Eine Einschreibung für folgende Studiengänge in das erste Fachsemester ist nicht mehr möglich. Studierende, die sich an unserer Hochschule für eingestellte Fächer/Studiengänge in einem höheren Fachsemester einschreiben möchten, müssen dem Studierendensekretariat eine Bescheinigung des jeweiligen Prüfungsamtes vorlegen, aus dem hervorgeht, dass der Abschluss des Studiums bis zum Auslauftermin gewährleistet ist. Ausnahme: Magister Haupt- und Nebenfächer im Fachbereich Geisteswissenschaften.
Brückenkurse
StudentInnen mit Fachhochschulreife, die in integrierten Studiengängen das Diplom II oder die fachgebundene Hochschulreife anstreben, sind verpflichtet, drei studiengangsbezogene Brückenkurse erfolgreich zu absolvieren und die für das Hauptstudium II qualifizierende Zwischenprüfung bestehen. Das gilt auch für folgende Bachelor-Studiengänge am Campus Essen: Bauingenieurwesen, Mathematical Engineering, Systems Engineering, Volkswirtschaftslehre. Die studiengangsbezogenen Regelungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Brückenkursordnung.
ACHTUNG:
Die Verordnung über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife wurde durch Artikel 3 des „Errichtungsgesetzes“ bis zum 30.09.2010 verlängert. Bitte beachten Sie jedoch die Auslaufregelung für den Sie betreffenden Studiengang, in der die Fristen für die letztmaligen Prüfungsmöglichkeiten festgelegt sind.
Termine für die Vorkurse finden Sie hier.
