Ausschreibung der Förderung von Lehr-Lern-Innovationen 2021

Die Ausschreibung der Förderkohorte 2022 wurde veröffentlicht.

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Die Ausschreibung erfolgt in verschiedenen Förderlinien und integriert erstmalig zwei vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft finanzierte und zuvor überregional durchgeführte Wettbewerbe. Gefördert werden:

  • in den Förderlinien Lehre konkret, Lehre divers und Lehre digital bis zu zehn Projekte mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von 15.000 Euro. Antragsberechtigt sind Professor*innen mit ihren Teams, die ihre eigene Lehre bzw. Lehrveranstaltung weiterentwickeln möchten.
  • in der Förderlinie Fellowship für Innovationen in der digitalen Hochschullehre bis zu zwei Projekte mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind Lehrende bzw. wissenschaftlich Beschäftigte mit ihren Teams, die eine oder mehrere Lehrveranstaltungen unter Einsatz innovativer Modelle digitaler Hochschullehre weiterentwickeln möchten.
  • in der Förderlinie Anschubfinanzierung für die Curriculumentwicklung (Curriculum 4.0) bis zu zwei Projekte mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von 80.000 Euro. Antragsberechtigt sind Verantwortliche von Studiengängen, die das Curriculum im Lichte der Anforderungen an digitale Kompetenzen in Gesellschaft und Arbeitswelt weiterentwickeln möchten.


Die Prorektorin für Studium und Lehre, Prof. Dr. Isabell van Ackeren, und die Prorektorin für Gesellschaftliche Verantwortung, Diversität und Internationalität, Prof. Dr. Barbara Buchenau, laden alle Lehrenden der UDE herzlich dazu ein, sich bis zum 25. November 2020 im Programm „Lehr-Lern-Innovationen an der UDE“ zu bewerben.

Mit dem Programm werden Lehrende sowohl finanziell als auch didaktisch und kollegial unterstützt. Geförderte Lehrende und ihre Teams profitieren dabei von einem Begleitprogramm, in dem sie sich mit Kolleg*innen und Expert*innen zu wichtigen Lehrfragen, wie etwa der lernergebnisorientierten Lehre, der diversitätssensiblen Gestaltung von Veranstaltungen und dem Einsatz digitaler Medien austauschen können.

Die Eckdaten und Kriterien der Förderlinien werden auf dieser Seite näher ausgeführt.

 

Inhaltsübersicht

 

Die Programme Fellowship für Innovationen in der digitalen Hochschullehre und Anschubfinanzierung für die Curriculumentwicklung (Curriculum 4.0) werden im Rahmen der Digitalen Hochschule Nordrhein-Westfalen (DH.NRW) auf Grundlage der Vereinbarung zur Digitalisierung aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.

Lehre konkret, Lehre divers und Lehre digital

Gefördert werden Lehr-Lern-Innovationen mit bis zu 15.000 Euro, deren Umsetzung im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/2022 stattfinden soll.

Förderlinie Lehre konkret

In der Förderlinie Lehre konkret wird die Erprobung von Lehr-Lernkonzepten unterstützt, die studentische Lernergebnisse fokussieren, wie zum Beispiel im Rahmen forschenden Lernens. Im Bereich des Prüfens ist zum Beispiel die Konzeption und Umsetzung von kompetenzorientierten Prüfungen oder veranstaltungsbegleitenden Lernstandsrückmeldungen denkbar.

Förderlinie Lehre divers

In der Förderlinie Lehre divers steht die diversitätsgerechte Gestaltung des Lehrens und Lernens im Vordergrund. Das könnte beispielsweise die didaktische Neugestaltung einer Lehrveranstaltung sein, in der die Heterogenität der Studierenden einbezogen wird, Konzepte für den Umgang mit unterschiedlichem fachlichen Vorwissen entwickelt werden oder auch die Umsetzung spezifischer Maßnahmen für Nicht-Muttersprachler*innen erprobt wird.

Förderlinie Lehre digital

In der Förderlinie Lehre digital wird die mediendidaktische Weiterentwicklung von Lehr-Lernkonzepten unterstützt. Dabei sind die didaktischen Zielsetzungen wesentlich. Die Stärkung des selbstregulierten Lernens, der Ausbau von Formaten kollaborativen studentischen Arbeitens oder die Entwicklung professionsbezogener digitaler Kompetenzen sind hier Beispiele möglicher Schwerpunktsetzungen.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Professor*innen der UDE (mit ihren Teams).
 

