Anmeldung für den Workshop "Wie finde ich mein passendes Förderungswerk?"
Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung das 3. Fachsemester BA und das 1. Fachsemester Master nicht überschritten haben sollten. Darüber hinaus wird eine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder der Status eines Bildungsinländers/einer Bildungsinländerin im Sinne des §8 BAföG vorausgesetzt. Für Studierende und Promovierende aus dem Ausland (inkl. Geflüchtete) gibt es ausgewählte Förderungswerke, die eine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates oder den Status einer Bildungsinländerin/ eines Bildungsinländers im Sinne des §8 BAföG nicht voraussetzen.
Für mehr Informationen, lesen Sie sich hier die Kurzprofile zu den Begabtenförderungswerken durch.