Semester-Ticket

NRW-VRR-Semesterticket auf dem Smartphone
Nach der Immatrikulation und Zahlung des Sozial- und Studierendenschaftsbeitrags (bitte mindestens drei Werktage einkalkulieren) können Sie sich das Semesterticket (VRR und NRW-Ticket) über die Campus-App myUDE (https://www.uni-due.de/myude/) auf Ihr Smartphone laden.
Registrierung und Herunterladen des Tickets auf das Smartphone dauert nur wenige Minuten und kann von überall und zu jeder Tages- und Nachtzeit durchgeführt werden.
- Laden Sie zunächst die aktuelle Version der Campus-App myUDE auf Ihr Smartphone.
- Loggen Sie sich mit Ihrer Uni-Kennung und dem Passwort ein.
(Wichtig: Die Uni-Kennung, die Sie bei der Einschreibung erhalten haben, muss unbedingt zunächst über das Selfcareportal aktiviert werden!)
- Klicken Sie in der App auf den Button "Meine Uni", dann auf den Button "Mobilität“ und wählen die Option "Semesterticket“ aus.
Eine Kurzbeschreibung zum Download des Semestertickets steht Ihnen hier zur Verfügung: (deutsch) / (englisch)
Falls Ihnen kein Ticket angezeigt wird, obwohl Sie den Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag überwiesen haben und bereits rückgemeldet sind, kontaktieren Sie uns bitte unter
mailto:semesterticket@uni-due.de
Hinweis:
Sollte das Ticket wider Erwarten nicht in der App angezeigt werden, loggen Sie sich bitte einmal aus und anschließend wieder ein. Das Ticket sollte dann aufrufbar sein.
!!!DER DOWNLOAD DES TICKETS STEHT 14 TAGE VOR SEMESTERBEGINN ZUR VERFÜGUNG!!!
Hinweis:
Das Semesterticket ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig, der allerdings nur auf Wunsch der Kontrolleure vorgezeigt werden muss.
NRW-VRR-Semesterticket als Ausdruck
Das Semesterticket wird Ihnen auch als PDF-Dokument angeboten, das Sie sich ausdrucken und bei Bedarf (z. B. bei Ausfall des Handys) als Fahrtberechtigung vorzeigen können.
- Hierzu loggen Sie sich mit Ihrer Kennung im HISinOne ein.
(Wichtig: Die Uni-Kennung, die Sie bei der Einschreibung erhalten haben, muss unbedingt zunächst über das Selfcareportal aktiviert werden!):
https://campus.uni-due.de/cm
- Rufen Sie dann über den Pfad:
"Mein Studium“, „Studienservice“, „Bescheinigungen“ unter der Überschrift: „Bescheide (z. B. Semesterticket, … )“ mit der Funktion „Erstellten Bescheid ausgeben“ das jeweilige Semesterticket als PDF ab, um es ausdrucken zu können.
Falls Ihnen kein Ticket angezeigt wird, obwohl Sie den Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag überwiesen haben und bereits rückgemeldet sind, kontaktieren Sie uns bitte unter
mailto:semesterticket@uni-due.de
Hinweis:
Das Semesterticket ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig, der allerdings nur auf Wunsch der Kontrolleure vorgezeigt werden muss.
Allgemeine Informationen zum Semesterticket
Informationen zum Semesterticket (Geltungsbereich, Fahrpläne etc.) finden Sie auf den Internetseiten des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr.
Das Semester-Ticket ist nur dann gültig, wenn der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag für das jeweilige Semester gezahlt wurde.
Folgender Personenkreis ist von der Nutzung des Semester-Tickets ausgeschlossen:
- Studierende, die als Gasthörer/innen eingeschrieben sind,
- Studierende, die als Zweithörer/innen eingeschrieben sind,
- Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.
Nachfolgende Fahrtberechtigte können einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Semester-Tickets stellen:
- Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
- Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
- Studierende, die sich nachweislich aufgrund Ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten,
- alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst.
Weitere Informationen zum Semesterticket finden Sie auch auf den Seiten der Studierendenvertretung:
Probleme mit dem Nahverkehr
Bei Problemen rund um den Nahverkehr schaltet sich auf Anfrage die Schlichtungsstelle Nahverkehr ein. Die Schlichtungsstelle ist eine unabhängige Einrichtung und schlichtet außergerichtliche Streitigkeiten zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgast.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Link: