Abschluss des Grundstudiums (Lehramt)
Was muss ich tun, wenn in meinem Studienbuch für das Grundstudium alle erforderlichen Leistungen eingetragen sind? (LPO 2003)
Den Abschluss des Grundstudiums bescheinigt Dr. Michaela Meyer (vertretungsweise können Sie sich an Herrn Gurr oder Herrn Hickey wenden).
Bitte bringen Sie hierzu neben dem Studienbuch auch Ihr Abiturzeugnis und gegebenenfalls Ihre Sprachnachweise mit. Wenn Sie sich das Grundstudium ohne Sprachnachweis bestätigen lassen, weil Sie z.B. noch das Latinum nachmachen müssen, gilt dies nur innerhalb des Instituts - für das Landesprüfungsamt gilt das Grundstudium erst als abgeschlossen, wenn auch die Sprachnachweise erbracht sind.
Was muss ich tun, wenn ich nach der LPO 1994 alle für das Grundstudium erforderlichen Scheine erworben habe?
Gegen Vorlage der Scheine sowie der erforderlichen Sprachnachweise (Abiturzeugnis, gegebenenfalls sonstige Nachweise) können Sie sich bei Dr. Michaela Meyer eine Grundstudiumsbescheinigung ausstellen lassen. (Vertretungsweise können Sie sich an alle Professor(inn)en des Instituts wenden.)
Abschluss des Hauptstudiums (Lehramt)
Was muss ich tun, wenn in meinem Studienbuch für das Hauptstudium alle erforderlichen Leistungen eingetragen sind? (LPO 2003)
Den Abschluss des Hauptstudiums bescheinigt Dr. Michaela Meyer.
Bitte bringen Sie hierzu neben dem Studienbuch für das Hauptstudium auch Ihr Grundstudiumsbuch (gegebenenfalls eine Kopie der Grundstudiumsbescheinigung) mit. Bei M. Meyer bekommen Sie auch die Unterschrift für das Erziehungswissenschaftliche Abschlusskolloquium, sobald das Hauptstudium abgeschlossen ist.
Vertretungsweise können Sie sich an alle Professor(inn)en des Instituts wenden.
Was muss ich tun, wenn ich nach der LPO 1994 alle für das Hauptstudium erforderlichen Scheine erworben habe?
Gegen Vorlage der Scheine sowie des Zwischenprüfungszeugnisses können Sie sich bei Dr. Michaela Meyer eine Hauptstudiumsbescheinigung ausstellen lassen. (Vertretungsweise können Sie sich an alle Professor(inn)en des Instituts wenden.)
Abschluss des ersten Studienabschnitts (Bachelor)
Was muss ich tun, wenn in meinem Studienbuch für den ersten Studienabschnitt alle erforderlichen Leistungen eingetragen sind?
Das Studienbuch können Sie bei Dr. Michaela Meyer abzeichnen lassen. Sie erhalten dann das Studienbuch für den zweiten und dritten Studienabschnitt (im gewählten Schwerpunkt, also „Culture and Literature" oder „Culture and Language").
Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
Wann und wo kann ich mich zu Lehrveranstaltungen anmelden?
Die Anmeldung läuft über das LSF und ist ausschließlich während der Fristen möglich, die auf der Anglistik-Homepage veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen finden Sie unter dem Stichwort Course Registration hier auf der Webseite.
Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Wer rechnet Leistungen an, die ich während eines Auslandsaufenthaltes erbracht habe?
Studienleistungen , die im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes erbracht wurden, rechnet Dr. Michaela Meyer an. Wenn Sie im Zusammenhang mit einem Erasmus-Stipendium ein Learning Agreement abgeschlossen haben, können Sie sich auch an Frau Waschk oder Herrn Deane wenden.
Sollen, z.B. nach einem Auslandsaufenthalt als Assistant Teacher , Schulpraktische Studien anerkannt werden, wenden Sie sich bitte an Frau Hempel, Frau Waschk oder Herrn Sudhoff.
