ist es, Studierende im Verlauf ihres Studiums in ihren persönlichen, fachlichen und strategischen Kompetenzen so zu stärken und zu unterstützen, so dass sie ihr Studium erfolgreich meistern.

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