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16.05.2013 - 14:32:08
Zustimmung zum Verfahren SPAM-Filterung erforderlich
Unsere im April eingeführte stärkere SPAM-Abwehr ist weitgehend positiv aufgenommen worden, obwohl es natürlich auch kritische Stimmen gab. Wir haben uns entschieden, dieses Verfahren weiterhin einzusetzen. Die derzeitige Gesetzeslage erfordert es jedoch, dass jeder Nutzer seine explizite Zustimmung zu diesem Verfahren gibt.
Diese Zustimmung können Sie im Selfcareportal (https://benutzerverwaltung.uni-due.de) geben, in dem Sie unter
'E-Mail-Funktionalitäten->Spam-Einstellungen' unter dem Punkt 'Behandlung von Mail, die als SPAM klassifiziert wird' die Einstellung 'Abwehren und nicht zustellen' wählen und dann mit 'Einstellungen aktualisieren' bestätigen. Eine Anleitung dazu finden Sie unter http://www.uni-due.de/zim/services/e-mail/mailpolicy-selfcareportal.shtml.
Für die Nutzer, die diese Zustimmung nicht erteilen, wird die Grundeinstellung ab Freitag wieder so vorgenommen, dass SPAM E-Mails nicht mehr gelöscht, sondern markiert und dann zugestellt werden. Sie haben dann weiterhin die Möglichkeit, über das E-Mail-Programm einen Filter einzustellen, der diese Markierung auswertet. Anleitungen dazu finden Sie unter http://www.uni-due.de/zim/services/e-mail/spam_filtern.shtml.
Sollten Sie Probleme bei der Einstellung eines SPAM-Filters haben, sind Ihnen die Mitarbeiter/innen an unseren e-Points (http://www.uni-due.de/zim/quick/20) gerne behilflich.