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07.05.2018 - 11:33:50

Rektoratsbeschluss – Vorziehen von Masterprüfungen während des Bachelorstudiums WiSe 18/19

Liebe Studierende,

das Rektorat hat in seiner Sitzung am 8.11.2017 in Absprache mit den Fakultäten eine einheitliche Regelung für das Vorziehen von Masterleistungen während des Bachelorstudiums beschlossen, die ab dem Sommersemester 2018 in Kraft tritt.
Demnach ist eine Anmeldung zu Prüfungsleistungen eines Masterstudiengangs während des Bachelorstudiums nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

1. Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können
und
2. es können maximal 30 Mastercredits vorab erworben werden

Der Bereich Prüfungswesen