Stempeln nicht vergessen GLAZ-Formulare in der Übersicht

  • Haben Sie vergessen, sich ein- oder auszustempeln?
  • Waren Sie auf einem Dienstgang, einer Dienstreise oder einer Fortbildung?
  • Möchten Sie Freizeitausgleich beantragen?
  • Waren Sie krank und sind vorzeitig nach Hause gegangen?

Die Berichtigung im Gleitzeitkonto erfolgt per Workflow-Antrag oder Zeitkorrekturbeleg.

Sie sind teilzeitbeschäftigt?

Ihre individuell vereinbarte Arbeitszeit/Woche wird gleichmäßig auf die festgelegten Arbeitstage/Woche verteilt. Ihre Anwesenheitszeiten stimmen Sie bitte unter Berücksichtigung der dienstlichen Notwendigkeit mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten ab.

Hat sich bei Ihnen eine Änderungen der Arbeitstage/Woche ergeben?

Sollten Sie -nach Abstimmung mit Ihrer/ihrem Vorgesetzten- die festgelegten Wochenarbeitstage ändern wollen, ist es notwendig, den/die zuständige/n Personalsachbearbeiter*in per E-Mail entsprechend zu informieren. Nur so können die Wochenarbeitstage korrekt in SAP und im Gleitzeitsystem hinterlegt und bei der Berechnung des Urlaubskontingents berücksichtigt werden.

Sie müssen während der Arbeitszeit zum Arzt?

Zeiten für Arztbesuche gelten in der Regel nicht als Arbeitszeit. Das hier hinterlegte Rundschreiben des Dezernats Personal und Organisation erläutert detailliert die Regelung.

Sie beginnen/beenden öfter den Arbeitstag am „anderen Campus“?

Für die Anrechnung der Wegezeit zum "anderen" Campus besteht die Möglichkeit der automatischen Anrechnung. Dazu füllen Sie bitte das Formular "Automatische Wegezeitanrechnung" vollständig aus und senden es nach Unterschrift  Ihrer/Ihres Vorgesetzten an den/die zuständige Gleitzeitsachbearbeiter*in im Dezernat Personal und Organisation.