Dez. Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten

Anschrift
Universitätsstraße 2
45141 Essen
Raum
V15 R00 G45
Telefon
Telefax

Funktionen

  • Sachbearbeiter/-in im, Sachgebiet Prüfungswesen

Aktuelle Veranstaltungen

Keine aktuellen Veranstaltungen.

Vergangene Veranstaltungen (max. 10)

Keine vergangenen Veranstaltungen.

Hinweise

Bereits eingeschriebene Studierende richten bitte ihre Fragen unter Angabe der Matrikelnummer über ihre aktuelle UDE-E-Mail-Adresse. Andernfalls kann eine Bearbeitung der E-Mail leider nicht gewährleistet werden.

Prüfungsanmeldungen

Prüfungsan- und Abmeldungen

Anmeldungen zu Prüfungen außerhalb der Anmeldefrist können nicht berücksichtigt werden.

  • Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur im veröffentlichtem Zeitraum möglich ist.
     
  • Die Anmeldungen erfolgen online (https://campus.uni-duisburg-essen.de/cm_exa), nur für Prüfungen, für die im Klausurraster (s. Klausurtermine) ein Prüfungstermin eingetragen ist. Für alle anderen Prüfungen melden Sie sich bei den Prüfern an.
     
  • Kontrollieren Sie Ihre Anmeldung unbedingt unter "Meine Belegungen" und machen Sie sich ggf. einen Bildschirmausdruck.
    Falls etwas nicht funktioniert, melden Sie sich unbedingt vor Ablauf des Anmeldezeitraums, per Mail im Prüfungsamt bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung. Meldungen außerhalb der Fristen können nicht berücksichtigt werden.
     
  • Für Anmeldungen, die online nicht möglich sind (z.B. studiengangsfremde Leistungen, technische Probleme, etc. ), schreiben Sie bitte an die zuständige Sachbearbeitung im Prüfungsamt eine Mail während des Anmeldezeitraums mit folgenden Angaben: Matrikelnummer, Studiengang, Prüfungsnummer, Prüfer, Prüfungsdatum.
  • Rücktritte sind bis eine Woche vor Prüfungstermin möglich
     
  • Sie können sich zu Wiederholungsprüfungen erst anmelden, wenn ein Ergebnis von dem davorliegenden Prüfungstermin im HISinOne verbucht wurde.
    Wenn Sie versuchen, sich anzumelden, wenn noch kein Ergebnis im HISinOne eingetragen ist, erscheint die Meldung: Anmeldung vorhanden. Dies ist aber die Anmeldung vom Ersttermin und es ist keine Anmeldung für den Nachprüfungstermin erfolgt.
     
  • Sie müssen sich zu jeder Prüfung selbst anmelden. Es erfolgt keine automatische Anmeldung, wenn eine Prüfung nicht bestanden ist.

Hinweis:  Es gibt nur einen 2. Anmeldezeitraum, wenn ein 2. PT im Wintersemester terminiert wurde (Termine bis Anfang Oktober zählen noch zum Sommersemester)

Prüfungstermine

Prüfungstermine der Fakultät der Wirtschaftswissenschaften

Prüfungsabmeldungen online bis eine Woche vor der jeweiligen Modulprüfung

Rahmenterminplan der Fakultät Wirtschaftswissenschaften (auch die 2 Anmeldephase): WIWI: Rahmenterminplan (uni-due.de)

Abschlussarbeiten

Anmeldung Abschlussarbeit

Informationen zur Anmeldung von Abschlussarbeiten

Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit

Wichtiger Hinweis zur Schreibzeitverlängerung von Abschlussarbeiten:

Nach einhelliger Rechtsprechung der für die Universität Duisburg-Essen zuständigen Gerichte (Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf sowie Oberverwaltungsgericht NRW) ist eine
Schreibzeitverlängerung bei Abschlussarbeiten im Fall von Krankheit bzw. krankheitsbedingter
Prüfungsunfähigkeit nicht zulässig.

Die Verlängerung der Bearbeitungszeit in diesen Fällen verstößt gegen den Grundsatz der Chancengleichheit. Eine Erkrankung gehört zum „allgemeinen Lebensrisiko“. Dieses Risiko ist bereits bei der Festlegung der normalen Bearbeitungszeit in den Prüfungsordnungen berücksichtigt. In Fällen nachgewiesener schwerer und/oder langwieriger Erkrankungen ist ein Rücktritt von der Prüfung möglich.

Abgabe Abschlussarbeit:

Die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung. Sie müssen fristgerecht drei gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit einreichen. Zeitgleich wird ein elektronisches Exemplar Ihrer Arbeit benötigt (USB-Stick oder CD).

Die eidesstattlichen Erklärungen bitte erst nach dem Drucken im Original unterschreiben.