Es empfiehlt sich, schon vor Antritt des Auslandsaufenthaltes abzuklären, welche Leistungen angerechnet werden können, auch wenn das Programm, an dem Sie teilnehmen, kein Learning Agreement vorsieht. Hierzu wenden Sie sich bitte an Dr. Michaela Meyer (bringen Sie bitte das Vorlesungsverzeichnis der Hochschule mit, an der Sie studieren werden).
Anrechnung von Leistungen, die an einer anderen deutschen Hochschule erbracht wurden
Was muss ich tun, wenn ich von einer anderen deutschen Hochschule an die Universität Duisburg-Essen wechseln und mir Leistungen anerkennen lassen möchte?
Die Anrechnung Ihrer Leistungen ist die Voraussetzung dafür, dass Sie sich bei uns auf einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester bewerben können.
Wenn Sie sich auf einen Platz im Bachelor-Studiengang bewerben möchten, wenden Sie sich bitte an Dr. Michaela Meyer, die die Leistungen anrechnet und Sie in ein höheres Fachsemester einstuft (vertretungsweise können Sie sich an Herrn Pointner wenden). Beachten Sie, dass das Studierendensekretariat folgende Bewerbungsfristen eingerichtet hat: 15. März (für das darauffolgende Sommersemester) und 15. September (für das darauffolgende Wintersemester).
Wenn Sie sich auf einen Platz in einem der Lehramtsstudiengänge bewerben möchten, wenden Sie sich bitte zuerst an Dr. Michaela Meyer, die die Leistungen (Semesterwochenstunden) anrechnet. Anschließend beantragen Sie beim Landesprüfungsamt die Einstufung in ein höheres Fachsemester. Beachten Sie, dass das Studierendensekretariat folgende Bewerbungsfristen eingerichtet hat: 15. März (für das darauffolgende Sommersemester) und 15. September (für das darauffolgende Wintersemester).
Anrechnung von Leistungen für Studierende aus dem Ausland
Was muss ich tun, wenn ich als ausländische/r Studierende/r an der Universität Duisburg-Essen studieren und mir Leistungen anrechnen lassen möchte?
Wenn Sie kein deutsches Abitur haben und/oder Leistungen anrechnen lassen möchten, die Sie an einer Hochschule in Ihrem Heimatland erbracht haben, wenden Sie sich bitte immer zuerst an das Akademische Auslandsamt. Dort wird man Ihnen in Bezug auf die Einschreibung und eine eventuelle Einstufung in ein höheres Fachsemester behilflich sein.
Anrechnung von Leistungen beim Wechsel des Studiengangs (Einstufung)
Was muss ich tun, wenn ich aus einem anderen Studiengang in den Bachelor-Studiengang „Anglophone Studies" wechseln will?
Lassen Sie sich die bereits erbrachten Leistungen von Dr. Michaela Meyer anrechnen. Sie erhalten gegebenenfalls eine Einstufung in ein höheres Fachsemester und können sich dann auf einen Studienplatz im entsprechenden Fachsemester bewerben. Beachten Sie, dass das Studierendensekretariat folgende Bewerbungsfristen eingerichtet hat: 15. März (für das darauffolgende Sommersemester) und 15. September (für das darauffolgende Wintersemester).
Was muss ich tun, wenn ich aus dem Bachelor-Studiengang „Anglophone Studies" in einen Lehramtsstudiengang wechseln will?
Wenden Sie sich bitte zuerst an Dr. Michaela Meyer, die die bereits erbrachten Leistungen (Semesterwochenstunden) anrechnet. Anschließend beantragen Sie beim Landesprüfungsamt die Einstufung in ein höheres Fachsemester, mit der Sie sich dann auf einen Studienplatz im entsprechenden Fachsemester bewerben können. Beachten Sie, dass das Studierendensekretariat folgende Bewerbungsfristen eingerichtet hat: 15. März (für das darauffolgende Sommersemester) und 15. September (für das darauffolgende Wintersemester).
Assessment Test
Wer muss am Assessment Test teilnehmen?
