Anmeldung bei den lokalen Behörden und Aufenthaltserlaubnis

EU / EFTA

Alle Studierenden aus EU-oder EFTA-Ländern, die mehr als drei Monate in Deutschland bleiben, müssen sich innerhalb einer Woche nach ihrer Ankunft bei den lokalen Behörden anmelden.

Bürgerämter / Meldestellen:

Duisburg

Essen

Dokumente, die Sie mitbringen müssen:

  • Reisepass
  • Mietvertrag


Es kann auch vorkommen, dass Sie einen Nachweis über Ihre Krankenversicherung und den Nachweis, dass Sie über ausreichende Mittel verfügen um Ihr Studium zu finanzieren, vorzeigen müssen.

Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie während Ihres Aufenthalts umziehen, Sie die Behörden innerhalb einer Woche nach dem Umzug über Ihre neue Adresse informieren müssen. Dies gilt auch, wenn Sie innerhalb der gleichen Stadt umziehen.
Bitte behandeln Sie die Meldebescheinigung mit Sorgfalt. Es kann vorkommen, dass Sie diese vorzeigen müssen, wenn Sie ein Bankkonto eröffnen wollen oder auch zu anderen Anlässen (z.B. beim Antrag auf eine Mitgliedschaft in einer öffentlichen Bibliothek oder einer Videothek).

Nicht-EU / EFTA

Nach Ihrer Ankunft in Duisburg oder Essen müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und Ihren Wohnsitz bei der Ausländerbehörde anmelden. Üblicherweise wird das Visum für ein Jahr verlängert. Weitere Verlängerungen sind unter der Voraussetzung möglich, dass Sie noch studieren und genug Geld haben, um Ihr Studium zu finanzieren. Kontaktieren Sie die Ausländerbehörde rechtzeitig (ca. 8 bis 10 Wochen) bevor Ihr Visum abläuft, um die Verlängerung zu beantragen.

Es gibt verschiedene Zweigstellen der Ausländerbehörde in Duisburg und Essen. Es hängt von Ihrem Wohnort ab, welche für Sie zuständig ist.

In Duisburg: Bitte kontaktieren Sie die Ausländerbehörde innerhalb einer Woche nach Ihrer Ankunft und vereinbaren Sie einen Termin:

Zentrales Büro: auslaenderbehoerde-mitte-sued@stadt-duisburg.de

Nördliche Zweigstelle: auslaenderbehoerde-nord@stadt-duisburg.de

Westliche Zweigstelle: auslaenderbehoerde-west@stadt-duisburg.de

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8 Uhr  – 16 Uhr

In Essen erfolgt die Terminvergabe online:

Terminvergabe


Ausländerbehörde
Schederhofstr. 45
45121 Essen
Tel.: 0201/ 88333 33

Die Adressen von Ausländerbehörden in anderen Städten sind von den Seiten der jeweligen Städte abrufbar: www.[Name der Stadt].de

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Gültiger Reisepass, einschließlich Ihres Studentenvisums
  • Zwei biometrische Passbilder
  • Immatrikulationsbescheinigung (Sie können bei Ihrer Anmeldung beim Akademischen Auslandsamt nach der Immatrikulationsbescheinigung fragen)
  • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts (In der Regel Nachweis in Form eines Kontoauszuges. Bitte erkundigen Sie sich über Details bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland bei der Beantragung Ihres Visums)
  • Nachweis über die Krankenversicherung
  • Nachweis, dass Sie über genügend Wohnraum (mindestens 12 m²) verfügen (Diese Information geht aus Ihrem Mietvertrag hervor)
  • Gebühr für die erste Visumsverlängerung für ein Jahr € 100, für jede weitere zurzeit € 80.
  • Zusätzliche Dokumente könnten je nach Nationalität erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich über die vollständige Liste der Dokumente, die Sie benötigen, wenn Sie um einen Termin bitten.


Bitte behandeln Sie die Meldebescheinigung mit Sorgfalt. Es kann vorkommen, dass Sie geben werden diese vorzuzeigen wenn Sie ein Bankkonto eröffnen wollen oder auch zu anderen Anlässen (z.B. beim Antrag für eine Mitgliedschaft in einer öffentlichen Bibliothek oder einer Videothek).

Adressänderung

Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie während Ihres Aufenthalts den Wohnsitz ändern, Sie das  Bürgeramt über Ihre neue Adresse innerhalb einer Woche nach dem Umzug  informieren müssen. Dies gilt auch, wenn Sie innerhalb der gleichen Stadt umziehen.


Dokumente die Sie mitbringen müssen:

  • Reisepass
  • Mietvertrag


Erneuerung der Aufenthaltserlaubnis

Normalerweise erhalten die Studierenden eine Aufenthaltserlaubnis für 1-2 Jahre, die auf dem Studentenvisum basiert. Das Verfahren für eine weitere Verlängerung ist bei jeder Ausländerbehörde individuell (z.B. ob Sie einen Termin brauchen oder nicht). Das Beste ist, wenn Sie sich bereits beim ersten Termin bei der Ausländerbehörde über das Verfahren der Visumsverlängerung informieren.

Die Erneuerung der Aufenthaltserlaubnis hängt von Ihrem Studienfortschritt ab. Möglicherweise werden Sie aufgefordert Ihre Lernfortschritte in Form eines Notenspiegels, oder Ähnlichem, nachzuweisen. Auf diese Weise kann der Zeitrahmen bis zum Abschluss Ihres Studiums bewertet werden.

Weitere Informationen:
www.internationale-studierende.de/en/prepare_your_studies/entry_into_germany/