Durch die Profilschärfung des BA-Studiengangs "Kulturwirt", der zufolge die Kombinationsmöglichkeit zweier Geisteswissenschaften entfällt und Wirtschaftswissenschaft mit einer Geisteswissenschaft kombiniert werden muss, sind die von dieser Einschränkung betroffenenen Passagen der Prüfungsordnung (vgl. §(3)1,2 und §(25)2,3,8,9) für StudienanfängerInnen nicht mehr zutreffend.

Die Prüfungsordnungen B.A Kulturwirt

 

Die Prüfungs- & Nachprüfungstermine B.A. Kulturwirt

Prüfungstermine

 

Nachprüfungstermine

Hinweis:Alle Studierende des Studiengangs B.A Kulturwirt, die in einer oder mehreren Veranstaltung/en eine 2. Nachprüfung absolvieren müssen, werden gebeten, sich mit der jeweiligen Dozentin oder dem jeweiligen Dozenten in Verbindung zu setzen.Alle Studierende, die eine mündliche Nachprüfung absolvieren müssen, werden gebeten, sich umgehend mit der jeweiligen Dozentin oder dem jeweiligen Dozenten in Verbindung zu setzen, um einen Termin zu vereinbaren.