Informationen zum Zusatzurlaub

Hier finden Sie Informationen zum Zusatzurlaub für bestimmte Personengruppen sowie das Formular für die Beantragung von Zusatzurlaub.

Informationen zur Beantragung und das entsprechende Formular finden Sie hier.

Für schwerbehinderte Menschen (gilt für alle Beschäftigtengruppen)

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 haben Anspruch auf zusätzlichen Urlaub von fünf Tagen im Jahr, wobei sich der Zusatzurlaub entsprechend verlängert oder verkürzt, wenn die regelmäßige Arbeitszeit mehr oder weniger als fünf Arbeitstage beträgt. Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nicht während des gesamten Kalenderjahres, hat der schwerbehinderte Mensch für jeden vollen Monat der Schwerbehinderung Anspruch auf ein Zwölftel des Zusatzurlaubs.

Für Tarifbeschäftigte in Wechsel- oder Schichtarbeit

Beschäftigte, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2 TV-L leisten und denen eine Zulage nach § 8 Abs. 7 Satz 1 oder Abs. 8 Satz 1 zusteht, erhalten einen Arbeitstag Zusatzurlaub nach § 27 TV-L:
bei Wechselschichtarbeit für je zwei zusammenhängende Monate und
bei Schichtarbeit für je vier zusammenhängende Monate.

Wer, wann, wo? Ihre Ansprechpartner

Dezernat Personal & Organisation
Sachgebiet Allgemeine Personalangelegenheiten

Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.

Downloads