Menschengerecht und ergonomischZeitgemäße Arbeitsplatzgestaltung

Die menschengerechte und ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen trägt dazu bei, dass die Arbeitsplätze nicht bereits durch ihre Konstruktion oder Ausstattung die dort Beschäftigten belasten.

Eine einfache, allgemeingültige Regel, die alle Arbeitsplatzanforderungen beschreibt, gibt es, auf Grund der Vielzahl an unterschiedlichen Arbeitsplätzen, leider nicht. Aber es gibt ein paar Grundregeln, mit denen sich die meisten Arbeitsplätze ohne großen Aufwand ergonomisch gestalten lassen.

Besondere Herausforderungen können dabei beispielsweise bauliche Gegebenheiten darstellen wie Umgestaltung im Bestand, Denkmalschutzauflagen usw. Hier muss ein tragbarer Kompromiss gefunden werden. Dies darf nicht zu einer höheren Belastung oder Gefährdung führen. Das heißt, dass für alle ungünstigen Bedingungen Ersatzmaßnahmen erforderlich sind, zum Beispiel Verwendung bestimmter oder zusätzlicher Leuchten oder Installation einer Brandmelde- oder Löschanlage.

Sollten Sie im Vorfeld von Neueinrichtungen oder Änderungen von Arbeitsplätzen eine Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an die Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

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