- Ergänzungsbereich allgemein
- Modul E1 – Sprachkompetenz
- Modul E1 – weitere Schlüsselkompetenzen
- Modul E3 – Studium Liberale
Ergänzungsbereich allgemein
1) Belegung, Anmeldung, Teilnahmevoraussetzungen
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Welche Veranstaltungen muss ich im E-Bereich belegen und wie viele ECTS-Credits muss ich erwerben?
Die Veranstaltungen, die im Vorlesungsverzeichnis des Instituts für Optionale Studien IOS unter den Modulen E1 Sprach- und weitere Schlüsselkompetenzen & E3 Studium liberale aufgeführt sind, richten sich an diejenigen Bachelor- und Master-Studierende, die gemäß ihrer Prüfungsordnung (PO) oder ihres Modulhandbuchs Veranstaltungen dieser Module belegen müssen und über das Angebot des IOS beziehen dürfen.
Die Anzahl der zu erwerbenden Credits in den Modulen E1 und E3 ist studiengangsspezifisch in den Prüfungsordnungen festgelegt. Das IOS stellt Ihnen hier eine Übersicht bereit: vgl. studiengangsspezifische Informationen unter IOS - Formulare Downloads.
Wenn Sie das Angebot des IOS nutzen dürfen bzw. sollen, sich aber für eine Veranstaltung interessieren, die das IOS nicht vermittelt, bedarf diese Belegung zumeist der Zustimmung der jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden und in jedem Fall der Zustimmung der bzw. des ausrichtenden Dozentin bzw. Dozenten. -
Wie meldet man sich zu den Veranstaltungen des IOS an?
Zur Anmeldung für die meisten IOS-Veranstaltungen melden Sie sich bitte über die IOS-Anmeldemasken an. Über die genauen Abläufe sowie weitere Modalitäten des Anmeldeverfahren informieren wir Sie unter dem Punkt Veranstaltungen. Bitte beachten Sie auch immer die veranstaltungsbezogenen Informationen in den Veranstaltungsbeschreibungen. Ausnahmen werden dort aufgeführt. -
Darf man sich auch zu IOS-Veranstaltungen anmelden, wenn man kein BA-/MA-Studierender ist?
Ja, grundsätzlich können sich alle Studierenden der Universität Duisburg-Essen zu den IOS-Veranstaltungen anmelden. Dem Institut für Optionale Studien wurde bislang jedoch ausschließlich die Aufgabe übertragen, den Ergänzungsbereich für BA-/MA-Studierende zu organisieren und mit Veranstaltungen auszustatten. Bei der Planung des Angebots wird folglich darauf geachtet, dass primär die Bedarfe der Studierenden gedeckt werden, die laut ihrer PO curricular verpflichtet sind, die Veranstaltungen zu belegen. Bei diesen Studierenden handelt es sich überwiegend um BA-Studierende, die für den Ergänzungsbereich im Modul E1 Sprach- und weitere Schlüsselkompetenzen und im Modul E3 Studium liberale ECTS-Credits zu erwerben haben (darüber hinaus kleinere Studierendengruppen, die laut ihren POen und/oder Modulhandbüchern Sprachkenntnisse erwerben müssen). Da der rechtzeitige Abschluss des Studiums dieser Studierenden nicht verzögert werden darf, werden sie bei der Kursplatzvergabe bevorzugt behandelt.
Übrige Kursplätze werden an interessierte Studierende aller Fächer vergeben, die sich aus verschiedenen Gründen persönlich weiterbilden möchten. Die Vergabe dieser übrigen Plätze erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. -
Darf man auch als Gasthörer an den IOS-Veranstaltungen teilnehmen?
Gasthörer können nur in Ausnahmefällen zu den IOS-Veranstaltungen zugelassen werden. Dies ist nur dann der Fall, wenn eine Veranstaltung nicht durch die Studierenden der Universität Duisburg-Essen ausgelastet ist. Aufgrund der großen Nachfrage seitens der Studierenden ist dies jedoch eher selten der Fall. Bei Interesse setzen Sie sich bitte per E-Mail mit uns in Verbindung. -
Darf man auch als Externer (nicht an der Universität Duisburg-Essen eingeschriebener Student) an den IOS-Veranstaltungen teilnehmen?