Am Assessment Test müssen alle Studienanfänger in unserem Institut teilnehmen. Der Test kann nicht durch zuvor erbrachte Leistungen (TOEFL-Test, etc.) ersetzt werden.
Wann und wo kann ich den Test ablegen?
Wenn Sie sich auf einen Platz im Bachelor-Studiengang „Anglophone Studies" beworben haben, legen Sie den Test im Juli an der Universität Duisburg-Essen ab (www.uni-due.de/anglistik/Language_Practice_Team/assessment.shtml ). Wenn Sie an den angegebenen Terminen nicht am Test teilnehmen können, kontaktieren Sie bitte Frau Catherine Engels (catherine.engels@uni-due.de ).
Gemäß der Bachelor-Prüfungsordnung müssen Sie den Test bestehen, um sich einschreiben zu können. Die Ergebnisse werden dem Studierendensekretariat nach dem Test mitgeteilt und liegen zur Einschreibung dort vor.
Wenn Sie sich auf einen Platz in einem der Lehramtsstudiengänge beworben haben, müssen Sie den Test im Oktober an der Universität Duisburg-Essen ablegen (www.uni-due.de/anglistik/Language_Practice_Team/assessment.shtml ).
Wenn Sie an den angegebenen Terminen nicht am Test teilnehmen können, kontaktieren Sie bitte Frau Catherine Engels (catherine.engels@uni-due.de ).
Das Testergebnis dient der Einstufung Ihrer Sprachkompetenz und wirkt sich nicht auf die Einschreibung aus.
Wann und wo findet der Assessment Test statt?
www.uni-due.de/anglistik/Language_Practice_Team/assessment.shtml -->
Atteste
Wem muss ich ein Attest zeigen, wenn ich wegen Krankheit Seminare versäumt habe?
Legen Sie das Attest bitte den Lehrenden der betreffenden Veranstaltungen vor.
Wem muss ich ein Attest zeigen, wenn ich wegen Krankheit eine Klausur versäumt habe?
Legen Sie das Attest bitte den Lehrenden der betreffenden Veranstaltungen vor. Studierende im Bachelor-Studiengang „Kulturwirt" müssen das Attest zudem dem Prüfungsamt vorlegen.
Beglaubigen von Kopien
Wo kann ich Kopien beglaubigen lassen?
Kopien aus Studienbüchern (nur für das Fach Englisch!), die Sie für die Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt benötigen, beglaubigt Dr. Michaela Meyer.
Alle anderen Kopien (Abiturzeugnis, Latinumszeugnis, etc.) können Sie im Bürgeramt beglaubigen lassen.
Beschwerden
An wen kann ich mich mit einer Beschwerde wenden?
Wenn Sie ein Problem im Rahmen einer Lehrveranstaltung besprechen möchten, wenden Sie sich zunächst bitte direkt an die Lehrende/den Lehrenden. Gegebenenfalls können Sie die Fachschaft oder den Institutsleiter kontaktieren.
Allgemeinere Anliegen besprechen Sie bitte mit einem der Mitglieder der entsprechenden Kommission: Herrn Gurr, Frau Grün oder Frau Heim. Die Fachschaft vermittelt ebenfalls in Beschwerdefällen.
Beurlaubungen
Ich möchte mich für einen Auslandsaufenthalt beurlauben lassen - was muss ich tun?
Den Antrag auf Beurlaubung stellen Sie beim Studierendensekretariat; das Formular gibt es hier:
http://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/beurlaubungsantrag.pdf
Eine Bescheinigung, die bestätigt, dass ein Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihres Studiums studienrelevant und sinnvoll ist, bekommen Sie bei Dr. Michaela Meyer. Bitte bringen Sie eine schriftliche Bestätigung mit, aus der hervorgeht, wo Sie sich aufhalten werden, wie lange der Aufenthalt dauern soll und um welche Form des Auslandsaufenthalts (Praktikum, Studium, Au Pair, etc.) es sich handelt.
Code of Conduct
Was ist der Code of Conduct?
