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23.11.2020 - 16:02:29

Besprechung und Einsichtnahme von Prüfungen

Verlängertes Widerspruchsrecht WS 2020/21

Die Besprechung und Einsichtnahme von Prüfungen kann pandemiebedingt im laufenden Wintersemester 2020/21 erneut auch online erfolgen. Da Einsichtnahmen nicht immer kurzfristig organisiert durchführbar sind, haben die Prüfungsausschüsse der Fakultät für Geisteswissenschaften den Studierenden ein verlängertes Widerspruchsrecht eingeräumt.

Abweichend von der Regelung, dass ein Widerspruch in den vier Wochen nach Notenverbuchung eingereicht werden muss, wird die neue Widerspruchsfrist vier Wochen mit der Einsichtnahme der Prüfung beginnen.