Nein, eine Teilnahme an den IOS-Veranstaltungen ist nur dann möglich, wenn Sie an der Universität Duisburg-Essen eingeschriebenen sind.
2) Leistungserbringung, Leistungsnachweise, Anerkennung von Studienleistungen
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Wie viele Sitzungen einer IOS-Veranstaltung darf man verpassen?
Wenn Sie an einer Veranstaltung des IOS (vgl. im VVZ: Anbieter = IOS) teilnehmen, dürfen Sie maximal 13,3 % der Präsenzzeit (bei semesterbegleitenden Veranstaltungen und bei grundsätzlich allen Sprachkursveranstaltungen bedeutet dies 2 mal 90 Minuten) entschuldigt fehlen, um die Leistungen anerkannt zu bekommen. Bei geöffneten Veranstaltungen (vgl. im VVZ: Anbieter ≠ IOS) geben die Dozierenden selbst vor, welche entschuldigten Fehlzeiten akzeptabel sind. -
Wie viel Leistung muss ich erbringen?
Alle Studierenden müssen in den Veranstaltungen des IOS eine mindestens erfolgreiche bzw. mindestens bestandene Studienleistung erbringen. In Noten ausgedrückt bedeutet das 4,0 oder besser. Dies ist eine Maßgabe der Fakultäten, die in den meisten Fällen in den jeweiligen Prüfungsordnungen und Modulhandbüchern nachgelesen werden kann. In einigen Fällen handelt es sich um eine vorläufige Regelung. Die Form und Art der Studienleistung wird durch den jeweils ausrichtenden Dozierenden festgelegt. Sie soll sich im Rahmen dessen halten, was an der Universität Duisburg-Essen üblich ist und in der BA/MA-Rahmenprüfungsordnung (einer studiengangübergreifenden Richtlinie) vorgeschlagen wird. -
Wie funktioniert die Ausstellung eines Leistungsnachweises?
Das Studiennachweisformular steht als Download zur Verfügung. Bitte füllen Sie es soweit als möglich aus und reichen es beim Anbieter ein.
Die Nachweise über die Studienleistung unterschreiben und stempeln bei geöffneten Veranstaltungen (vgl. VVZ, Anbieter = ABZ, UB, Fakultät etc.) die verantwortlichen Dozentinnen und Dozenten der jeweiligen Veranstaltung und bei Veranstaltungen des IOS (vgl. VVZ, Anbieter = Institut für Optionale Studien) die verantwortlichen Koordinatoren des IOS in den Sprechstunden.
Vor Weitergabe an Dozierende und vor der endgültigen Einreichung im Prüfungsamt sollten Sie immer zur Sicherheit eine Kopie für Ihre Ablage anfertigen, wenn auf dem Schein bereits Leistungen nachgewiesen sind. Diesen Schein geben Sie selbstنndig bei Ihrer/Ihrem SachbearbeiterIn im zentralen Prüfungsamt ab (http://www.uni-due.de/zentrales_pruefungsamt/bachelor_master_studiengaenge.shtml). Dort wird die Leistung im Datensystem erfasst.
(Achtung: für Nicht-BA-Studierende gibt es gesonderte Sprachkursbescheinigungen.) -
Wie, wann und wo kann man seine Scheine/Unterschriften für erbrachte Leistungen abholen bzw. stempeln lassen?
Scheine, Unterschriften und Stempel zu Veranstaltungen des IOS (Anbieter = IOS) erhalten Sie grundsätzlich (und ausschließlich) während der Sprechzeiten der bzw. des für das Modul verantwortlichen Koordinatorin bzw. Koordinators (Vgl. Kontakt). Die Sprechzeiten für den Campus Duisburg finden Sie unter Aktuelles. Für die Module E1 und E3 des Ergänzungsbereichs gibt es ein Studiennachweisformular, das Ihnen hier zur Verfügung steht.