Projektzeitraum und Finanzierung

Die Anschubfinanzierung für die Umsetzung Ihrer geplanten Lehr-Lern-Innovation beträgt einmalig bis zu 15.000 Euro, beispielsweise für den Einsatz von Hilfskräften. Sie wird zu Beginn des Jahres 2021 ausgeschüttet. Der Start der Projekte soll frühestens zum 01.01.2021, spätestens jedoch zum 01.04.2021 erfolgen. Die Laufzeit der Projekte beträgt höchstens zwölf Monate. Bis zum 31.03.2022 nicht verausgabte Mittel sind zu erstatten.
 

Auswahlprozess und Kriterien

Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand von Interessensbekundungen durch eine Jury (einstufiges Verfahren). Für die Förderentscheidung maßgeblich sind der Innovationsgrad des Vorhabens im eigenen Fach, die Plausibilität der im Sinne der Förderlinie skizzierten Weiterentwicklung und die zu erwartende Übertragbarkeit der Innovation auf andere Lehr-Lern-Situationen.

Fellowship für Innovationen in der digitalen Hochschullehre

Das vom Land NRW finanzierte Programm sieht eine Förderung in Höhe von bis zu 50.000 Euro vor.

Fördergegenstand

Förderfähig sind innovative Ansätze in der digitalen Hochschullehre für die Entwicklung und Erprobung digital gestützter Lehr- und Prüfungsformate oder die Neugestaltung von Modulen und Studienabschnitten unter konsequenter Nutzung digitaler Technologien. Die Projekte müssen in die strategische Entwicklung des Fachs, des Instituts oder der Fakultät eingebettet sein und einen Beitrag zur Weiterentwicklung einer oder mehrerer Lehrveranstaltungen leisten. Die strukturelle Verankerung bzw. Verstetigung der Innovation ist sicherzustellen. Im Rahmen des Projekts entwickelte Lehr-Lern-Materialien, die sich für eine Nachnutzung durch Dritte eignen, sind im Landesportal ORCA.nrw einzustellen (im Aufbau).
 

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind alle wissenschaftlich Beschäftigten mit Lehrverpflichtung. Eine Mitzeichnung der Anträge durch die Dekanate ist zwingend vorzusehen. Eine Interessensbekundung kann auch von mehreren Lehrenden gemeinsam eingereicht werden. Die maximale Fördersumme ändert sich hierdurch nicht. Eine Doppelförderung von Vorhaben, die bereits von der Digitalen Hochschule NRW finanziert werden, ist ausgeschlossen.
 

Projektzeitraum und Finanzierung

Die Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 50.000 Euro wird zu Beginn des Jahres 2021 ausgeschüttet. Der Start der Projekte soll frühestens zum 01.01.2021, spätestens jedoch zum 01.04.2021 erfolgen. Die Laufzeit der Projekte beträgt höchstens zwölf Monate. Bis zum 31.03.2022 nicht verausgabte Mittel sind zu erstatten.
 

Auswahlprozess und Kriterien

Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand von Interessensbekundungen durch eine Jury (einstufiges Verfahren). Für die Förderentscheidung maßgeblich sind der Innovationsgrad des Vorhabens im eigenen Fach, die Plausibilität der skizzierten Weiterentwicklung, die zu erwartende Übertragbarkeit der Innovation auf andere Lehr-Lern-Situationen, die angestrebte Verankerung bzw. Verstetigung der Innovation und der Beitrag zur strategischen Entwicklung des Fachs, des Instituts oder der Fakultät sowie dessen Passung zu den strategischen Linien der Universität (Lehr-Lern-Strategie).

Anschubfinanzierung für die Curriculumentwicklung (Curriculum 4.0)

Die Weiterentwicklung eines Curriculums wird im Rahmen dieses Landesprogramms einmalig mit bis zu 80.000 Euro unterstützt.

Fördergegenstand

Förderfähig sind innovative Ansätze in der digitalen Hochschullehre für die Entwicklung und Erprobung digital gestützter Lehr- und Prüfungsformate oder die Neugestaltung von Modulen und Studienabschnitten unter konsequenter Nutzung digitaler Technologien. Die Projekte müssen in die strategische Entwicklung des Fachs, des Instituts oder der Fakultät eingebettet sein und einen Beitrag zur Weiterentwicklung einer oder mehrerer Lehrveranstaltungen leisten. Die strukturelle Verankerung bzw. Verstetigung der Innovation ist sicherzustellen. Im Rahmen des Projekts entwickelte Lehr-Lern-Materialien, die sich für eine Nachnutzung durch Dritte eignen, sind im Landesportal ORCA.nrw einzustellen (im Aufbau).
 