Der Code of Conduct legt Verhaltensregeln fest, die bei der Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen unbedingt zu beachten sind. Detaillierte Informationen finden Sie hier:
http://www.uni-due.de/anglistik/code.shtml
Einschreibung Master
Wie kann ich mich für einen Masterstudiengang im Fach „Anglophone Studies" einschreiben?
Voraussetzung für die Einschreibung ist ein Bachelor-Abschluss im Bereich Anglistik oder Amerikanistik (einschlägiges Bachelor-Programm der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Duisburg-Essen oder vergleichbarer Abschluss) mit der Note 2,5 oder besser sowie mindestens 45 ECTS Credits im Bereich Anglistik oder ein Erstes Staatsexamen im Unterrichtsfach Englisch im Lehramt an Gymnasien/Ges. bzw. Berufskollegs mit der Fachnote 2,5 oder besser oder ein gleichwertiger Abschluss (in diesem Fall wird über die Zulassung per Einzelfallprüfung - evtl. in Verbindung mit einem Sprachtest - entschieden).
Zur Einschreibung benötigen Sie eine Gleichwertigkeitsbescheinigung, die Ihnen gegen Vorlage des Bachelorzeugnisses (bzw. des Transcript of Records ) ausgestellt wird. Bitte wenden Sie sich an Dr. Michaela Meyer oder Herrn Gurr.
E-Mail-Adressen
Welche E-Mail-Adressen kann ich innerhalb der Hochschule verwenden?
Bitte verwenden Sie in Universitätsangelegenheiten ausschließlich die Universitätsadresse:
vorname.nachname@stud.uni-due.de
Erasmus Students
Erasmus students who have been unable to register for classes online are kindly requested to consult lecturers before attending seminars and language classes. This will help ensure that the course is suitable and that there is enough space.
Erweiterungsprüfung
Wann kann ich die Erweiterungsprüfung im Fach Englisch ablegen?
Voraussetzung für die Anmeldung zu einer Erweiterungsprüfung ist das vollständig abgeschlossene Erste Staatsexamen in Ihren ersten beiden Unterrichtsfächern sowie in Erziehungswissenschaft. Solange dieses Prüfungsverfahren nicht erfolgreich abgeschlossen wurde, können Sie sich nicht zur Erweiterungsprüfung melden.
Fremdsprachenkenntnisse
Welche Fremdsprachenkenntnisse benötige ich im Lehramtsstudium Englisch?
- Schulschwerpunkte Grundschule/Haupt-, Real-, Gesamtschule/Berufskolleg: Englisch und eine weitere Fremdsprache
- Schulschwerpunkt Gymnasium/Gesamtschule: Englisch, Latinum, eine weitere moderne Fremdsprache
Dies gilt auch, wenn Sie Englisch als Erweiterungsfach studieren!
Die jeweilige Sprache muss in der Schule mindestens zwei Jahre lang ohne Defizite belegt worden sein. „Lateinkenntnisse" oder das „kleine Latinum" werden nicht anerkannt.
Wenn Sie einen Sprachkurs an der Universität belegen, müssen Sie dies drei Semester lang tun und einen Leistungsnachweis erwerben.
Welche Fremdsprachenkenntnisse benötige ich im Bachelor-Studiengang Anglophone Studies?
Neben sehr guten Englischkenntnissen (nachzuweisen durch die erfolgreiche Teilnahme am Assessment Test ) sind Kenntnisse in mindestens einer weiteren Fremdsprache nachzuweisen. Die Kenntnisse in dieser weiteren Fremdsprache müssen der abgeschlossenen Niveaustufe A2 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen (d.h. mindestens Abiturniveau oder vier Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterführenden Schule).
Der Nachweis erfolgt durch das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis); über die Anerkennung gleichwertiger Kenntnisse entscheidet der Prüfungsausschuss (Kontakt: Herr Pointner).
Welche Fremdsprachenkenntnisse benötige ich im Master-Studiengang Anglophone Studies?