Bei geöffneten Veranstaltungen(Anbieter ≠ IOS) erhalten Sie die Unterschrift und den Stempel bei den ausrichtenden Dozierenden; bitte legen Sie dazu den vorbereiteten Sammelschein vor. -
Was mache ich mit meinem Schein?
Fertigen Sie unbedingt vor Weiterreichung an Dozierende, Prüfungsamt o. Ä. eine Kopie des Scheines an, insofern schon Leistungen aufgeführt sind.
Nachdem Sie alle erforderlichen Leistungen in E1 und E3 erbracht haben und der Schein vollständig ist, machen Sie sich unbedingt eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen und reichen das Original bei der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter im zentralen Prüfungsamt (http://www.uni-due.de/zentrales_pruefungsamt/bachelor_master_studiengaenge.shtml) .
Das IOS dokumentiert/archiviert Ihre Leistungen nichtund kann bei Verlust des Scheines nicht weiterhelfen. -
Bekommt man eine Bescheinigung über die Belegung einer IOS-Veranstaltung, auch wenn man den Kurs zur persönlichen Weiterbildung besucht und den Schein / die ECTS-Credits eigentlich gar nicht braucht?
Ja, wenn die Teilnehmer- und Anwesenheitslisten belegen, dass Sie regelmäßig an einer Veranstaltung teilgenommen und die geforderte Studienleistung (z.B. Abschlussklausur) bestanden haben, erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung. Reine Teilnahmescheine (ohne Leistungserbringung) werden allerdings nicht ausgestellt. -
Anerkennung von Studienleistungen im E-Bereich – Wer erkennt mir welche Leistung an?
Die Rechte zur Anerkennung von Studienleistungen für die Module des E-Bereichs liegen bei dem Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs. Das IOS kann auf Wunsch und nach Vereinbarung beraten und weitere Serviceleistungen zur Verfügung stellen. Eine Anerkennung von Veranstaltungen des einen E-Moduls für ein anderes E-Modul sollte ausgeschlossen sein, es sei denn, dass Studierende zwischenzeitlich ihr Studienfach gewechselt haben. Zur Anerkennung eignen sich universitäre Studienleistungen, die an einer anderen Universität, z.B. im Rahmen eines Auslandsstudium oder eines abgebrochenen Studiums erbracht wurden, insofern ein offizieller Nachweis erbracht werden kann. -
Was ist ein ECTS-Credit?
"ECTS" steht für "European Credit Transfer System". ECTS-Credits geben die Arbeitsbelastung der Studierenden an. 1 ECTS-Credit entspricht ca. 30 Stunden Arbeitsaufwand in Präsenzstudium (Teilnahme an Lehrveranstaltung und Prüfung) und Selbststudium (Vor-, Nach- und Prüfungsvorbereitung). Für das Selbststudium wird ca. das Doppelte der Präsenzzeit (je nach Lehr- und Prüfungsform) angesetzt. Die geschätzten ECTS-Werte sollen durch Studierendenbefragungen langfristig überprüft und ggf. korrigiert werden. ECTS-Credits sagen nichts über die Qualität der erbrachten Leistung aus. Dozentinnen und Dozenten sollen bei gleicher Leistungsabfrage für eine Lehrveranstaltung immer dieselbe Anzahl an ECTS-Credits erteilen.
Beispiel: Ein Seminar à 2 SWS findet über ca. 15 Wochen (Vorlesungszeit) statt. Den Studierenden entsteht ein Arbeitsaufwand von 30 Stunden im Präsenzstudium. Geschätzt beträgt der Arbeitsaufwand für das Selbststudium 60 Stunden. Insgesamt entfallen also 90 Stunden Arbeitsbelastung auf das Seminar. 90 Stunden entsprechen 3 ECTS-Credits.
