Studium Katholische Theologie

Informationen zu ihrem Studium

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen für das Studium am Institut für Katholische Theologie der Universität Duisburg-Essen. Wählen Sie Ihren Studiengang aus, um Ihre Prüfungsordnungen und Ihre Modulhandbücher einzusehen, Ihre Modulzettel herunterzuladen oder die wichtigsten Prüfungsinformationen abzufragen:

Einen Leitfaden zum Erstellen von schriftlichen Arbeiten finden Sie hier.

Für die verschiedenen Studiengänge sind unterschiedliche Sprachanforderungen zu erfüllen. Eine Zusammenfassung über die Anforderungen in den Sprachen Latein, Hebräisch und Griechisch finden Sie hier:

 

Mobilitätsfenster für einen Auslandsaufenthalt

Studierende der Katholischen Theologie, die einen Auslandsaufenthalt planen, sollten sich frühzeitig mit den Studiengangsbeauftragten Frau Dr. Kathrin Gies (Lehramtstudiengänge) oderHerrn Prof. Dr. Ralf Miggelbrink (Bachelor- und Masterstudiengang Christliche Studien) in Verbindung setzen. Im Fall von Auslandsaufenhalten, die ein Auslandssemester an nicht-deutschen Universitäten mit Besuch von theologischen Lehrveranstaltungen umgreifen, können Fragen der Anrechnung von Leistungen geklärt werden. In anderen Fällen können Veranstaltungen des 5. Fachsemesters vorgezogen studiert werden, entsprechende Leistungen im Eigenstudium erworben werden oder Veranstaltungen auch nach der Rückkehr nach Deutschland absolviert werden.

 

Inklusionspunkte nachstudieren

Wichtige Informationen zum nachträglichen Erwerb von Inklusionscredits in den Lehramtsstudiengängen finden Sie hier.

 

Studierende im Promotionsstudiengang (Dr. phil.) finden hier eine Bestätigung über einen abgeleisteten Leistungsnachweis:

 

Ansprechpartner Studienberatung

Bei Fragen zu Ihrem Studium helfen wir Ihnen gerne weiter:

Lehramt (LABG 2009/2016 und LPO 2003)
Dr. Kathrin Gies

Christliche Studien (Bachelor/Master)
Prof. Dr. Ralf Miggelbrink

Lehreinheit
Dr. Sebastian Eck

Fachschaft
Katholischen Theologie

Spezielle Beratungsangebote

Eltern, Alleinerziehende, Betreuer/innen von Angehörigen und Studierende mit Behinderungen wenden sich für eine Studienberatung an den Kustos des Instituts, Dr. Sebastian Eck.

Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung können an der Universität Duisburg-Essen bei Bedarf einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Herstellung der Chancengleichheit in Anspruch nehmen. Nachteilsausgleiche müssen beim zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden gestellt werden. Grundsätzlich reicht ein formloser schriftlicher Antrag. Eine ärztliche Stellungnahme ist dem Antrag auf Nachteilsausgleich beizufügen. Aus dieser muss hervorgehen, dass Sie aufgrund der Behinderung und/oder chronischen Erkrankung die Prüfungsleistung in der vorgesehenen Form und/oder in der vorgesehenen Zeit nicht durchführen können. Weiterführende Hinweise entnehmen Sie den auf dem Inklusionsportal bereitgestellten Informationsmaterialien.

Aktuelle Informationen finden Sie zudem immer