In den Masterstudiengängen im Bereich Anglophone Studies sind sehr gute Englischkenntnisse erforderlich.
Wann muss ich die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen?
Bachelor-Studierende müssen die erfolgreiche Teilnahme am Assessment Test bei der Einschreibung nachweisen. Die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache sind bei der Anmeldung zur Bachelor-Arbeit nachzuweisen.
Studierende der Lehramtsstudiengänge müssen die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen, um das Grundstudium abschließen zu können. Sie können sich zwar das Grundstudium zunächst ohne Sprachnachweis bestätigen lassen, um Kurse aus dem Hauptstudium belegen zu können, für das Landesprüfungsamt gilt das Grundstudium jedoch erst nach Erbringen des Sprachnachweises als abgeschlossen. Erst wenn in beiden Unterrichtsfächern und in Erziehungswissenschaft das Grundstudium abgeschlossen ist, ist die Meldung zum Staatsexamen möglich.
Kann meine Muttersprache als Fremdsprache anerkannt werden?
Wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, kann Ihre Muttersprache als Fremdsprache anerkannt werden. Sie müssen einen schriftlichen Nachweis darüber vorlegen, dass Sie die entsprechende Sprache auf dem Niveau des Muttersprachlers beherrschen.
Klausuren: Rücktritte und Atteste
Wie kann ich von einer Klausur zurücktreten?
Teilen Sie der/dem Lehrenden bis spätestens zwei Wochen vor dem Klausurtermin mit, dass Sie zurücktreten möchten. Andernfalls gilt die Leistung als nicht bestanden.
Was muss ich tun, wenn ich am Klausurtermin krank bin?
Legen Sie dem/der Lehrenden des Kurses schnellstmöglich ein ärztliches Attest vor. Andernfalls gilt die Leistung als nicht bestanden.
Muss ich mich zu einem Resit an- oder abmelden?
Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich; wenn Sie eine Klausur nicht bestehen, sind Sie automatisch zum Resit zugelassen. Falls Sie nicht am Resit teilnehmen wollen, müssen Sie sich abmelden. Sollten Sie erkranken, müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen.
Language Practice
Wie viele Sprachpraxiskurse darf ich pro Semester belegen?
Pro Semester haben Sie ein Anrecht auf die Teilnahme an einem Sprachpraxiskurs. Ausnahmen sind mit Herrn Webb zu besprechen: alan.webb@uni-due.de
Kann ich die Sprachkurse in beliebiger Reihenfolge belegen?
Die Sprachkurse bauen aufeinander auf und sind inhaltlich aufeinander abgestimmt; deshalb können sie nicht in beliebiger Reihenfolge besucht werden.
Erst wenn der Foundation Course und der Foundation Course Plus bestanden wurden, dürfen SCL I und SCL II belegt werden.
Sprachpraxiskurse der Module VI bis IX dürfen erst belegt werden, wenn Modul I (komplett!) und gegebenenfalls Phonetics & Phonology bestanden wurden.
Modulzuordnungen der Lehrveranstaltungen
Kann ich mir eine Lehrveranstaltung für ein Modul oder einen Studienschwerpunkt anrechnen lassen, für das bzw. für den sie nicht ausgeschrieben war?
Dies ist grundsätzlich nicht möglich. Bitte achten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Stundenplans und der Kursanmeldung darauf, dass die von Ihnen gewählten Lehrveranstaltungen tatsächlich für das Modul bzw. den Schwerpunkt (Cultural Studies, Literary Studies, Linguistics, etc.) geöffnet ist, in dem Sie noch einen Kurs benötigen.
Mündliche Prüfung Fachdidaktik
Allgemeine Informationen zur Mündlichen Prüfung Fachdidaktik und spezielle Informationen zum nächsten Prüfungszeitraum finden Sie hier .
Prüfungsberechtigungen (Lehramt, B.A., M.A.)
Wie finde ich heraus, wer für mich prüfungsberechtigt ist?