Die Angaben in Ihrer Prüfungsordnung beziehen sich auf die Credits, die Sie im Verlauf des gesamten Studiums erwerben müssen und nicht auf die Anzahl an Credits pro Semester. Sie müssen nicht alle Credits in einer einzigen Veranstaltung erwerben, sondern Sie sammeln die benötigten Credits in mehreren Veranstaltungen.
Modul E1 – Sprachkompetenz
Achtung:
Die zu den Themen Teilnahme, Anmeldungen, Scheine usw. beantworteten Fragen unter der Überschrift Ergänzungsbereich allgemein (s.o.) gelten auch für den Sprachkursbereich!
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Beleggründe für Sprachkurse – Welcher Beleggrund ist der richtige für mich?
Bei der Anmeldung zu den Sprachkursen über die IOS-Anmeldmaske ist manuell der zutreffende Beleggrund auszuwählen. Im Folgenden werden die verschiedenen Beleggründe aufgeführt und kommentiert, so dass Sie wissen, welcher Beleggrund der passende für Sie ist. Falls Sie sich in dieser Auflistung nicht wiederfinden können, lassen Sie es uns bitte wissen (sprachkompetenz@uni-due.de).
Modul E1/non technical:
BA/MA-Studierende, die laut ihrer PO/StO ECTS-Credits für den Ergänzungsbereich im Modul E1 Sprach- und weitere Schlüsselkompetenzen oder für den Bereich Non Technical Subjects erwerben müssen.
Modul Linguistik:
LA-Studierende des Faches Deutsch, die laut ihres Modulhandbuches die Möglichkeit haben, ein linguistisches Seminar durch die Belegung von Sprachkursen im Umfang von 4 SWS zu ersetzen.
DaZ/IP Bereich D:
Studierende, die für die Zusatzqualifikation DaZ/IP eingeschrieben sind und im Bereich D den erfolgreichen Erwerb von Sprachkenntnissen im Umfang von 8 – 16 SWS belegen müssen.
Nachweis einer weiteren Fremdsprache
(Latinum, Graecum, Hebraicum, moderne Fremdsprache):
Studierende, die laut ihrer PO/StO bis zur Anmeldung zur Zwischen- oder Abschlussprüfung beim Prüfungsamt belegen müssen, dass Sie die sprachlichen Studieneingangsbedingungen ihres Faches studienbegleitend nachgeholt haben.
Austauschstudierende:
Ausländische Studierende, die ein Austauschsemester an der Universität Duisburg-Essen absolvieren und für ihre Heimatuniversität Sprachnachweise erbringen müssen. Dies gilt zum Beispiel für Erasmusstudenten, DAAD-Stipendiaten und andere Austauschstudierende (auch für Gastwissenschaftler).
Persönliche Weiterbildung:
BA/MA-Studierende, die ihre ECTS-Credits für den Ergänzungsbereich/Non Technical Subjects bereits vollständig erworben haben und an weiteren Sprachkursen teilnehmen möchten.
Studierende aller Fächer, in deren PO/StO keine curricularen Verpflichtungen zur Sprachkursbelegung verankert sind, die jedoch zum Zwecke der persönlichen Weiterbildung ihre bisherigen Sprachkenntnisse ausbauen oder eine neue Fremdsprache erwerben möchten.
Studierende der Universität Duisburg-Essen, die ein Auslandssemester (z.B. über Erasmus) absolvieren und sich sprachlich darauf vorbereiten möchten/müssen. Wenn Sie bereits eine Zusage für ein Auslandssemester erhalten haben, kommen bitte in unsere Sprechstunde (s. Kontakt) und legen uns die entsprechenden Unterlagen vor. -
Wo findet man Informationen zur DSH-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang)?
http://www.uni-due.de/dsh-info/dsh-info_startseite -
Was ist der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER)?
Allgemeine Informationen - Globalskala - Raster zur Selbseinstufung -
Welche Sprachkurse kann man belegen, wenn man DaZ/IP studiert?
