Zulassung zu höheren Fachsemestern
Voraussetzungen
Ein Quereinstieg ist zum Sommersemester 2011 zurzeit nur in das 2. Semester und zum Wintersemester 2011/2012 zurzeit nur in das 3. Semester möglich.
Eine Voraussetzung für den Quereinstieg in das 2. oder 3. Semester ist, dass in anderen Studiengängen Leistungen erbracht wurden, die äquivalent sind zu allen Leistungen im Bachelor Studiengang Biologie bis zum 1. bzw. 2. Semester.
Studierende verwandter Fächer, die eine Prüfung (Vordiplom, Diplom, Staatsexamen, Physikum, Bachelor) in ihrem Studiengang endgültig nicht bestanden haben, können nicht zum Studium der Biologie zugelassen werden.
Verfahrensweise
Die Verfahrensweise zum Quereinstieg ist zweistufig. Zuerst erfolgt die Anerkennung Ihrer Leistungen durch den Prüfungsausschuss und dann im Anschluss die eigentliche Bewerbung beim Studierendensekretariat.
Schritt 1: Anerkennung Ihrer Leistungen
Zur Anerkennung Ihrer Leistungen senden Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe unten) für die Einstufung zum Wintersemester in ein höheres Fachsemester bis zum 15. Juli des Jahres und zum Sommersemester bis zum 30. Januar an den Prüfungsausschuss, der die fachlichen Voraussetzungen prüft.
Nach Prüfung der Unterlagen werden die Bewerber direkt unterrichtet, ob die fachlichen Voraussetzungen gegeben sind. Dies ist nicht gleichbedeutend mit einer Studienplatzzusage!
Erforderliche Unterlagen
- Formloses Anschreiben an den Vorsitzenden des Prüfungsausschuss Biologie. Daraus sollte auch hervorgehen, in welches Semester der Quereinstieg angestrebt wird
- Abiturzeugnis (unbeglaubigte Kopie)
- Nachweise bisher erbrachter Studienleistungen aus denen Titel der Veranstaltung, Umfang (SWS), Art der Veranstaltung (Vorlesung, Seminar, Praktikum, etc.), Inhalte der Veranstaltung (z.B. Modulhandbuch) und erreichte Credits hervorgehen (unbeglaubigte Kopie)
- Lebenslauf
- letzte Studienbescheinigung
- Äquivalenzformular (siehe Anerkennung von Studienleistungen)
Es können nur vollständige Unterlagen berücksichtigt werden.
Bitte keine Originale, Fotos und Mappen schicken, die Unterlagen werden nicht zurück geschickt.
Bitte senden Sie diese Unterlagen an:
Universität Duisburg-Essen
Dekanat Biologie
45117 Essen
Grundsätzlich wird die Äquivalenz von Veranstaltungen von Lehrenden im Studiengang Biologie bescheinigt, Grundlage hierfür sind die Nachweise über Studienleistungen. Unbenotete Leistungen aus anderen Studiengängen werden, sofern sie anerkannt werden, mit der Note ausreichend bewertet. Zusätzlich zu den Leistungsnachweisen müssen genauere Informationen zum Inhalt der Veranstaltungen vom Bewerber zur Verfügung gestellt werden z.B. Ausdrucke von Internetseiten zum Studiengang. Des Weiteren ist ein Äquivalenzformular auszufüllen und den Bewerbungsunterlagen hinzuzufügen. Für die Einschätzung der Veranstaltungen im Studiengang Biologie kann das Modulhandbuch zu Rate gezogen werden.
Schritt 2: Bewerbung zum höheren Fachsemester beim Studierendensekretariat
Die für die Bewerbung benötigten Unterlagen sind dem Formular "Antrag auf Zulassung in einem höheren Fachsemester" des Studierendensekretariats zu entnehmen.
Bewerbungsschluss
- für das jeweilige Sommersemester ist der 15. März
- für das jeweilige Wintersemester der 15. September.
Die Bewerbungsanträge stehen für das Sommersemester ab Februar und für das Wintersemester ab August zur Verfügung.
Es werden nur Bewerber benachrichtigt, die einen Studienplatz erhalten haben. Ablehnungsbescheide werden nicht versandt. Die ersten Zulassungsbescheide werden für das Sommersemester Mitte März und für das Wintersemester Mitte September versandt.
