Pressemitteilung der Universität Duisburg-Essen

Arbeitsmarktforscherin plädiert für Mindestlohn

Niedriglohn trifft Frauen besonders

[22.10.2008] Frauen sind weit überdurchschnittlich von Niedriglöhnen betroffen. Sie stellten 2006 fast 70 Prozent der Niedriglohnbeschäftigten, fast jede dritte Frau (30,5 Prozent) arbeitet für wenig Geld – 1995 galt das erst für ein Viertel der Frauen. Auch bei vollzeitbeschäftigten Frauen liegt der Niedriglohnanteil mit ca. 22 Prozent etwa doppelt so hoch wie unter vollzeitbeschäftigten Männern, zeigen Berechnungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen. Laut Forschungsdirektorin Dr. Claudia Weinkopf gelang es immerhin jedem zweiten Mann, innerhalb von fünf Jahren aus einem niedrig bezahlten Job in besser bezahlte Arbeit aufzusteigen, bei den Frauen hatte es nur jede Vierte geschafft.

Die Ausweitung von Zeitarbeit und Minijobs habe die Verbreitung von Niedriglöhnen besonders vorangetrieben, stellt das IAQ fest. Mit fast 92 Prozent im Jahre 2006 arbeitet die große Mehrheit der MinijobberInnen zu Stundenlöhnen, die unterhalb der Niedriglohnschwelle (9,61 € pro Stunde in Westdeutschland und 6,81 € in Ostdeutschland) liegen. „Bei Minijobs werden offenbar häufig Lohnabschläge vorgenommen und sonstige Rechte wie bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall den Beschäftigten vorenthalten“, so Weinkopf. Frauen seien von Niedriglöhnen auch deshalb deutlich stärker betroffen, weil im Dienstleistungssektor und in Kleinbetrieben, in denen sie häufig arbeiten, diese Jobs besonders verbreitet sind.

Niedrige Stundenlöhne und kurze Arbeitszeiten kommen häufig zusammen. Eine eigenständige Existenzsicherung ist damit nicht möglich. Für fragwürdig hält Weinkopf die Einschätzung, dass Frauen in Niedriglohnjobs ohnehin nur einen „Zuverdienst“ zum Haushaltseinkommen suchten. Im Dezember 2007 waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 52,3 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die zusätzlich zum Arbeitseinkommen Grundsicherung benötigten, weiblich; bei den geringfügig Beschäftigten 58,2%.

Von der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns würden Frauen überproportional profitieren. Tarifliche Mindestlöhne über Allgemeinverbindlichkeit und Entsendegesetz sind nach Einschätzung der Arbeitsmarktforscherin keine Alternative, weil sie insbesondere in typischen Frauenbranchen häufig nicht zustande kommen. Unstrittig ist, dass Mindestlöhne alleine nicht automatisch zu einer eigenständigen Existenzsicherung von Frauen führen: Selbst 7,50 oder 8 Euro reichen bei Teilzeit oder im Minijob dafür nicht aus. „Insgesamt müssen die Rahmenbedingungen für Frauenerwerbstätigkeit verbessert werden, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert, das Steuer- und Sozialversicherungssystem modernisiert und die Anreize zur Aufspaltung von Arbeitsverhältnissen (in Minijobs) verringert werden,“ fordert Weinkopf.

Weitere Informationen: Dr. Claudia Weinkopf, Tel. 0209/1707-142, -178, claudia.weinkopf@uni-due.de

Redaktion: Claudia Braczko, Tel. 0209/1707-176, 0170-8761608, presse-iaq@uni-due.de



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