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Verordnung zum Studienbetrieb

Viel zu regeln

  • von Ulrike Bohnsack
  • 14.05.2020

Der Studienbetrieb fordert gerade alle heraus. Die Krise verlangt Lösungen, auf die man sich rechtssicher verlassen kann. Viel Arbeit steckt hinter den rechtlichen Voraussetzungen, die die UDE jetzt geschaffen hat und auf die vor allem Studierende ungeduldig gewartet haben: Alle Prüfungsordnungen wurden angepasst; außerdem wurde die Ordnung zur Umsetzung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung erlassen. Sie beruht auf einer entsprechenden Landesvorgabe.

Hinter dem langen Namen stecken wichtige Regelungen an der UDE, die Studiengänge, Zulassungen und Prüfungen betreffen. Vor allem flexible Lehr- und Prüfungsformate, Freiversuchs- bzw. Wiederholungsmöglichkeiten, eine verlängerte Regelstudienzeit sowie erweiterte Nachteilsausgleiche werden in der Verordnung festgelegt.

Sie soll einen funktionierenden Unibetrieb sicherstellen und helfen, die Herausforderungen zu bewältigen, die durch die Coronakrise entstehen oder entstanden sind. Die UDE-Verordnung ist seit dem 14. Mai in Kraft.

Nachzulesen sind sämtliche Verkündungsblätter hier.

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