Pressemitteilung der Universität Duisburg-Essen

IAQ-Forscher zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Ein Dschungel von Zuständigkeiten

[28.03.2012] Ausländische Berufsabschlüsse sollen künftig leichter anerkannt werden. Dafür will die Bundesregierung mit dem neuen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG – sorgen, das zum 1. April in Kraft tritt. „Es ist längst überfällig und nur konsequent im Hinblick auf den Fachkräftemangel. Aber die Betroffenen werden in einem Dschungel der Zuständigkeiten auf den Antragsweg verwiesen, und flankierende Maßnahmen fehlen“, kritisiert Arbeitsmarktforscher Prof. Dr. Matthias Knuth vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Uni.

Laut Statistik ist in Deutschland mehr als jeder zweite Inländer, aber nur jeder dritte Ausländer sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Als eine Ursache für diese Diskrepanz gilt die mangelnde Qualifikation vieler Migranten: 24 Prozent der Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben angeblich keine abgeschlossene Berufsausbildung. „Tatsächlich jedoch verfügen erhebliche Teile dieser statistisch als „unqualifiziert“ Gebrandmarkten über berufliche oder akademische Ausbildungen, die in Deutschland nicht anerkannt sind“, so der IAQ-Wissenschaftler. Das neue Gesetz will das ändern: Jeder, der im Ausland Qualifikationen erworben hat, hat künftig das Recht, ihre Gleichwertigkeit prüfen zu lassen. Vorher hatten nicht alle Nationalitäten hierauf einen Anspruch. Das Gesetz gilt aber nur für einen Teil der händeringend gesuchten Fachkräfte, etwa Handwerker. Andere, wie z.B. Lehrer, Ingenieure, Erzieher oder Sozialpädagogen bleiben außen vor, da die Länder zuständig sind. Sie haben noch keine entsprechende Gesetzgebung.

Das BQFG ändere auch nichts daran, dass für die Prüfung der ausländischen Abschlüsse viele unterschiedliche Stellen zuständig sind– rund 400, kritisiert Knuth: „Ebenso viele sind auch bei deutschen Abschlüssen involviert. Nur ist das für Bildungsinländer kein Problem, sie müssen diese Stellen ja nicht suchen  ihr Ausbildungs oder Studiengang führt sie automatisch zur passenden Prüfung.“ Zugewanderte dagegen scheiterten oft schon daran, die für ihren Beruf zuständige Anerkennungsstelle überhaupt ausfindig zu machen. Hier fehle es an einer flächendeckenden und sichtbaren Beratungsinfrastruktur. Oder die Anerkennung werde ihnen versagt, weil die Berufsausbildung in ihren Herkunftsländern so grundlegend anders strukturiert ist, dass die zuständige Stelle „wesentliche Unterschiede“ zwischen der nachgewiesenen ausländischen Berufsqualifikation und der entsprechenden inländischen feststellt.

Diese Unterschiede könnte man ausgleichen, sagt Knuth. „Es müsste ein ausreichendes Förderangebot geben und geklärt sein, wie der Unterhalt während einer entsprechenden Fortbildung oder eines Ergänzungsstudiums gesichert werden kann. Ohne diese Hilfenfühlen sich die Betroffenen aber gekränkt und entmutigt. Über eine Qualifikation zu verfügen, deren Anerkennung abgelehnt wurde, wirkt sich auf ihre Arbeitsmarktchancen noch negativer aus, als gar nichts gelernt zu haben!“

Weitere Informationen: Prof. Dr. Matthias Knuth, Tel. 0203/379-1821. matthias.knuth@uni-due.de
Redaktion: Claudia BraczkoTel. 0170/8761608, claudia.braczko@uni-due.de

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