Aufgabenbereiche der Gleichstellungsbeauftragten

  • Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt die Belange der Frauen aller Statusgruppen an der Hochschule wahr, die Mitglieder oder Angehörige der Universität sind. Dies betrifft die Gruppe der Studentinnen, der weiteren Mitarbeiterinnen sowie der Wissenschaftlerinnen und Professorinnen. In diesem Sinne berät die Gleichstellungsbeauftragte alle relevanten Akteurinnen und Akteure in Gleichstellungsfragen und unterstützt weibliche Beschäftigte und Studentinnen in Einzelfällen.
  • Zudem wirkt sie darauf hin, dass gleichstellungs- und frauenrelevante Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule beachtet werden.
  • Die Gleichstellungsbeauftragte ist ebenso an allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen der Hochschule beteiligt, die die Belange der Frauen an der Hochschule berühren, insbesondere an Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren sowie an Maßnahmen zur Personalentwicklung und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Studium mit Familienaufgaben.
  • Des Weiteren ist die Entwicklung von Konzepten und Maßnahmen zur Implementierung von Gender Mainstreaming und die Überprüfung der Umsetzung von Frauenförder- und Gleichstellungsmaßnahmen ein wichtiger Aspekt ihrer Arbeit.
  • Die Gleichstellungsbeauftragte ist stimmberechtigtes Mitglied der Gleichstellungskommission und nimmt mit beratender Stimme an Sitzungen des Hochschulrats, des Senats, der Kommissionen und des Rektorats teil.