Krankenversicherung

EU- Staatsangehörige:           

Sie können in der Krankenversicherung Ihres Heimatlandes verbleiben

  1. Bitten Sie Ihre Krankenkasse eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für Sie auszustellen.
  2. Präsentieren Sie die EHIC einer deutschen Krankenkasse. Die Krankenkasse gibt für Sie eine Erklärung ab, dass Sie befreit sind.
  3. Geben Sie die Erklärung über die Befreiung von der Versicherungspflicht bei Ihrer Einschreibung ab.

Wenn Sie eine deutsche Krankenkasse bevorzugen, lesen Sie bitte die Informationen für "Nicht-EU-Bürger".

Nicht-EU-Bürger:               

  1. Sie müssen einer deutschen Krankenkasse beitreten. Die meisten Provider bieten reduzierte Tarife für Studenten unter 30 Jahren (monatliche Kosten ca. 90 €) an.
  2. Sie erhalten eine Krankenversicherungskarte von Ihrem Provider, die Sie zu jedem Arzttermin mitbringen müssen.

Sprachkursteilnehmer, DSH- Vorbereitung, Nicht-EU-Bürger:

Sie müssen eine private (Reise-) Krankenversicherung bei einem deutschen Anbieter (gültig bis 30. September für das Sommersemester oder 31. März für das Wintersemester) abschließen.

Nachdem Sie Ihre DSH- Prüfung bestanden und sich für Ihr Studium immatrikuliert haben, können Sie von der privaten in die öffentliche Krankenkasse wechseln (Nicht EU-Bürger). Bitte beachten Sie, dass Sie nur zu dem Zeitpunkt der Einschreibung in Ihren Studiengang wechseln können. EU-Bürger bringen die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und verfahren wie oben beschrieben.


Sie können die Krankenkasse selber wählen. Informationen über öffentliche Krankenkassen (gesetzliche Krankenkassen) finden Sie unter: http://www.krankenkasseninfo.de