Die häufigsten FragenFAQ

Die Liste wird ständig ergänzt. Falls sie weitere Fragen haben wenden Sie sich bitte perönlich an uns: abz.handicap@uni-due.de

Wie finde ich mich auf dem Campus als Rollstuhlfahrer*in zurecht?

Eine grobe Übersicht finden Sie in unseren Campuswegweisern:

Campus-Wegweiser Essen

Campus-Wegweiser Duisburg

Gibt es eine Möglichkeit sich mit Studierenden auszutauschen?

Wir bieten Ihnen ab sofort die Möglichkeit über den Messenger Rocket.Chat mit anderen Studierenden in Kontakt zu kommen.

Die Inklusionsstelle betreut die Chat-Räume Studieren mit ADHS und Studieren mit einer chronischen Erkrankung/Behinderung.

Möchten Sie zu den Räumen Zutritt erhalten schreiben Sie uns bitte eine E-mail: abz.handicap@uni-due.de

An welche Zielgruppe richtet sich die Inklusionsberatung

Die Inklusionsberatung richtet sich an Studierende welche durch körperliche oder psychische Erkrankungen (auch episodisch auftretend) in ihrem Studium eingeschränkt sein können, dazu gehören beispielsweise:

-Körperliche Behinderungen

-Psychische Erkrankungen z.B. Depressionen, Angststörungen

-Chronische Erkrankungen z.B. Darmerkrankungen

-Teilleistungsstörungen. z.B. Dyskalkulie, Legasthenie

Ich möchte eine unverbindliche Beratung. An wen wende ich mich?

Wir bieten eine Offene Sprechstunde am Campus Essen und am Campus Duisburg an:

  • Campus DuisburgDienstags zwischen 10 Uhr und 12 Uhr im Raum SG 091 oder unter: 0203/3792396
  • Campus Essen, Mittwochs zwischen 13 Uhr und 15 Uhr im Raum T02 S00 L25 oder unter: 0201/1833794

Offene Telefon-Sprechstunde, Donnerstags zwischen 10 Uhr und 11 Uhr unter: 0203/3792396 oder 0201/1833794

  • Es können weiterhin Beratungstermine über Video oder Telefon vereinbart werden.
  • Für ein individuelles Beratungsanliegen oder um einen Termin außerhalb der Offenen Telefon-Sprechstunde zu vereinbaren wenden Sie sich bitte per Mail an: abz.handicap@uni-due.de.

 

Wo erhalte ich einen Schlüssel für die barrierefreien WC's?

Den sogenannten "Euroschlüssel" erhalten Sie gegen eine Gebühr dauerhaft vom Verein CBF Darmstadt – Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e. V.

Mehr Infos

Was ist ein Nachteilsausgleich und wie stelle ich einen Antrag?

Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung können an der Universität Duisburg Essen bei Bedarf einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Herstellung der Chancengleichheit in Anspruch nehmen.

Nachteilsausgleiche, z.B. Prüfungsmodifikationen stellen keine Minderung des fachlichen Anspruchs dar.

Nachteilsausgleiche müssen rechtzeitig beim Prüfungswesen/Prüfungsausschussvorsitzenden gestellt werden (mit Beginn der Prüfungsanmeldephase). Grundsätzlich reicht ein formloser schriftlicher Antrag. In HISinOne finden Sie ein entsprechendes Formular.
Eine (fach-) ärztliche Stellungnahme ist dem Antrag auf Nachteilsausgleich beizufügen. Aus dieser muss hervorgehen, dass Sie aufgrund der Behinderung und/oder chronischen Erkrankung die Prüfungsleistung in der vorgesehenen Form und/ oder in der vorgesehenen Zeit nicht durchführen können. Ein Schwerbehindertenausweis reicht grundsätzlich nicht aus.

Inwieweit individuelle und angemessen gleichwertige Leistungen in modifizierter Form und Zeit gewährt werden, liegt im Ermessenspielraum des jeweiligen Prüfungsausschusses/Prüfungsausschuss-Vorsitzenden.

Wir beraten Sie gerne persönlich zum Thema Nachteilsausgleich!

Was ist ein Härtefallantrag und wie kann ich einen Antrag stellen?

Studienbewerber*innen bei denen eine außergewöhnliche Härte aufgrund der Behinderung und/oder chronischen Erkrankung vorliegt haben die Möglichkeit einen Härtefallantrag zu stellen.

Gründe für einen Härtefallantrag können sein:

  • Sinnvolle Überbrückung der Wartezeit ist aufgrund der Behinderung/chronischen Erkrankung nicht möglich
  • Schwierige Ausnahmesituationen für die eine Ablehnung des Zulassungsantrags unzumutbar ist und eine sofortige Aufnahme des Studiums erfordert (z.B. Krankheiten mit der Tendenz zur Verschlimmerung)

Dem Antrag ist ein ausführliches fachärztliches Attest beizufügen. Daraus sollte möglichst detalliert ihre Einschränkung aufgrund der Behinderung und/oder chronische Erkrankung (z.B. Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten) hervorgehen.

Richtlinien über die entsprechenden Sonder- und Härtefallanträge finden sie auf der Homepage auf der Seite des Deutschen Studentenwerks. Weitere Auskünfte zu den Formalitäten des Härtefallantrags bei zulassungsbedingten Studiengängen erhalten Sie im Studierendensekretariat.

Wir beraten Sie gerne persönlich zum Thema Härtefallantrag!

Kann ich mich dauerhaft über Neuigkeiten informieren lassen?

Die Inklusionsstelle betreut einen RSS-Feed und einen Newsletter der unregelmäßig erscheint und Sie über Neuigkeiten informiert.

Ich möchte promovieren, gibt es auch da Unterstützung?

Als Promovierende*r sind Sie möglicherweise Beschäftigte*r und erhalten Unterstützung durch die Schwerbehindertenvertretung. Im Science Support Center SSC erhalten Sie weitere Informationen.

Wie erstelle ich barrierefreie Dokumente?

Wir möchten Ihnen vorhandene Leitfäden zur Erstellung barrierefreier Dokumente zur Verfügung stellen:

TH Köln - Barrierefreie Dokumente in Word und Adobe Acrobat Pro

Office- Videoschulung Barrierefreie Dokumente

TU Dresden - Anleitung zur barrierefreien Gestaltung von Dokumenten

Ich möchte einen Auslandsaufenthalt machen und habe eine chronische Erkrankung/Behinderung

Im Erasmus Programm gibt es Sonderförderungsmöglichkeiten für Studierende mit Behinderungen, Informationen erhalten Sie z.B. beim Deutschen Studentenwerk . Der Verein Bezev e.V.  berät Sie ebenfalls zu dem Thema.

Muss ich bei der Prüfungsanmeldung etwas besonderes beachten?

Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung Probleme bei Prüfungen haben, können Sie einen sogenannten Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Siehe "Was ist ein Nachteilsausgleich und wie stelle ich einen Antrag?"

An wen wende ich mich wenn ich auf bauliche Barrieren treffe?

Wenn ihnen bauliche Barrieren auf dem Campusgelände und in den Gebäuden auffallen wenden Sie sich gerne an uns: abz.handicap@uni-due.de

Ich habe eine Hörbehinderung welche Unterstützung gibt es?

Unter Umständen können Sie einen Antrag auf einen individuellen Nachteilsausgleich stellen. In den meisten Hörsälen liegen Induktionsschleifen. Wenden Sie sich gerne an uns, damit wir eine individuelle Lösung finden können.