Türkische Sprachkenntnisse
Türkischkenntnisse als Einschreibevoraussetzung
Bachelor Lehramt
Mit In-Kraft-Treten der Änderungsordnungen vom 27.08.2020 stellen Türkischkenntnisse keine Zugangsvoraussetzung mehr dar zum Studium des Bachelor Lehramts, d.h., Türkischkenntnisse müssen nicht mehr durch ein Zertifikat nachgewiesen werden. Sie müssen stattdessen nach der Einschreibung, im Rahmen des Studiums am Ende des 1. Fachsemesters in Form eines Sprachtests entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachgewiesen werden.
Dies betrifft alle Einschreibungen, die nach In-Kraft-Treten der Änderungsordnungen erfolgen.
Bachelor Türkeistudien
Zugangsvoraussetzung zum Studium des Bachelor Türkeistudien ist der Nachweis von Türkisch-Sprachkenntnissen auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Dieser Nachweis ist entweder über Türkisch im Abitur oder über das telc-Zertifikat zu erbringen (ab WiSe 19/20 voraussichtlich über jedes international anerkanntes Zertifikat). Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie bei der Einschreibung über diese Voraussetzung verfügen.
Bitte beachten Sie, dass auch ein Wechsel des Studiengangs, also von Lehramt auf Türkeistudien, wie eine Einschreibung behandelt wird, und demnach ebenfalls ein Nachweis der Sprachkenntnisse verlangt wird.
Bitte finden Sie hier durch Eingabe Ihrer bevorzugten Stadt Adressen von telc-Prüfungzentren in Ihrer Umgebung. U.a. bietet das inlingua Center Essen die telc-Prüfung an. Die Finanzierung obliegt dem Studierenden.
Bachelor Kulturwirt
Für das Studium des Bachelor Kulturwirt Türkisch werden türkische Sprachkenntnisse entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) empfohlen. Ein Nachweis ist nicht erforderlich.
Master Lehramt
Mit In-Kraft-Treten der Änderungsordnungen vom 27.08.2020 stellen Türkischkenntnisse keine Zugangsvoraussetzung mehr dar zum Studium des Master Lehramts, d.h., Türkischkenntnisse müssen nicht mehr durch ein Zertifikat nachgewiesen werden. Da ein Zugang zum Studium gemäß der Gemeinsamen Prüfungsordnung (GPO) nur mit einem entsprechenden abgeschlossenen Bachelor Lehramt möglich ist, erübrigt sich der Nachweis von Türkischkenntnissen.