CAMPUS:AKTUELL - Newsletter der Universität

2/2010

Stellungnahme des Senats zu den Forderungen der Studierenden im Rahmen des Bildungsstreiks

(Sitzungen des Senats am 04.12.2009 und 05.02.2010)

Der Senat hat die Forderungen des Bildungsstreiks aufgegriffen und in die verantwortlichen Gremien zur vertieften Diskussion getragen. Dabei wurden die sich aus dem Bildungsstreik ergebenden neuen Gesichtspunkte zur Optimierung der Studienbedingungen an der UDE in die bereits seit Sommer 2009 unter Beteiligung aller Fakultäten laufenden Beratungen zur Gestaltung von neuen Rahmenprüfungsordnungen (RPO) für Bachelor- und Masterstudiengänge eingeflochten.

Diese Beratungen stehen vor ihrem Abschluss mit dem vorgesehenen Erlass einer neuen RPO für Bachelorstudiengänge im Frühjahr 2010 und dem Erlass einer neuen RPO für die Masterstudiengänge noch im Sommersemester 2010. Im Rahmen der Master-Studiengänge im Lehramtsbereich wurde bereits ein Entwurf einer RPO verabschiedet, in dem die Durchlässigkeit von Bachelor- in Masterstudiengänge spezifisch für diesen Bereich, d. h. ohne Verbindlichkeit für andere Studiengänge, beschlossen wurde.

Die im Rahmen des Bildungsstreiks in die RPO aufgenommenen Forderungen sind:

Anwesenheitspflicht

Der Senat beschließt, für Vorlesungen, die mit einer Prüfung enden, die Befreiung von der Anwesenheitspflicht vorzusehen.

Ergänzend wird empfohlen, speziell für den E3-Bereich unbenotete Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht vorzusehen.

Studienverlaufspläne, Wahlpflichtbereiche

Der Senat bittet, dass die Fakultäten die Studienverlaufspläne überarbeiten und Wahlpflichtbereiche vorsehen, wo dies möglich und sinnvoll ist.

Der Senat bittet die Fakultäten, die Prüfungsordnungen und Studienverlaufspläne hinsichtlich der Prüfungsdichte zu überprüfen.

Prüfungsorganisation

Der Senat bittet, dass die Dekanate die Prüfungspläne zu Semesterbeginn im Fakultätsrat diskutieren und diese mit einem Votum der studentischen VertreterInnen an die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung weiterleiten.

Der Senat empfiehlt weiterhin:

1. Der Senat empfiehlt, für Vorlesungsprüfungen im unmittelbaren Anschluss an die Vorlesungszeit einen Prüfungskorridor vorzusehen, in dem die Prüfungen stattfinden müssen.

2. Mindestens die letzten drei Wochen der vorlesungsfreien Zeit bleiben universitätsweit prüfungsfrei. Abweichungen bedürfen eines Beschlusses des Fakultätsrats, bei dem die Mehrheit der Studierenden nicht gegen die Regelung stimmt.

3. Die Prüfungen sollen überschneidungsfrei terminiert werden.

Workload/Regelstudienzeit

Der Senat spricht sich gegen eine Verlängerung der Regelstudienzeit über 5 Jahre hinaus aus. Der Senat bittet allerdings, für die Studiengänge die tatsächliche mittlere Studiendauer (möglichst mit Kohortendaten) anzugeben.

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