Klausuren-Einsicht

Im Anschluss an eine geschriebene Klausur, hat jede/r Studierende das Recht, Einsicht in diese Klausur zu nehmen. Nachdem die Noten veröffentlicht worden sind, findet die Einsichtnahme statt. Diese Einsichtnahme kann nur zum festgelegten Termin in Anspruch genommen werden. Die Klausur-Einsichtnahme erfolgt innerhalb derselben Klausurphase, in der die jeweilige Klausur geschrieben worden ist. Eine nachträgliche Einsichtnahme ist nicht möglich. Der Termin zur Einsichtnahme wird vom jeweiligen Fachgebiet/Institut festgelegt und auch veröffentlicht (auf der Internet-Seite des zugehörigen Fachgebiets/Instituts).

Die Klausur-Einsichtnahme dient nicht zur Korrektur, sondern ist dafür gedacht, dass Studierende überprüfen können, ob alle Punkte zusammengezählt und berücksichtigt wurden und keine Aufgabe beim Korrigieren übersehen worden ist.

Sollte bei der Klausur-Einsichtnahme festgestellt werden, dass in der Bewertung Punkte nicht berücksichtigt, bzw. dass eine Aufgabe versehentlich nicht korrigiert worden ist, fließen diese Punkte nachträglich in die Berechnung ein, so dass sich die Note ggf. verbessert.