Die Abschlussarbeiten können, außerhalb der Sprechstunden, auf dem Postweg oder in einem beschrifteten Umschlag in den Terminbriefkasten eingeworfen werden.

Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Frau Herbst
Universitätsstr. 2
45141 Essen

 

Antrag auf Zulassung zum Abschlussprojekt im MA

Antrag auf Zulassung zum Abschlussprojekt im MA Studiengang

Atteste

Erläuterungen zur Einreichung von Attesten

Atteste

Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.

Praktikumsinformationen Bachelorstudiengang

Praktikumsinformationen für den Bachelor

Link zur Fakultät mit Informationen zum Praktikum:

https://www.uni-due.de/iml/praktikum.php

Die Unterlagen sind im Original und zusätzlich als PDF-Datei(en) im Prüfungsamt für den Studiengang Bauingenieurwesen rechtzeitig vor Ablauf der Frist für die Erfüllung des Pflichtpraktikums einzureichen.

Studiengangsinformationen

Informationen für den Bachelor- und den Masterstudiengang

Bachelor: https://www.uni-due.de/bauwissenschaften/de/bauing_b_sc

Master: https://www.uni-due.de/bauwissenschaften/de/bauing_m_sc

Wichtiger Hinweis: Es können nur Prüfungen Online über das HIS angemeldet werden, die auch in der jeweiligen aktuellen Prüfungordnung des jeweiligen Schwerpunktes aufgelistet sind. Leistungen die in der Anlage des Pflicht- , Wahlpflicht- oder Wahlbereichen nicht vorkommen, können nicht in den regulären Gesamtbereich verbucht werden und kommen somit für den Abschluss Ihres Studiums nicht in Betracht, z. B. PO1101 (alte PO) und PO19 (neue PO). Diese Leistungen können nur über das Prüfungswesen an- und abgemeldet werden und gehen nicht in die Wertung des Studium ein.

 

 

 

Anerkennung und Einstufungsbescheid

Anerkennung und Einstufung von Prüfungsleistungen

Für die Anerkennung oder Einstufung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das unten stehende Online-Formular, welches für Ihre Antragstellung und die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung und Einstufung benutzt wird. Beachten und befolgen Sie die Informationen zu der Anerkennung und Einstufung.

  • Der Antrag ist vollständig auszufüllen (die laufende Nummer muss bei jeder Leistung/Zeile ausgefüllt sein)

  • Alles was Schwarz umrandet ist, muss von Ihnen ausgefüllt werden

  • Anschließend übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag - sowie die zugehörigen Nachweise als  Anhänge - bitte per Email an Ihre Sachbearbeitung (klicken Sie hierzu im Formular oben rechts auf „Weiterleitung der Mail an….“)

  • Alles was Rot und Blau umrandet ist wird vom Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt

  • Parallel dazu senden Sie bitte postalisch Ihr beglaubigtes oder original Transcript of Records (unterschrieben und gesiegelt) an die zuständige Sachbearbeitung

Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per Email inkl. aller benötigten Anlagen + postalisch übermitteltes oder vorgelegtes Transcript of Records) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.

Wichtig für die Bearbeitung: Ohne die jeweilige Modulbeschreibung der anzuerkennenden Leistungen, ist eine Anerkennung nicht möglich. Speichern Sie jede Modulbeschreibung jeder einzelnen Leistung separat ab und benennen Sie diese so, wie sie im Notenspiegel benannt ist.

Zusätzlich müssen Sie zu Ihren Unterlagen das Anschreiben, welches Sie unter folgendem Link finden: Anschreiben zum Onlineantrag vollständig und persönlich unterschrieben per Mail oder per Post einreichen.

Bedienungsanleitung Deutsch

Instruction sheet English

Tragen Sie alle anzuerkennenden Leistungen in nur einer Excel Tabelle ein.

Bereits zur Anerkennung gegebene Leistungen dürfen nach Ablehnung nicht erneut eingereicht werden.

Ein Einstufungsbescheid stellen Sie nur, wenn Sie noch nicht imatrikuliert sind und in ein höheres Semester eingestuft werden wollen. beachten Sie hier die Frist zur Einreichung:

  • bis 15.01. für das jeweilige Sommersemester
  • bis 15.07. für das jeweilige Wintersemester

Bei einem Einstufungsbescheid ist der Ablauf der gleiche. Hier müssen Sie lediglich in der Excel-Datei den Haken bei ,,Ich beantrage einen Einstufungsbescheid" bei ,,Ja" setzen.

Vor Ablauf der Bewerbungsfrist (15.03. für das SoSe und 15.9. für das WiSe) bekommen Sie vom Prüfungswesen einen Einstufungsbescheid mit dem Sie sich im Bereich Einschreibung ( https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbung_hoehere_fachsemester.php ) für ein höheres Fachsemester bewerben können.

