Bewerbungsverfahren

  Mit dem Bachelorprogramm Komedia kann immer nur im Wintersemester gestartet werden.
Da die Studienplätze begrenzt sind, unterliegt Komedia einem internen Numerus Clausus (Orts-NC), der durch die Anzahl der eingreichten Bewerbungen bestimmt wird. In den letzten Jahren haben sich rund 1000 bis 2000 Bewerber für circa 200 Studienplätze beworben. Erfahrungsgemäß liegt der NC bei einer Abiturdurchschnittsnote zwischen 1,5 und 2,0. Die Verfahrensergebnisse der vergangenen Semester finden Sie hier.

 

Wer kann sich bewerben?

Jeder, der die allgemeine Hochschulreife vorweisen kann. Ausländische Bewerber müssen sich über das akademische Auslandsamt bewerben. Weitere Voraussetzungen sind Englischkenntnisse z. B. durch Englisch als Abiturfach, durch einen TOEFL-Test, etc.

Um auch den informatischen Teil des Studiums gut zu meistern, sollte ein mathematisches Verständnis oder zumindest Interesse vorhanden sein.

 

Wie kommt man an einen Kommedia Studienplatz?

Zunächst muss man sich ordnungsgemäß bis zum 15. Juli eines jeden Jahres beim Studierendensekretariat online bewerben. (Infos, Direktlink)
Man kann im Folgendem entweder im Hauptverfahren, im Nachrückverfahren oder aber im Losverfahren für Komedia zugelassen werden. Wie die Zulassungsstelle die Studienplätze genau verteilt kann man hier nachlesen.

Für die Bewerbung zu einem höheren Fachsemester oder als beruflich qualifizierter wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Studierendensekretariat!

kleiner Roboter

Wann werden die Zulassungen verschickt?

Die Zulassungen aus dem Hauptverfahren werden Anfang August verschickt; sind bis zu einer internen Frist noch Studienplätze frei, werden auch Bewerber, die den NC nicht erfüllen im Nachrückverfahren zugelassen. Die Nachrückbescheide werden Anfang September verschickt, die Ablehnungsbescheide werden Ende Sepember verschickt.

Sind nach dem Nachrückverfahren noch freie Studienplätze zu besetzten, werden diese gelost. Wer einen Ablehnungsbescheid bekommen hat, kann also eventuell noch durch das Losverfahren zugelassen werden. 

Was ist zu tun, wenn man die Zulassung hat?

Sobald man die Zulassung hat, muss man sich beim Studierendensekretariat Duisburg zu einem vorgegebenen Termin einschreiben. Welche Unterlagen zu diesem Termin mitgebracht werden müssen, steht im Zulassungsbescheid. Was man nach der Einschreibung alles zu erledigen hat, zum Beispiel den Studierendenausweis beantragen oder Ähnliches, wird dann im Studierendensekretariat mitgeteilt.

 

Ansprechpartner

Wer der richtige Ansprechpartner bei Fragen ist, hängt natürlich von deren Inhalt ab. Bei Fragen