Beratungszuständigkeit

Die Beratung ist offen für alle Personen, die zu behinderungs- und krankheitsspezifischen Fragestellungen im Bereich Studium Unterstützung benötigen.

Im Wesentlichen nehmen Studieninteressierte und Studierende, die sich selbst als behindert und/oder chronisch erkrankt empfinden, die Beratung in Anspruch. Verschiedene nicht-sichtbare Behinderungen/chronische Erkrankungen können, wie z.B. Aids, Depressionen, Diabetes, Multiple Sklerose, Legasthenie bis hin zur Zöliakie, ähnliche Auswirkungen auf das Studium haben wie eine Mobilitäts- oder Sinnesbehinderung.

Auch ganz persönliche Themen wie die Fragen: "Bin ich überhaupt behindert oder chronisch krank? Wo finde ich Gleichbetroffene?" oder die Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises sind häufig Inhalte der Beratung.

Die Beratung zu behinderungs- und krankheitsspezifischen Fragestellungen ist ein Zusatz innerhalb eines Gesamtberatungsangebots des Akademischen Beratungs-Zentrums Studium und Beruf (ABZ). Es ist daher ratsam, sich vorab über die allgemeinen Bedingungen des jeweiligen Studiengangs bzw. -fachs zu informieren.

Bei allen persönlichen, sozialen und studienbedingten Problemen können Einzelgespräche mit Psychologen/Psychologinnen aus der psychologischen Studienberatung geführt werden.

Bei Schwierigkeiten in der Studienabschlussphase oder "aufschiebendem Verhalten" können Angebote, wie das Studienabschlusscoaching genutzt werden.

Die Beratung wird insgesamt für die Universität Duisburg-Essen angeboten, d.h. Beratungen finden an beiden Standorten (Campus Duisburg und Campus Essen) an jeweils einem Tag in der Woche statt. Betroffene, die auf dem Campus am Universitätsklinikum studieren, können gerne die Beratungsangebote auf den obengenannten Campi nutzen. Eine themensortierte Auflistung aller Beratungssektoren finden Sie im Beratungsnetzwerk der UDE.

Die Aktualität der Beratungszeiten können auf der Homepage eingesehen werden. Ansonsten können Sie die Beraterin per Mail oder telefonisch kontaktieren oder im Rahmen der Sprechzeiten gerne vorbei schauen.

Über weitere Serviceangebote im Studentenwerk Essen-Duisburg, allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) oder die Ombudsstelle für Studierende kann informiert werden.

Nützliche Hinweise finden Sie auch in der Broschüre (2006) Behinderung und Studium, die von der Informations- und Beratungsstelle zu Behinderung und Studium des Deutschen Studentenwerk Berlin(DSW) online abrufbar ist.

Aspekte der Beratung

Der zentrale Ansatz der Beratung ist, dass die Person im Vordergrund steht und die Behinderung einen zu beachten Zusatz darstellt. Wenn wir gegenseitig aufeinander zugehen, können Fähigkeiten und Einschränkungen zur Sprache gebracht werden.

Häufig müssen weitere Aspekte bei der Studienplanung berücksichtigt werden, z.B. erhöhte Ausfallzeiten in Krankheitsphasen. Zusätzliche Formalitäten nehmen viel Zeit und Energie in Anspruch, die jedoch in die Studienorganisation eingeplant werden sollten, z.B. engmaschige Arztbesuche oder Kontrolluntersuchungen, regelmäßige Therapien, Dialysen etc.

Insbesondere in den Übergängen von Schule zum Studium und vom Studium in den Beruf, einschließlich akademischer Laufbahn, können Weichen für einen komplikationsloseren Übergang geschaffen werden. Das bedeutet jedoch für die Betroffenen, sich frühzeitig über ihre Belange zu informieren und ggfs. beraten zu lassen. So können Sie selbst einen Beitrag dazu leisten, dass Sie möglichen Nachteilen frühzeitig entgegenwirken.

Gemeinsam kann man mögliche Lösungen oder Vorgehensweisen erarbeiten. Bei behinderungs- und krankheitsspezifischen Fragen im Studium können Sie die persönlichen Beratungszeiten nutzen. Eine Anmeldung ist bei der ersten Kontaktaufnahme per E-Mail erwünscht, geben Sie hierzu bitte neben Ihren Anliegen auch den jeweiligen Campus, an der die Beratung stattfinden soll an. Falls wir nicht die richtige Anlaufstelle sein sollten, sind wir bemüht, sie an die jeweilige Einrichtung bzw. Ansprechperson weiterzuleiten.

Beratungsthemen

Schwerpunkte der Beratung sind in der Regel Nachteilsausgleiche im Studium, wie im Bereich der Studien- und Prüfungsmodifikation, der Hochschulzulassung sowie bei Härtefallregelungen. Nähere Informationen zu Härtefallregelungen sind der Homepage des Einschreibungswesens der UDE zu entnehmen.

Sozialberatungsthemen, wie BAföG- Sonderregelungen, Eingliederungshilfen zum Besuch einer Hochschule, wie z.B. die Beantragung und Bedarfsplanung von Studien- und Pflegeassistenz, einschl. technischer Hilfsmittel, können nicht von der Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung abgedeckt werden. Jedoch sind wir bemüht, Ihnen entsprechende Ansprechpersonen über das Beratungsnetzwerk Duisburg - Essen zu nennen.

In der Beratung werden lösungsorientierte Handlungsoptionen gemeinsam entwickelt. Es kann jedoch passieren, dass im Einzelfall aufkommende Fragen nicht beantwortet werden können, so dass auf weitere Ansprechpersonen bzw. Institutionen verwiesen werden muss.

Selbstverständlich unterliegen die Gespräche der Schweigepflicht. Die Beratung kann auch anonym erfolgen und ist für den Ratsuchenden kostenfrei. Die Beratung ist ergebnisoffen. Die Entscheidung obliegt dem Ermessen des Ratsuchenden. Die Beratung ist keine Rechtsberatung!