Informationen zu den Lehrveranstaltungen im Lehramts-Master Biologie

Fragen zu Lehrveranstaltungen bitte an  biologiedidaktik@uni-due.de

Lehrveranstaltungen für alle Biologie-Lehramtsstudiengänge:

  • Master GyGe (M. Ed. Biologie für Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen)
  • Master HRGe (M. Ed. Biologie für Lehramt an Haupt‐, Real‐, (Sekundar- und) Gesamtschulen)
  • Master BK (M. Ed. Biologie für Lehramt an Berufskollegs)

Informationen zur Platzvergabe für die Seminare und Übungen in der Didaktik der Biologie im BA/MA

Liebe Studierende

bitte beachten Sie die folgenden Regelungen für die Platzvergabe in unseren Seminaren und Übungen. Diese gewährleisten Ihnen und uns eine möglichst reibungslose Studienorganisation.

  • Die Platzvergabe erfolgt grundsätzlich innerhalb der vorgegebenen Fristen online.

  • Plätze in den Seminaren und Übungen können jeweils 1 zu 1 getauscht werden. Voraussetzung ist, dass der Tauschpartner am ersten Seminartag dem Dozenten eine schriftliche Bestätigung des Tauschpartners vorlegt.

  • Freie Plätze (Restplätze) oder nicht angetretene Plätze in den Seminaren und Übungen werden ausschließlich am ersten Termin durch die Dozenten vergeben.

  • Absprachen mit Lehrenden oder dem Sekretariat bezüglich Tausch oder Restplatzvergabe sind vorab nicht möglich. Diesbezügliche Anfragen werden weder berücksichtigt noch beantwortet!

Studienablauf

(Beginn im Winter- und Sommersemester)

 

Fachsemester

Winter- und Sommersemester

 

1. 

Modul 1
SE 1.1 – Teil 1
SE 1.2
(Studienleistung: Portfolio)

 

2. 

Praxissemester
(Studienprojekt und mdl. Prüfung oder Ersatzleistung)

3.

Modul 1
SE 1.1 - Teil 2
(Modulprüfung: Klausur)

4.

Modul: Masterarbeit

Lehrveranstaltungen

Modul 1: Entwicklung, Diagnose und Evaluation von Biologieunterricht

Lehrende: M. Linsner, C. Florian, F. Schürmann, C. Gielen, A. Sandmann

SE   Entwicklung, Diagnose und Evaluation von Biologieunterricht – Teil 1 und 2 (Pflichtveranstaltung, je 2 SWS, 1. und 3. Sem., WiSe und SoSe)

SE   Analyse und Diagnose von Biologieunterricht
(Pflichtveranstaltung, 2 SWS, 1. Sem., WiSe und SoSe)

Das Seminar Entwicklung, Diagnose und Evaluation von Biologieunterricht (SE 1.1. - Teil 1 und SE 1.1. - Teil 2) besteht aus zwei Teilen. Im Seminar Teil 1 (2 SWS im 1. Semester vor dem Praxissemester) wird das fachdidaktische Wissen aus dem Bachelorstudium für die detaillierte Planung von Biologieunterricht genutzt und in der ausführlichen Entwicklung eines Unterrichtsentwurfes angewandt. Im Seminar Teil 2 (2 SWS im 3. Semester nach dem Praktikum) wird die Unterrichtsplanung auf dem Hintergrund der Erfahrungen aus dem Praxissemester reflektiert und hinsichtlich verschiedener fachdidaktischer Schwerpunkte angepasst, so dass flexibel anwendbares fachdidaktisches Wissen generiert werden kann.

Das Seminar Analyse und Diagnose von Biologieunterricht (SE 1.2.) bereitet auf das Studienprojekt im Praxissemester in der Biologie vor. Es werden Forschungsmethoden, die in einem Studienprojekt angewandt werden können, vorgestellt und an Beispielen aus typischen Forschungsfeldern der Fach–didaktik (z.B. Interessenforschung, Leistungsmessung, Schülervorstellungen) eingeübt und angewandt (s. weiter zu Kompetenzen und Inhalten des Moduls im aktuellen Modulhandbuch des Lehramtsstudiengangs).