Benötigte Unterlagen:

  • Online Antrag B.Sc. oder M.Sc. (Excel Tabelle, siehe unten)
  • beglaubigte Kopie oder original Transcript of Records
  • Auszug aus dem Modulhandbuch der anzuerkennenden Leistung
  • Anschreiben zum Onlineantrag
  • Gleichwertigkeitsbescheinigung (nur im M.Sc.)

Diese Anlage ist nur auszufüllen und bei der Anerkennung und Einstufung einzureichen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A= Ausland eingetragen haben:

Anlage für im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen gem. HStatG

Please only fill out the attachment if you entered the letter “A” in the column “wo abgelegt/where the examination was held” of the document “Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen” (application for recognition of course achievements and examinations):
Attachment for examination taken abroad, according to HStatG

Anerkennung Bachelorstudiengang:

Link zum Online-Anerkennungsformular/Einstufungsformular für den Bachelor Bauingenieurwesen:

Bachelor Bauingenieurwesen

Anerkennung Masterstudiengang:

Wichtig! Für die Masteranerkennung/Einstufung muss die Gleichwertigkeitsbescheinigung, die Sie bei der Zulassung erhalten haben, beigefügt werden. Wird diese nicht mitgeschickt, wird die Anerkennung nicht weiterbearbeitet.

Leistungen die Sie in einem abgeschlossenen Bachelorstudium erbracht haben, können nicht für das Masterstudium anerkannt werden, da die Leistungen aus dem Bachelor schon Bestandteil für die Einschreibung in den Master darstellen.

Link zum Online-Anerkennungsformular/Einstufung für den Master Bauingenieurwesen:

Master Bauingenieurwesen

Eidesstaatliche Versicherung zur Anerkennung muss bei der Anerkennung/Einstufung von Auslandsleistungen im Master immer mit eingereicht werden.

Vorab-Masterleistungen

Rektoratsbeschluss - Vorziehen von Masterprüfungen

Liebe Studierende,

das Rektorat hat in seiner Sitzung am 8.11.2017 in Absprache mit den Fakultäten eine einheitliche Regelung für das Vorziehen von Masterleistungen während des Bachelorstudiums beschlossen, die ab dem Sommersemester 2018 in Kraft tritt.

Demnach ist eine Anmeldung zu Prüfungsleistungen eines Masterstudiengangs während des Bachelorstudiums nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  1. Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können

und

  1. es können maximal 30 Mastercredits vorab erworben werden

 

Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen:

Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.

Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).

Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.

Nach Einschreibung in den Masterstudiengang, werden alle bereits absolvierten Modul(teil-)prüfungen automatisiert in Ihrem Account eingetragen.

 

Auflagen

Hinweise zu Auflagen

Ab dem 03.01.2024 gilt der Auflagenkatalog.

Auflagenkatalog

Hier ein wichtiger Hinweis zu den Auflagen:

Der Prüfungsausschuss der Fakultät für Bauingenieure hat einen neuen Auflagenkatalog beschlossen. In diesem ist es nicht mehr möglich Masterleistungen als Auflage zu wählen. Aus diesem Grund können alle Masterleistungen ab dem Sommersemester 2023 nicht mehr als Auflage gewählt und in das Modul Auflagen umgebucht werden.

Ältere Masterleistungen werden aufgrund einer Übergangsfrist noch als Auflage umgebucht.

Sprechzeiten

Telefonische Sprechzeiten:

täglich von
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Persönliche Sprechzeiten:
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr

Frontoffice:

Unser Front Office ist Ihre persönliche Anlaufstelle für die

  • Abgabe von Original Unterlagen
  • Abholen von hinterlegten Dokumenten
  • Einreichen von Abschlussarbeiten

Montags: 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Mittwochs bis freitags: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Campus Essen: V15 R00 G41 (Bitte Aushang beachten)

Bitte beachten Sie, dass im Front Office keinerlei Beratung stattfindet!

Informationen zu den aktuellen Zeiten der Erreichbarkeit finden Sie auch auf unserer Startseite

Standort des Terminbriefkastens für den Einwurf von Bachelor- und Masterarbeiten am: Campus Essen

 

Prüfungsergebnisse

Ihre Prüfungsergebnisse können Sie in Ihrem QIS-Online-Account einsehen.
Nähere Informationen zu QIS finden Sie hier: QIS.

Anmeldephasen der nächsten Semester

Prüfungsanmeldetermine

Anmeldephase zu den Prüfungen:

SoSe 2024 06.05. - 17.05.2024
WiSe 2024/24 04.11. - 15.11.2024

Die Anmeldung einer Prüfung muss online zu den festgelegten Anmeldefristen erfolgen. 

Anmeldungen zu Prüfungen außerhalb der Anmeldefrist können nicht berücksichtigt werden.