Ausführliche Informationen zu den Belegungsmöglichkeiten hinsichtlich der Sprachkurse im Bereich D finden Sie u.a im IMAZ-VVZ für das WS10/11 sowie in Ihrer StO (http://www.uni-due.de/imperia/md/content/daz-daf/zip-ordnung.pdf). -
Welche Sprachkurse kann man belegen, wenn man laut PO/StO eine weitere moderne Fremdsprache nachzuweisen hat?
Wenn Sie bei dem Prüfungsamt den erfolgreichen Erwerb einer zusätzlichen modernen Fremdsprache nachweisen müssen, haben Sie (falls es in Ihrem Fach keine anderen Vorschriften gibt) die Möglichkeit, den Nachweis in den folgenden Sprachen zu erbringen: Arabisch – Chinesisch – Französisch – Italienisch – Japanisch – Neugriechisch – Niederländisch – Polnisch – Russisch – Schwedisch – Spanisch – Türkisch.
Die von Ihnen gewählte Sprache ist im Umfang von mindestens 6 SWS zu erlernen. Die Abschlussklausuren der entsprechenden Kurse sind zu bestehen. -
Werden vom IOS auch DSH-, TestDaF- oder TOEFL-Test-vorbereitende Kurse angeboten?
Nein, solche Sprachkurse haben wir nicht in unserem Angebot.
DSH-vorbereitende Kurse werden vom Institut für Kultur und Sprache (IKS: http://www.iks.uni-due.de) angeboten. Für die Teilnahme an den Kursen des IKS ist die Einschreibung an der Universität Duisburg-Essen eine Voraussetzung. Um sich an der Universität Duisburg-Essen zu bewerben und einzuschreiben, wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt der Universität (AAA: http://www.uni-due.de/international). -
Kann man das Latinum, Graecum, Hebraicum studienbegleitend nachholen?
Ja, das IOS bietet die entsprechenden Vorbereitungskurse an.Weiterführende Informationen zu Lateinkursen und dem Latinum
Weiterführende Informationen zu Altgriechischkursen und dem Graecum
Weiterführende Informationen zu den Hebräischkursen und dem Hebraicum - Darf man, wenn man keinen Schein/keine ECTS-Credits braucht, „einfach so“ an Sprachkursen teilnehmen, die eigentlich schon ausgebucht sind?
Nein, das geht nicht. An den meisten der Sprachkurse können maximal 25 Studierende teilnehmen. Bei einer höheren Teilnehmerzahl ist ein guter Sprachunterricht kaum möglich. Zudem ist eine regelmäßige, aktive Teilnahme (max. 2 x 90 Minuten entschuldigtes Fehlen) sowie die Teilnahme an der Klausur (wenn auch ggf. nur zur Selbstkontrolle) eine grundsätzliche Voraussetzung für die Teilnahme an den Kursen.
Eine Teilnahme an den Sprachkursen ist somit nur dann möglich, wenn Sie sich über die IOS-Anmeldemaske angemeldet und nach Ablauf der Anmeldefrist per E-Mail eine Kursbestätigung von uns erhalten haben. -
Kann ich einfach zur ersten Sitzung eines Sprachkurses kommen, wenn ich mich nicht angemeldet, oder eine Absage per E-Mail erhalten habe?
Nein, das geht nicht bzw. es lohnt sich nicht. Die Lehrbeauftragten, die die Sprachkurse durchführen, erhalten die TN-Listen von uns. Wer nicht auf der Liste steht, kann auch nicht an dem Kurs teilnehmen. Außerdem wird eine Warteliste geführt. Sobald Kursplätze durch eingehende Abmeldungen frei werden, werden die Studierenden auf den ersten Warteplätzen direkt per E-Mail über die Möglichkeit des Nachrückens in einen Kurs informiert.
Modul E1 – weitere Schlüsselkompetenzen
Achtung:
Die zu den Themen Teilnahme, Anmeldungen, Scheine usw. beantworteten Fragen unter der Überschrift Ergänzungsbereich allgemein (s.o.) gelten auch für weitere Schlüsselkompetenzen!