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind alle wissenschaftlich Beschäftigten mit Lehrverpflichtung. Eine Mitzeichnung der Anträge durch die Dekanate ist zwingend vorzusehen. Eine Interessensbekundung kann auch von mehreren Lehrenden gemeinsam eingereicht werden. Die maximale Fördersumme ändert sich hierdurch nicht. Eine Doppelförderung von Vorhaben, die bereits von der Digitalen Hochschule NRW finanziert werden, ist ausgeschlossen.
 

Projektzeitraum und Finanzierung

Die Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 50.000 Euro wird zu Beginn des Jahres 2021 ausgeschüttet. Der Start der Projekte soll frühestens zum 01.01.2021, spätestens jedoch zum 01.04.2021 erfolgen. Die Laufzeit der Projekte beträgt höchstens zwölf Monate. Bis zum 31.03.2022 nicht verausgabte Mittel sind zu erstatten.
 

Auswahlprozess und Kriterien

Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand von Interessensbekundungen durch eine Jury (einstufiges Verfahren). Für die Förderentscheidung maßgeblich sind der Innovationsgrad des Vorhabens im eigenen Fach, die Plausibilität der skizzierten Weiterentwicklung, die zu erwartende Übertragbarkeit der Innovation auf andere Lehr-Lern-Situationen, die angestrebte Verankerung bzw. Verstetigung der Innovation und der Beitrag zur strategischen Entwicklung des Fachs, des Instituts oder der Fakultät sowie dessen Passung zu den strategischen Linien der Universität (Lehr-Lern-Strategie).

Ihre Interessensbekundung

Sofern wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns freuen, wenn Sie sich mit einer kurzen Skizze Ihrer Projektidee bei uns bewerben. Bitte verwenden Sie für Ihre Interessensbekundung das für die Förderlinie jeweils vorgesehene Formular (siehe Kasten rechts).

Die darin formulierten Leitfragen sollen Sie dabei unterstützen, Ihr Projekt für das Lehr-Lern-Innovationsprogramm zu skizzieren. Der Umfang der Skizze wird durch Zeichenbeschränkungen in dem Formular limitiert. Abbildungen bzw. Schaubilder können Sie bei der Einreichung des Formulars als separate Dateien beifügen.

Den Interessensbekundungen für die Förderlinien Fellowship für Innovationen in der digitalen Hochschullehre und Anschubfinanzierung für die Curriculumentwicklung (Curriculum 4.0) ist zudem ein kurzer Videopitch, der die Grundidee des Innovationsvorhabens in maximal drei Minuten illustriert, und eine Bestätigung des Dekanats beizufügen (Muster).

  • Interessensbekundungen müssen spätestens am 25. November 2020 unter sotl@uni-due.de eingegangen sein, um berücksichtigt werden zu können.

Eckdaten des Begleitprogramms

Im Zentrum des Begleitprogramms stehen der kollegiale Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit anderen Kolleg*innen der UDE, die ebenfalls an der Umsetzung innovativer Lehrprojekte arbeiten. Darüber hinaus steht den Geförderten ein umfangreiches Angebot an Lehrhospitationen und Coachings sowie didaktischer und technischer Beratung offen. Die Förderung kann mit der Beantragung eines Lehrforschungssemesters kombiniert werden.

Den Auftakt macht eine Netzwerkkonferenz im Mai 2021. Auf ihr findet sowohl der Kick-Off der Projekte der neuen Kohorte als auch ein Austausch zwischen den Jahrgängen der Geförderten 2018, 2019, 2020 und 2021 statt.

Ansprechpersonen und Betreuung

Das Programm Lehr-Lern-Innovationen an der UDE wird vom Zentrum für Hochschulqualitätsentwicklung (ZHQE) betreut. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an

Frau Dr. Nicole Auferkorte-Michaelis,
Geschäftsführerin des ZHQE
0203 379-7006
nicole.auferkorte-michaelis@uni-due.de

oder

Herrn Dr. Patrick Hintze,
stellv. Geschäftsführer des ZHQE
0203 379-7027
patrick.hintze@uni-due.de

Inspirationen für Ihr Projekt: Die Lehrwerkstatt Online

Mit den geförderten Projekten stärkt die UDE zugleich die Sichtbarkeit guter Praxis in der Hochschulöffentlichkeit. Die Projektergebnisse werden mit Unterstützung des Zentrums für Hochschulqualitätsentwicklung multimedial aufbereitet und in das Portal Lehrwerkstatt Online der UDE eingestellt.

Noch keine Idee für ein Projekt? In der Lehrwerkstatt Online finden Sie viele Praxisbeispiele. Lassen Sie sich inspirieren!

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