Der Senat

Empfehlungen, Stellungnahmen & Grundsätze

Im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung kann der Senat

  • Empfehlungen aussprechen und Stellungnahmen abgeben zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen und Universitätseinrichtungen, zu den Forschungsschwerpunkten der Universität, zur Funktionsbeschreibung, Zuordnung und Besetzung von Professuren sowie
  • Grundsätze aufstellen für Studien-, Prüfungs- und Promotionsordnungen der Fachbereiche, zu Fragen der Weiterbildung, des Fern- und Verbundstudiums, des Wissens- und Technologietransfers und der Forschung mit Mitteln Dritter sowie zu privatrechtlichen Dienstverhältnissen aus Mitteln Dritter bezahlter hauptberuflicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Stimmberechtigte Mitglieder

Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind elf Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie je drei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie vier Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Studierenden.

Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder des Senats beträgt zwei Jahre, die Amtszeit der Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden ein Jahr.