Die Einrichtung „Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung" ist seit 2010 durch das Prorektorat Diversity-Management eingerichtet und mittelbar über das Akademische Beratungs-Zentrum (ABZ) dem Prorektorat Lehre und Studium zugeordnet.
Das Prorektorat Diversity-Management hat die Aufgabe, den bewussten Umgang von Heterogenität unserer Studierenden und Mitarbeiter/-innen als Ressource und Chance zu fördern.
Geschlechtergerechtigkeit, Familienfreundlichkeit, Interkulturalität, Bildungsaufsteiger, Behinderung und lebenslanges Lernen sind wesentliche Bestandteile, die bei der Arbeit mit in den Blick kommen. Das kreative Potential zum lösungsorientieren Handeln wird durch Maßnahmen des Diversity-Mangements unterstützt, die das Ziel haben, zur Bildungsgerechtigkeit und Exzellenzentwicklung beizutragen.
Um die Heterogenität innerhalb der Universität Duisburg-Essen handhabbar zu machen, sieht das Prorektorat Diversity-Management ein wesentliches Element in der Verankerung von Diversity in den Leitlinien und Zielvereinbarung der Universität. Hierdurch leistet die Universität einen wesentlichen Beitrag im Rahmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung beim Thema Inklusion.
Die Beauftragte für Behinderung im Studium ist seit Februar 2011 in der Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung hauptamtlich bei 50% der wöchentlichen Arbeitszeit tätig.
Die beauftragte Person, Dipl. Rehabilitationspädagogin Frau Celle Küchenmeister, übernimmt eine Querschnittsaufgabe im Akademischen Beratungs-Zentrum; die Mitarbeiter/-innen dieser zentralen Einrichtung unterstützen sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Beauftragte und Mitarbeiter/-innen des akademischen Beratungs-Zentrums (ABZ) orientieren sich bei ihrer Arbeit an dem Konzept des ABZ.
Die Arbeit der Beauftragte orientiert sich an dengelten Rechtsnormen, wie z.B. Behindertengleichstellungsgesetz, BGG, dem Sozialgesetz, insbesondere dem Sozialgesetzbuch zur Teilhabe und Rehabilitation (SGB IX), Hochschulrecht (HG NRW) und der UN-Behindertenrechtskonvention.
Nach der HRK-Empfehlung „Eine Hochschule für Alle" hat sich die Universität Duisburg-Essen verpflichtet, die Belange von chronisch kranken und behinderten Studierenden zu berücksichtigen, die es gilt, orts- und hochschulspezifisch umzusetzen.
Die Beauftragte für Behinderung im Studium hat die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Umsetzung der HRK-Empfehlung an der Universität Duisburg-Essen unter Berücksichtigung der Chancengleichheit und Teilhabe im Studium geleistet wird, um signifikant zur Verbesserung der Studiensituation von behinderten und chronischen kranken Studierenden beizutragen.
