Für begabte und talentierte Studierende
Das Deutschlandstipendium
Mit dem nationalen Stipendienprogramm („Deutschlandstipendium") sollen zukünftig begabte und leistungsstarke Studierende gefördert werden. Das Programm ist ähnlich aufgebaut wie das NRW-Stipendienprogramm und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zur einen Hälfte finanziert, die andere Hälfte wird von einem privaten Spenderanteil getragen (= komplementäre Finanzierung, „matching-funds"). Die Stipendien werden für mindestens ein Jahr vergeben.
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Das Förderprogramm für Bildungsaufsteiger/-innen
Chance²
Erstmalig in Deutschland werden Jugendliche mit Migrationshintergrund und aus Nicht-Akademikerfamilien ab der Klassenstufe 9 und 10 bis zum Bachelorabschluss gezielt gefördert.
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Halb Zuschuss, halb Darlehen
BAföG
BAföG ist attraktiv, denn BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss geschenkt, der übrige Teil ist ein zinsloses Staatsdarlehen. Das Studentenwerk Essen-Duisburg bearbeitet die Anträge auf Ausbildungsförderung für alle Studierenden der UDE. Zusätzlich vergibt das Studentenwerk in besonderen Notlagen und für Examenskandidaten zinsgünstige Darlehen.
Förderung für Studierende aller Fachrichtungen
Die Begabtenförderungswerke
Unter Begabtenförderungswerken versteht man Institutionen, die im Rahmen eines Programms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung arbeiten und Studierende aller Fachrichtungen mit Stipendien fördern: Die Höhe der finanziellen Förderung richtet sich im allgemeinen nach den individuellen finanziellen Verhältnissen, ist im Vergleich der Werke jedoch identisch.
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Unabhängig vom Einkommen (der Eltern)
Der Bildungskredit
Der Bildungskredit ist ein zinsgünstiger Kredit, der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vergeben wird. Studierende können hiermit eine Unterstützung in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen erhalten. Der Kredit kann auch zusätzlich zum BAföG-Bezug für nicht durch BAföG erfaßten besonderen Bedarf gewährt werden, wie z.B. für besondere Studienmaterialien, Exkursionen etc. Die Bewilligung ist unabhängig vom Einkommen oder Vermögen des Studierenden oder seiner Eltern.
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Darlehenskasse der Studentenwerke NRW
Zinsloses Darlehen in der Studienabschlussphase
Die Darlehnskasse der Studentenwerke des Landes Nordrhein-Westfalen vergibt an Studierende ein zinsloses Studiendarlehn. Dieses kann grundsätzlich zur Finanzierung des Studienabschlusses, d.h. bis zu drei Semester vor dem Abschluss, eingesetzt werden.
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Finanzierung der Studienbeiträge
Das Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank
Einen Rechtsanspruch auf ein verzinsliches Darlehen der NRW.Bank zur Finanzierung der Studienbeiträge im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages haben Antragsteller, die sich in einem Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt oder die sich in einem konsekutiven Masterstudiengang befinden. Sie dürfen die Zahl der förderungsfähigen Semester noch nicht überschritten haben und müssen unter den in § 8 Abs. 1 und 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) genannten Personenkreis fallen.
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