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Projekt Systemakkreditierung an der UDE
Das Projekt "Weiterentwicklung des QM-Systems – Die UDE auf dem Weg zur Systemakkreditierung" beschäftigt sich mit den internen Qualitätssicherungssystemen der UDE. Diese sollen bis zum Ende des Jahres 2012 dergestalt optimiert und ausgebaut werden, dass die UDE in die Lage versetzt wird, zur Systemakkreditierung überzugehen. Die Erfüllung der hierfür gestellten Anforderungen wird durch ein 2012 abgehaltenes Audit mit einer unabhängigen Gutachter/innengruppe festgestellt. Im Falle der positiven Begutachtung und der Befürwortung durch das Rektorat kann der Antrag auf Zulassung zur Systemakkreditierung gestellt werden.
Näheres zum "Projekt Systemakkreditierung" erfahren Sie dem Portal www.systemakkreditierung-nrw.de
Allgemeine Informationen zur Systemakkreditierung
Die Suche nach Alternativen zum bisherigen (Programm-) Akkreditierungsverfahren wurde nicht zuletzt durch die Hochschulangehörigen ausgelöst, die in zunehmendem Maße Kritik an der geläufigen Vorgehensweise artikulierten. Kritikpunkte waren dabei unter anderem: die große Anzahl von zu akkreditierenden Studiengängen und die damit einhergehenden hohen direkten und indirekten Kosten - auch in Form von oftmals langwieriger Bindung von Personal- und Sachmittelressourcen.
Darüber hinaus stellte sich die Frage nach dem Nutzen immer weiterer Programmakkreditierungen in Fakultäten, die bereits mehrere Akkreditierungen durchlaufen haben und schließlich wurde auch die mangelnde Berücksichtigung institutioneller Besonderheiten durch externe (und oftmals wechselnde) Gutachter/innen kritisiert. Nicht zuletzt wurde vielfach eine größere Autonomie der Hochschulen angestrebt, die unter anderem beinhaltet, dass ihnen die Verantwortung für die Qualität ihrer Studiengänge übertragen wird.
Das aus dieser Diskussion heraus entwickelte Verfahren der Systemakkreditierung findet bislang nur in Deutschland Anwendung.
Was ist Systemakkreditierung?
Im Rahmen einer Systemakkreditierung werden die für Studium und Lehre relevanten Prozesse und Strukturen einer Hochschule in den Fokus der Begutachtung genommen und nicht – wie bislang im Verfahren der Programmakkreditierung üblich – der einzelne Studiengang.
Einer Hochschule, die das Verfahren der Systemakkreditierung erfolgreich abgeschlossen hat, wird ein leistungsfähiges Qualitätssicherungssystem bestätigt, das sie in die Lage versetzt, Qualifikationsziele und formulierte Qualitätsstandards für ihre Organisation und ihre Studiengänge zu erreichen.
Ziele
Ziel der Systemakkreditierung ist also – wie bei der Programmakkreditierung – die Gewährleistung einer hohen Qualität der Studiengänge. Dabei werden die European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education (ESG), die Kriterien des Akkreditierungsrates sowie die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) zu Grunde gelegt.
Der entscheidende Unterschied zur Programmakkreditierung besteht in der Überprüfung des Qualitätssicherungssystems: Hier liegt nun die Verantwortung bei der Hochschule selbst und nicht länger bei einer Akkreditierungsagentur.
Verfahren

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Nach ersten Gesprächen der Hochschule mit einer ausgewählten Akkreditierungsagentur stellt die Hochschule einen Antrag auf Systemakkreditierung. Dieser setzt sich zusammen aus der Selbstbeschreibung der Einrichtung, in der sie ihr Leitbild, Profil und Studienangebot darstellt, und einer Dokumentation ihrer Steuerungs- und Entscheidungsstrukturen im Bereich von Studium und Lehre (das Qualitätssicherungssystem). Die Agentur prüft die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die Systemakkreditierung und stellt – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind – eine aus externen Experten bestehende Gutachtergruppe zusammen
Das Verfahren der Systemakkreditierung beruht auf dem Prinzip des Peer Review, indem unabhängige Autoritäten die Bewertung vornehmen.
In der Regel wird eine fünfköpfige Gutachter/innen/gruppe aufgestellt, die sich wie folgt zusammensetzt: drei Mitglieder mit Erfahrung auf dem Gebiet der Hochschulsteuerung und der hochschulinternen Qualitätssicherung, ein studentisches Mitglied mit Erfahrung in der Hochschulselbstverwaltung und bei Akkreditierungen sowie ein Mitglied aus der Berufspraxis. Darüber hinaus sollte jeweils ein Mitglied der Gutachtergruppe über Erfahrung in der Hochschulleitung, in der Studiengestaltung und in der Qualitätssicherung von Studium und Lehre verfügen. Ein Mitglied der Gutachtergruppe sollte aus dem Ausland kommen. Die Gutachter/innen folgen im Verfahren den vom Akkreditierungsrat vorgegebenen Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung.

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Insgesamt sind zwei Vor-Ort-Begehungen durch die Gutachtergruppe vorgesehen; im Laufe des Verfahrens werden eine sogenannte Merkmalsstichprobe und mehrere Programmstichproben vorgenommen.
