Prüfungen in Laboratorien

Verkehrssicherungspflichten des Laborverantwortlichen

  • aufgeräumtes Labor ( keine gefährlichen Chemikalien)
  • keine Stolperfallen, Mobiliar ( Zugänglichkeit)

 

Organisation der Prüfung in Laboratorien

  • Anwesenheitspflicht des Laborverantwortlichen oder deren Vertreter ( namentlich benannt ) in Prüfernähe ( Rufnähe), Kontrollen durch Laborverantwortlichen
  • zur Verfügung stellen der geforderten PSA* Sonderstellung Reinräume -> Einwegarbeitsanzüge ggf. Bestellung durch das TGM ( Typ/ Anzug in Erfahrung bringen)
  • im Prüfungszeitraum dürfen grundsätzlich keine Versuche stattfinden
  • Ausschluss der Gefahr z.B. Kontamination der Atemluft oder durch Berührung von Oberflächen
  • grundsätzlich vor Arbeitsaufnahme erfolgt die Einweisung der TGM Mitarbeiter durch den Laborverantwortlichen, Notfallplan, Gefahren innerhalb des Labors
  • Information über die Prüfung an das gesamte Laborpersonal und dort beschäftigte Studierende
  • Bei Nichteinhaltung der geforderten Punkte findet keine Prüfung statt. Die Unterschrift des Laborverantwortlichen ist vor Arbeitsbeginn einzuholen.