Lehrmaterialien:

  • Materialien im Moodle-Kurs
  • Semesterapparat MNT14

Bitte beachten! Voraussetzung für die Teilnahme an den Seminaren ist die erfolgreiche Einschreibung in den Masterstudiengang bzw. die verbindliche Anmeldung zum Praxissemester.

Anmeldung: zu allen Seminaren über HISinOne, die Einschreibung in die zugehörigen Moodle-Kurse erfolgt durch die Lehrenden

Studienleistung: Portfolio zum Seminar Entwicklung, Diagnose und Evaluation von Biologieunterricht; Portfolio zum Seminar Analyse und Diagnose von Biologieunterricht

Modulprüfung: Klausur in Präsenz (90 min.) zu den Inhalten des SE Entwicklung, Diagnose und Evaluation von Biologieunterricht – Teil 1 und 2 nach dem 3. Semester

 

Modul: Praxissemester: Schule und Unterricht forschend verstehen

Lehrende: M. Linsner, A. Sandmann

SE   Begleitseminar (Pflichtveranstaltung, 2 SWS, an drei festgelegten Tagen, in der Regel montags, WiSe und SoSe)

Im Begleitseminar zum Praxissemester wird die Erstellung eines Studienprojektes in der Biologie begleitet und individuell beraten. Studierende, die ihr Studienprojekt nicht der Biologie anfertigen, erstellen eine Unterrichtsplanung als lt. Studienordnung verpflichtende Ersatzleistung (s. weiter zu Kompetenzen und Inhalten des Moduls im aktuellen Modulhandbuch des Lehramtsstudiengangs).

Lehrmaterialien:

  • Materialien im Moodle-Kurs
  • Semesterapparat MNT14

Anmeldung: die Anmeldung zum Praxissemester wird über das ZLB organisiert (https://zlb.uni-due.de/praxissemester/); die Einschreibung in den Moodle-Kurs zum Begleitseminar erfolgt durch die Lehrenden

Studienleistung: Ersatzleistung (siehe oben), wenn kein Studienprojekt in der Biologie angefertigt wird

Modulteilprüfung: mündliche Prüfung nach dem Praxissemester, wenn ein Studienprojekt in der Biologie angefertigt wird

 

Modul: Masterarbeit

Lehrende: C. Florian, M. Linsner, A. Sandmann

Prüfungsleistung: Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit im Umfang von bis zu 80 Seiten innerhalb einer Frist von 15 Wochen (s. weitere Informationen im aktuellen Modulhandbuch des Lehramtsstudiengangs sowie in den Hinweisen zur Anfertigung einer Bachelor-/Masterarbeit in der Didaktik der Biologie). 

àThemen für Masterarbeiten in der Didaktik der Biologie

Anmeldung: nach Absprache mit den Lehrenden, über das Prüfungsamt

Geltende Rechtslage zu Ton-, Foto- und Videoaufzeichnungen von Lehrveranstaltungen und deren Verbreitung

Ton-, Foto- und Videoaufzeichnungen von Lehrveranstaltungen und deren Verbreitung sind ohne Einwilligung aller Betroffenen (Lehrende und Studierende) sowohl urheberrechtlich als auch persönlichkeitsrechtlich unzulässig und strafbar. Dies gilt im Einzelnen für:

  • Das Recht am gesprochenen Wort
    (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; BVerfG, NJW 2003, 1727)
  • das Recht am eigenen Bild (§22 Satz 1 KUG; §97 Abs. 1 Satz 1 UrhG)
  • das Urheberrecht (§15 UrhG)

Bitte holen Sie die Einwilligung der abgebildeten Lehrenden und der abgebildeten Studierenden unter Angabe des konkreten Zwecks Ihrer Aufnahmen ein, bevor Sie in Lehrveranstaltungen Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen machen!