Aktuelle Informationen
Bitte beachten Sie folgende aktuelle Beschlüsse und Informationen des Promotionsausschusses und Fachbereichsrates:
- Das Studierendensekretariat versendet zur Zeit (Nov. 2009) Schreiben an Doktoranden, die bereits länger als 8 Semester an der UDE für einen Promotionsstudiengang immatikuliert sind. Sie werden aufgefordert, einen Bestätigung des Promotionsausschusses vorzulegen, dass sie weiterhin aktiv promovieren. Hierzu benötigt der Promotionsausschuss eine Bestätigung des Betreuers/ der Betreuerin Ihrer Dissertation, dass er / sie die Betreuung der Promotion weiterhin aufrecht erhält.
- Hinweis für ausländische Doktoranden: Eine Immatrikulation für ein Promotionsstudium an der UDE ist nur möglich mit bestandender DSH-Prüfung!
- 17. Dezember 2009. Der Fachbereichsrat beschließt, dass (promotionsberechtigte) Hochschulehrer/innen, die zum Zeitpunkt einer Entpflichtung Mitglied im Fachbereich waren, bis zu einem Jahr nach ihrem Ausscheiden aus der UDE als Betreuer/in für neue Promovenden auch weiterhin zugelassen werden können. Es gilt der Zeitpunkt, an dem ein/e Kandidat/in einen "Antrag auf Aufnahme in die Promovendenliste" im Geschäftszimmer des Prüfungsausschusses einreicht.
- 9. Juli 2008. Nach einer inernen Klärung mit dem Studierendensekretariat kann festgehalten werden: Eine Immatrikulation für Doktoranden ist notwendig, wenn promotionsvorbereitende Studien zu absolvieren sind; eine Immatrukulation NUR für die Einreichung der Arbeit / Rigorosum / Disputation ist nicht erforderlich!
- 5. Mai 2008. Beschluss zu promotionsvorbereitenden Studien: Um die Transparenz und Verläßlichkeit für alle Beteiligten im Verfahren zu sichern, wird beschlossen: "Bei Antragsstellung zur Aufnahme in die Promovendenliste legen Promovend/in und Betreuer/in dem Promotionsausschuss einen Vorschlag über Umfang und Inhalt der Studien vor." (sehen Sie hierzu das Formular)
Allgemeine Informationen
Den Ablauf des Verfahrens können Sie dem Promotionsfahrplan am Fak. f. Biwi entnehmen, weitere Informationen finden Sie unter Häufige Fragen. Zu weiteren Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Promotionsausschusses.
Bei Interesse an einer Promotion im Fachbereich wenden Sie sich zunächst an eine/n Universitätsprofessor/in der fakultät, der/die das Fachgebiet vertritt, in dem Sie promovieren möchten (s.a. weitere Beratungsangebote).
Für neue Antragstellungen gilt ausschließlich die:
Für bereits laufende Promotionsverfahren finden die entsprechenden, alten Promotionsordnungen Anwendung:
- Promotionsordnung (Dr. phil.) für den Fachbereich 2 der Gerhard-Mercator-Universität Duisburg vom 14. November 1996
- Promotionsordnung (Dr. phil.) für die Fachbereiche 1 - 4 der Universität Essen vom 8. März 2001
Der Promotionsausschuss ist für alle Promotionsverfahren der Fakultät zuständig.
