Dezernat Hochschulentwicklungsplanung: Programm Akkreditierung

Programm (Re-)Akkreditierung

Das Qualitätsmanagementsystem der Universität Duisburg-Essen (UDE) ist systemakkreditiert. Im Rahmen der qualitätssichernden Verfahren werden die Studiengänge der UDE hochschulintern (re)akkreditiert.

Ausgenommen von den internen (Re)Akkreditierung sind folgende Studienangebote der UDE:

  • Weiterbildungsstudiengänge
  • Kooperationsstudiengänge bei denen die Kooperationspartner eine Programmakkreditierung vereinbart haben
  • Neueinrichtung von Lehramtsstudiengängen

Zur Eröffnung eines Programmakkreditierungsverfahrens stellt die Fakultät erste Überlegungen zur Einrichtung eines Studiengangs an und stellt dem Dezernat für Hochschulentwicklungsplanung (Dez. HSPL) ein Studiengangskonzept zur Verfügung. Auf Grundlage dieser Angaben kann die Hochschulleitung den Studiengang strukturell angemessen in die gegebene Hochschullandschaft einordnen und in einem Strukturgespräch mit der Fakultät die angestrebte Einrichtung des Studiengangs besprechen. In dem Konzept sollen folgende Angaben enthalten sein:

Formale Kriterien:

  • Wie lautet die Studiengangsbezeichnung?
  • Wie viele Semester dauert das Studium?
  • Welcher akademische Grad wird bei einem erfolgreichen Abschluss des Studiengangs vergeben?
  • Nur für Masterstudiengänge: Handelt es sich um ein anwendungsorientiertes, forschungsorientiertes oder lehramtsbezogenes Studiengangsprofil?
  • Nur für Masterstudiengänge: Handelt es sich um einen konsekutiven oder weiterbildenden Studiengang?
  • Nur für Masterstudiengänge: Mit welchen Zugangsvoraussetzungen soll der Studiengang verbunden sein?

Fachlich-inhaltliche Kriterien:

  • Mit welchen Qualifikationszielen ist der Studiengang verbunden?
  • Welche Inhalte werden im Studiengang vermittelt?
  • Inwieweit sollen Rahmenbedingungen vorgesehen werden, welche die studentische Mobilität fördern?
  • Curriculumentwurf: Welche Module sollen absolviert werden? Welchen Semestern sind die Module zugeordnet? Welche Veranstaltungsarten werden den Modulen zugeordnet? Welche Prüfungsformate werden in den Modulen angeboten?
  • Personal-/Kapazitätsplanung: Welche Lehrstühle sind in welchem Umfang (SWS) an dem Studiengang beteiligt? Inwieweit wird das Lehrangebot von hauptamtlich tätigen Professorinnen und Professoren gewährleistet? Inwieweit werden im Betrieb des Studiengangs Lehraufträge eingeplant? Sind Polyvalenzen mit anderen Studiengängen vorgesehen?
  • Inwieweit ist eine externe fachliche Begutachtung des Studiengangs im laufenden Betrieb vorgesehen?
  • Nur für Lehramtsstudiengänge: Inwieweit wird die Überschneidungsfreiheit von Lehrveranstaltungen gewährleistet?
  • Nur für Lehramtsstudiengänge: Inwieweit orientiert sich der Studiengang am UDE-Strukturmodell?

Strukturelle Einordnung des Studiengangs:

  • Wie kann der Studiengang im Profil der Fakultät, der UDE und der Region eingeordnet werden?
  • Zuordnung der Studiengangsverantwortung: Welchen Personen sind die Studiengangsleitung und das Studiengangsmanagement zugeordnet?
  • Mit wie vielen Einschreibungen wird pro Semester/Studienjahr gerechnet?
  • Zu welchem Semester ist der Beginn des Studiengangs geplant?
  • Nur für Weiterbildungsstudiengänge: Wie soll eine langfristig kostendeckende Finanzierung des Studiengangs gesichert werden?
  • Nur für Weiterbildungsstudiengänge: Inwieweit ist eine fakultätsexterne administrative Beteiligung bspw. durch die Ruhr Campus Academy geplant?

Das Dez. HSPL bietet bis zum Abschluss des Verfahrens eine organisatorische Begleitung und Beratung in allen Verfahrensschritten. Dies betrifft insbesondere

  • die Zeitplanung von der Eröffnung des Verfahrens bis zum (Re-)Akkreditierungsbeschluss,
  • die Organisation und Dokumentation der Gespräche mit dem Prorektor für Studium, Lehre und Bildung,
  • die Erstellung von Rektoratsvorlagen zur Initiierung und Einrichtung des Verfahrens,
  • die kapazitäre Prüfung des Studiengangs,
  • die Bereitstellung von relevanten Unterlagen und Informationen von Seiten der Akkreditierungsagenturen und des Akkreditierungsrates,
  • die Koordination des Verfahrens u.a. die Veranlassung der Prüfung des (Re-)Akkreditierungsvertrages sowie der Prüfungsordnung durch das Justitiariat,
  • die Vorbereitung des Versands des (Re-)Akkreditierungsantrages mit Anschreiben des Rektors.

Eine Liste zu den in Deutschland zugelassenen Agenturen kann auf den Seiten des Akkreditierungsrates eingesehen werden (www.akkreditierungsrat.de). Die Kosten des Akkreditierungsverfahrens werden an der Universität-Duisburg-Essen von den Fakultäten getragen.