An der Universität Duisburg-Essen sind alle großen Fächer mit Ausnahme der Rechtswissenschaften vertreten. Somit ergibt sich eine Vielzahl von Promotionsmöglichkeiten. Die Universität Duisburg-Essen verfügt über das Instrument der "Promotionsvorbereitenden Studien", die auch exzellenten Absolventinnen und Absolventen nicht-universitärer Studiengänge die Möglichkeit zur Promotion eröffnet.

Zugang zur Promotion

Voraussetzung zur Promotion ist
a) ein Abschluss nach einem einschlägigen Universitäts- oder Kunsthochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als Bachelor verliehen wird, oder
b) ein Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern, oder
c) ein Abschluss eines Master-Studiengangs im Sinne des § 85 Abs. 3 Satz 2 HG, d.h. ein weiterer berufsqualifizierender Abschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens zwei Semestern.

War der Abschluss nicht einschlägig, legt der Promotionsausschuss angemessene, auf die Promotion  vorbereitende Studien in den Promotionsfächern fest, die vor einer endgültigen Zulassung zum Promotionsverfahren nachzuweisen sind.

Zulassung

Die Zulassung zur Promotion ist zusätzlich vom Nachweis eines qualifizierten Abschlusses oder vom Nachweis weiterer Studienleistungen abhängig. Ein Abschluss wird dann als qualifiziert angesehen, wenn sowohl die Gesamtnote des Abschlusses wie auch die Note der Abschlussarbeit jeweils nicht schlechter als gut sind. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.

Vorbereitende Studien

Mit den auf die Promotion vorbereitenden wissenschaftlichen Studien soll ein Ausbildungsstand erreicht werden, der dem von Bewerberinnen und Bewerbern gemäß Abs. 1 Ziff. a) und c) entspricht. Die vorbereitenden  wissenschaftlichen Studien haben einen Umfang von maximal vier Semestern und werden vom Promotionsausschuss mit der Bewerberin oder dem Bewerber festgesetzt. Sind noch auf die Promotion vorbereitende Studien zu absolvieren, erfolgt die Aufnahme in die Promovendenliste unter Vorbehalt und es gilt die Betreuungsvereinbarung der Fakultät.

Dissertation

Die Dissertation – auch als Doktorarbeit bezeichnet - muss eine selbständige Forschungsleistung darstellen und den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse erweitern. Die Vorveröffentlichung der Dissertation oder von Teilen daraus steht dem nicht entgegen. Über die Dissertation werden wenigstens zwei, höchstens drei Gutachten eingeholt, die unabhängig voneinander anzufertigen sind.

Promotionsverfahren

Nach Fertigstellung der Dissertation stellt die Promovendin/derPromovend einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens beim Promotionsausschuss. Im Anschluss an die Einreichung und an die dann erfolgte Annahme findet eine mündliche Prüfung statt. Diese erfolgt in Form eines Kolloquiums (Disputation).

Grade

Nach bestandener Doktorprüfung verleihen die Fakultäten folgende Grade:

  • Doktor der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.)
  • Doktor der Gesellschaftswissenschaften(Dr. rer. pol.)
  • Doktor der Geisteswissenschaften (Dr. phil.)
  • Doktor der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat. oder Dr. phil. nat.)
  • Doktor der Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.)
  • Doktor der Betriebswirtschaftslehre (Dr. rer. oec.)
  • Doktor der Pädagogik (Dr. paed.)
  • Doktor der Medizin (Dr. med.)