Helfen oder Hilfe rufen kann jeder Erste Hilfe

Sollte es trotz aller Schutzmaßnahmen doch einmal zu einem Unfall kommen, ist schnelle Hilfe wichtig. Nach der Sicherung der Unfallstelle und der Alarmierung des Rettungsdienstes kann dabei die Erstversorgung der Verunfallten bis zum Eintreffen der Rettungskräfte lebensrettend sein. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen haben sich daher zum ehrenamtlichen Ersthelfer ausbilden lassen.

Bei kleinen Verletzungen ist allerdings nicht immer gleich der Rettungsdienst erforderlich. Manchmal reicht ein Pflaster oder eine Untersuchung beim Durchgangsarzt. Lassen Sie sich auf dem Weg dorthin begleiten. Wichtig ist: Die Entscheidung treffen Sie, beziehungsweise trifft im Rahmen der Fürsorgepflicht Ihr Vorgesetzter mit Ihnen. Im Zweifelsfall rufen Sie den Rettungsdienst lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.

Tragen Sie auch kleine Verletzungen ins Verbandbuch ein. Damit sichern Sie Ihren Versicherungsschutz, sollte später doch mehr daraus werden. Unfälle mit Arztbesuch oder Arbeitsausfall melden Sie in jedem Fall der Stabsstelle für Arbeitssicherheit und Umweltschutz.

Falls auch Sie sich für die Aufgabe als Ersthelfer interessieren, wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle für Arbeitssicherheit und Umweltschutz.

Unabhängig davon sollte es für jeden selbstverständlich sein, im Notfall zu helfen, egal ob Ersthelfer oder nicht, egal ob auf dem Campus oder außerhalb, Hilfe rufen kann jeder.