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Vornehmlich geht es darum, das unfallrechtliche Instrumentarium in seinen Gründzügen zu skizzieren: Ausgehend von der Deliktshaftung wird auch das Gefährdungshaftungsrecht zu thematisieren sein unter gleichzeitigem Blick auf die verschiedenen Formen der Versicherungen. In exemplarischer Vertiefung kann möglicherweise auch die Sprache gebracht werden auf das zentrale Problem der Produzentenhaftung.
Die Studierenden kennen die Grundzüge des wirtschaftsbezogenen allgemeinen Rechts, insb. des Vertrags-, des Schuld- und des Haftungsrechts.
1. Brox, Besonderer Teil des Schuldrechts, 15. Aufl., München 2002 2. Däubler, Einführung in das Recht, 3. Aufl., Hamburg 2002
Einführung in das (Wirtschafts-) Recht für Wirtschaftsingenieure 1
Students know the basics of business related law in general, including contract law, law of obligations and liability law.