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Das Angebot unter „weitere Schlüsselkompetenzen“ ist aufgeteilt in Methoden-, Sach-, Selbst-, Sozial- und Systemische Kompetenz: Muss ich in jedem Kompetenzfeld Kurse belegen?
Nein, das müssen Sie nicht. Die Aufteilung dient zur Strukturierung unseres Kursangebotes. Sie können (abhängig von Ihrer Studienordnung) frei aus dem gesamten Kursangebot dieser Kompetenzbereiche Ihre Wunschkurse auswählen. Empfehlenswert ist es jedoch, Veranstaltungen aus verschiedenen Kompetenzbereichen auszuwählen, um ein möglichst breites Kompetenzspektrum abzudecken. -
Ich habe ein Praktikum absolviert und möchte dies nun gerne im E1-Bereich anrechnen lassen. Ist das möglich?
Je nachdem, welche Vorgaben es in Ihrem Studienfach hierzu gibt, ist eine Anrechnung im E1-Bereich ggf. möglich. Besuchen Sie zur individuellen Beratung eine unserer Sprechstunden und bringen Sie hierzu Ihre Praktikumsbescheinigungen mit.
Studierende der Fakultät Geisteswissenschaften finden hier spezifische Informationen bezüglich E1- kreditierter Praktika.
Modul E3 – Studium Liberale
Achtung:
Die zu den Themen Teilnahme, Anmeldungen, Scheine usw. beantworteten Fragen unter der Überschrift Ergänzungsbereich allgemein (s.o.) gelten auch für das Studium liberale!
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Muss ich mich zu Prüfungen im Modul E3 anmelden?
In den allermeisten Fällen ist eine Anmeldung zu Prüfungen im Modul E3 nicht notwendig. Sie sollten die ausrichtenden Dozierenden aber unbedingt zuvor explizit darauf hinweisen, dass Sie im Rahmen des Studium liberale an der Prüfung teilnehmen werden. In Ausnahmefällen ist eine Anmeldung ausschließlich zum Zwecke der Prüfungsorganisation erforderlich (bei Klausuren mit vielen Teilnehmern). Die ausrichtenden Dozierenden werden Ihnen dazu Auskunft geben. -
Ich kann mich nicht online zu Prüfungen im Modul E3 anmelden – was tun?
In den meisten Fällen ist es auch aus technischen Gründen nicht möglich, sich online zu Prüfungen im Modul E3 anzumelden, da die fachfremden Veranstaltungen nicht konkret zu dem von Ihnen belegten Studiengang gehören. Da in den allermeisten Fällen keine Anmeldung zur Prüfung im Modul E3 erforderlich ist, betrifft das Problem nur die wenigen Ausnahmen, bei denen Sie von den ausrichtenden Dozierenden aufgefordert wurden, sich zur Prüfung anzumelden. Bitte teilen Sie diesen Dozierenden schriftlich und unter Angabe Ihres Namens, Studiengangs sowie Ihrer Matrikelnummer mit, dass Sie im Rahmen des Studium liberale an der Prüfung teilnehmen wollen und dass Sie sich als fachfremde Studierende nicht online anmelden können. Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an: studium-liberale@uni-due.de -
Studium liberale versus Studium generale
Das Modul E3 liberale ist zu unterscheiden vom Studium generale & Musik in der Uni. Während das liberale ein curricular verankertes Modul des Ergänzungsbereichs aller BA-und einiger MA-Studiengänge darstellt, handelt es sich beim Studium generale & Musik in der Uni um ein öffentlich zugängliches Kulturangebot der Universität Duisburg-Essen, in dem keine Credits erworben werden können. Alle Verweise auf das Studium Generale oder Studium liberale in Prüfungsordnungen und Modulhandbüchern betreffen somit immer das curriculare Studium liberale und nicht das öffentliche Kulturprogramm.