Auf der Anglistik-Homepage finden Sie für die Lehramtsstudiengänge sowie für den Bachelorstudiengang jeweils eine Liste, der Sie die Prüfungsberechtigungen der Lehrenden entnehmen können:
http://www.uni-due.de/imperia/md/content/anglistik/prueferliste_la.pdf
http://www.uni-due.de/imperia/md/content/anglistik/prueferliste_ba.pdf
Magisterprüfungen können von allen hauptamtlich Lehrenden betreut werden, die eine Promotion bzw. eine Habilitation abgeschlossen haben. Magisterarbeiten müssen von Professor(inn)en betreut werden.
Masterarbeiten können von allen habilitierten Lehrenden betreut werden.
Bitte kontaktieren Sie vor einer Prüfung immer rechtzeitig Ihre Prüferin/Ihren Prüfer!
Reading Courses
Welche Kurse können als Reading Course belegt werden?
Als Reading Course in Modul VIII können alle Linguistik-Seminare aus Modul VIII belegt werden. Als Reading Course in Modul IX können Sie eines der Seminare im Bereich Literaturwissenschaft aus Modul IX auswählen.
Schulpraktische Studien
Muss ich an den Schulpraktischen Studien teilnehmen?
Die Teilnahme an den Schulpraktischen Studien ist für alle Lehramtsstudierenden verpflichtend. Ausgenommen sind Studierende, die Englisch als Erweiterungsfach studieren.
Welche Veranstaltungsformen gibt es?
Die Schulpraktischen Studien können entweder als Kombination aus Kolloquium (Lehrveranstaltung zur Vorbereitung auf das Praktikum) und Schulpraktikum oder als Project belegt werden. Die Projects kombinieren Lehrveranstaltung und Schulbesuch, so dass das Blockpraktikum hier entfällt.
Wo melde ich das Schulpraktikum an?
Das Schulpraktikum wird im Praktikumsbüro für Lehramtsstudiengänge angemeldet, das zum Zentrum für Lehrerbildung gehört (V15 S02 D13-15).
Sprachzeugnisse für Auslandsaufenthalte (z. B. DAAD)
Ich benötige ein Sprachzeugnis für einen Auslandsaufenthalt - wo bekomme ich dies?
Wenn Sie Studierende/r im Institut für Anglophone Studien sind und ein Sprachzeugnis für den DAAD oder eine andere Organisation benötigen, wenden Sie sich bitte an eine(n) der Lehrenden im Bereich Sprachpraxis.
Wenn Sie ein Sprachzeugnis für den DAAD oder eine andere Organisation benötigen und nicht in unserem Institut studieren, wenden Sie sich bitte an Frau Klooth (astrid.klooth@uni-due.de ) oder Frau Edmunds-Harrington (mair.edmunds-harrington@uni-due.de ).
Wie sieht der Test aus, den ich absolvieren muss?
Der Test dauert 30-45 Minuten und überprüft Ihre Kompetenz in den Bereichen Sprechen, Hörverstehen, Leseverstehen und Schreiben.
Sprechstundenliste
Wo finde ich die aktuellen Sprechzeiten der Lehrenden?
Die aktuelle Sprechstundenliste finden Sie hier:
http://www.uni-due.de/imperia/md/content/anglistik/office_hours.pdf
Studienbücher
Wo erhalte ich mein Studienbuch?
Im Selbstlernzentrum (R12 R03 A81) bekommen Sie Studienbücher für das Grundstudium (Lehramt) und den ersten Studienabschnitt (Bachelor) .
Die Studienbücher für die Masterstudiengänge bekommen Sie bei Dr. Michaela Meyer (R11 T04 C19).
Studienbücher für das Hauptstudium (Lehramt) und den zweiten/dritten Studienabschnitt (Bachelor) bekommen Sie ebenfalls bei Frau M. Meyer. Bitte bringen Sie hier Ihr erstes Studienbuch mit - das zweite wird erst ausgegeben, wenn die Leistungen im Grundstudium/ersten Studienabschnitt erbracht sind.
