Zugang zum Studium 2-Fach Master Germanistik

Zugang zum Studium Zugangsvoraussetzungen

Die Qualifikation für das Studium im Fach Germanistik des 2-Fach-Masterprogramms der Fakultät für Geisteswissenschaften wird erbracht durch den erfolgreichen Abschluss des Studienfachs "Germanistik: Literatur, Sprache, Kultur und Kommunikation" im 2-Fach-Bachelor-Programm an der Universität Duisburg-Essen, oder eines gleichwertigen oder vergleichbaren Studiengangs im Bereich der Philologie.


Als gleichwertig angesehen wird in der Regel:
ein mindestens dreijähriger einschlägiger Studiengang mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und einem Gesamtworkload von mindestens 180 Credits im Bereich der Germanistik oder einer anderen Philologie an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes oder ein einschlägiger Abschluss an einer anderen Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes, sofern nicht ein wesentlicher Qualitätsunterschied zu einem Abschluss an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes nachgewiesen werden kann.


Die Gesamtnote des Abschlusses muss in der Regel mindestens 2,5 oder besser sein. Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss. Er legt für Absolvent/-innen einschlägiger Studiengänge fest, welche zusätzlichen Prüfungsleistungen bis zu welchem Zeitpunkt erbracht werden müssen. In begründeten Einzelfällen entscheidet der Prüfungsausschuss über die Ausnahme von der geforderten Mindestnote. Bei der Entscheidung sind insbesondere die Höhe der Abweichung von der Mindestnote, die Benotung der Abschlussarbeit mit der Note „gut“ oder besser, die Studiendauer sowie herausragende Einzelleistungen im Studienschwerpunkt maßgebend.
Zur Überprüfung Ihrer Vorleistungen aus dem Bachelor-Studiengang senden Sie bitte Ihre Leistungspunktebescheinigung ein. Es erfolgt eine Einzelfallprüfung, ob die entsprechenden ECTS für den Zugang bescheinigt werden können.


Weitere Informationen zum Erwerb einer Gleichwertigkeitsbescheinigung finden Sie auf der Webseite des Kustos für Germanistik.


Zulassung

Bei Vorlage o. a. Zugangsvoraussetzungen ist dieser Studiengang zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt während der Einschreibungsfrist im Studierendensekretariat am Campus Essen.
[Formular]
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich beim Akademischen Auslandsamt des Campus Essen.


Sprachkenntnisse

Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.

 

Studienbegleitende Praktika

Keine Pflichtpraktika. 
Es wird allen Studierenden empfohlen, Praktikumserfahrungen in den angestrebten Berufsfeldern zu sammeln.