Klar geregelt

Die Dienstvereinbarungen im Einzelnen

Zwischen der Hochschulleitung und den Personalräten wurden die folgenden Dienstvereinbarungen geschlossen:

Wichtiger Hinweis: Die ATZ für die Tarifbeschäftigten ist zum 31.12.2009 ausgelaufen. Für die Beamtinnen und Beamten gilt nunmehr § 65 Landesbeamtengesetz LBG NRW (bisher: § 78 d LBG NRW). Des Weiteren muss für die Beamtinnen und Beamten die Altersteilzeitbeschäftigung vor dem 31.12.2012 beginnen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Dienstvereinbarung.