Studiengangsbeauftragter (Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium)
Wer unterschreibt als Studiengangsbeauftragte/r das Anmeldeformular für das erziehungswissenschaftliche Abschlusskolloquium?
Die Unterschrift bekommen Sie bei Dr. Michaela Meyer. Bitte bringen Sie neben dem Formular auch Ihre Hauptstudiumsbescheinigung (Original oder Kopie) mit.
Transcript of Records (für Auslandsaufenthalte)
Für meine Bewerbung auf einen Studienplatz im Ausland benötige ich ein Transcript of Records. Wo bekomme ich dies?
Bereiten Sie das Transcript bitte vor und legen Sie es dann zusammen mit Ihrem Studienbuch bzw. Ihren Scheinen zur Unterschrift vor. Für das Erasmus-Programm unterschreibt Herr Deane Ihr Transcript; das Transcript für andere Programme oder ein privat organisiertes Auslandsstudium unterschreibt Dr. Michaela Meyer.
Vordrucke, mit denen Sie arbeiten können, finden Sie hier:
Vorlesungsverzeichnis
Wie informiere ich mich am besten über das Lehrangebot?
Da das gedruckte Vorlesungsverzeichnis lange vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn gedruckt wird, ist es in der Regel nicht auf dem aktuellen Stand und deshalb keine sinnvolle Informationsquelle.
Machen Sie sich mit dem LSF vertraut - die Übersicht der Lehrveranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis des LSF ist immer auf dem tagesaktuellen Stand.
Zuständigkeiten
Wer macht was am Institut für Anglophone Studien?
Bitte schauen Sie unter A-Z -> General Counselling nach.
Zwischenprüfung
Wer muss eine Zwischenprüfung ablegen, um das Grundstudium abschließen zu können?
Eine Zwischenprüfung gibt es im Magisterstudiengang und im Lehramt, wenn Sie noch nach der LPO von 1994 studieren. Alle Magisterstudierenden müssen spätestens bis zum 31.03.2010 vom Magisterprüfungsamt für die Zwischenprüfung zugelassen worden sein.
Eine Zwischenprüfung für Magisterstudierende ist lediglich noch in Ausnahmefällen möglich. Bitte wenden Sie sich an Herrn Bierwald .
Die „neuen" Lehramtsstudiengänge (LPO 2003) haben eine sogenannte studienbegleitende Zwischenprüfung; das Grundstudium gilt als abgeschlossen, wenn alle Studienleistungen sowie der Sprachnachweis erbracht wurden.
Wo melde ich mich zur Zwischenprüfung an?
Die Zwischenprüfung im Lehramt und im Magisterstudiengang Anglistik koordiniert Frau Jansen: sandra.jansen@uni-due.de
Die Zwischenprüfung im Magisterstudiengang Amerikanistik koordiniert Frau Horn: birte.horn@uni-due.de
Studierende der Magisterstudiengänge müssen sich im Magisterprüfungsamt zur Zwischenprüfung anmelden, bevor sie sich an Frau Jansen oder Frau Horn wenden.
Wann melde ich mich an, und wann finden die Prüfungen statt?
Die aktuellen Termine finden Sie auf der Anglistik-Homepage unter News and Deadlines :
http://www.uni-due.de/anglistik/news.shtml
Zwischenprüfungsordnung für Lehramtsstudierende (LPO 2003)
Wo finde ich die Zwischenprüfungsordnung?
Die am 19. Februar 2009 veröffentlichte Zwischenprüfungsordnung ist online einsehbar:
http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2009/vbl_2009_09.pdf
Wie viele Versuche habe ich nach dieser Ordnung, um eine Grundstudiumsklausur zu bestehen?
Für jede Klausur im Grundstudium gibt es drei Versuche. Klausur und Resit innerhalb eines Kurses gelten hierbei als zwei Versuche.
Wird die Ordnung rückwirkend angewandt?
Aus Gründen des Vertrauensschutzes wird die Ordnung nicht rückwirkend angewandt. Es zählen alle Klausurversuche ab dem Sommersemester 2009.