Klar geregelt
Die Dienstvereinbarungen im Einzelnen
Zwischen der Hochschulleitung und den Personalräten wurden die folgenden Dienstvereinbarungen geschlossen:
Wichtiger Hinweis: Die ATZ für die Tarifbeschäftigten ist zum 31.12.2009 ausgelaufen. Für die Beamtinnen und Beamten gilt nunmehr § 65 Landesbeamtengesetz LBG NRW (bisher: § 78 d LBG NRW). Des Weiteren muss für die Beamtinnen und Beamten die Altersteilzeitbeschäftigung vor dem 31.12.2012 beginnen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Dienstvereinbarung.
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (03/2010)
- Fort- und Weiterbildung (03/2010)
- Gleitzeit weitere Beschäftigte in der Bibliothek (05/2008)
- Gleitzeit wissenschaftliches Personal in der Bibliothek (05/2008)
- Gleitzeit weitere Beschäftigte in der Zentralverwaltung (08/2007)
- Gleitzeit weitere Beschäftigte im ZIM (11/2006)
- Gleitzeit wissenschaftliches Personal im ZIM(12/2006)
- Gleitzeit weitere Beschäftigte in der Fakultät Betriebswirtschaft (MSM) (05/2009)
- Gleitzeit weitere Beschäftigte Fakultät Chemie (11/2010)
- Gleitzeit weitere Beschäftigte Fakultät Gesellschaftswissenschaften (11/2010)
- Gleitzeit weitere Beschäftigte Fakultät Mathematik (08/2010)
- Gleitzeit weitere Beschäftigte Fakultät Wirtschaftswissenschaften (05/2010)
- Gleitzeit weitere Beschäftigte Fakultät Geisteswissenschaften (03/2011)
- Gleitzeit weitere Beschäftigte Fakultät Ingenieurwissenschaften (07/2011)
- Identitätsmanagement (09/2006)
- Beschreibung des Identitätsmanagements
- Administrationskonzept des Identitätsmanagements
- Kooperations- und Förder-Gespräch (11/2009)
- Schließanlagen und Zugangskontrollen (07/2011)
- Alternierende Telearbeit in der Zentralverwaltung (11/2007)
