Die Universität Duisburg-Essen stellt allen aktiven Mitgliedern der Universität eine Unikennung mit Passwort zur Verfügung.

Nach dem Ausscheiden aus der Universität werden über einen definierten Prozess die vergebenen Berechtigungen und Ressourcen wieder entfernt.

Wenn Sie dies wünschen, sind Sie weiterhin über Ihre bekannte E-Mail-Adresse erreichbar. Hierzu können Sie sich im Portal der Benutzerverwaltung eine Weiterleitung zu einer beliebigen, externen E-Mail-Adresse einrichten. Zum Einloggen in das Portal verwenden Sie weiterhin Ihre Unikennung. Ein Postfach in der UDE ist mit der E-Mail-Adresse jedoch nicht mehr verbunden.

Natürlich kann Ihre E-Mail Adresse auf Ihren Wunsch jederzeit gelöscht werden. Wenden Sie sich dazu bitte an die Benutzerverwaltung.

Für alle weiteren Dienste, die mit Ihrer Kennung verbunden sind, z.B. Nutzung des WirelessLAN oder der Einwahlzugänge, gibt es unterschiedliche Befristungen:

Für Mitglieder der UDEGültigkeit
Studierende bis zur Exmatrikulation
Mitarbeiter/innen
(mit Ausnahme der im nächsten Punkt genannten Personengruppen)
bis zum Dienstende
studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte, freie Mitarbeiter/innen, Lehrbeauftragte, Stipendiaten, Praktikant/innen 1 Jahr
Hochschulgruppen, Vereine und Vereinigungen 1 Jahr
emeritierte oder im Ruhestand befindliche Professor/innen 5 Jahre

Für AndereGültigkeit
Studierende anderer Universitäten und Fachhochschulen 1 Semester
Mitarbeiter/innen anderer Universitäten und Fachhochschulen 1 Jahr
Mitarbeiter/innen von Lehrkrankenhäusern des Universitäts-Klinikums Essen 1 Jahr