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21.12.2020 - 14:37:43

CEHVO

Verlängerung der Abgabefristen für BA-/MA-Arbeiten und Hausarbeiten als Modulabschlussprüfungen

Aufgrund der letzten Änderung der CEHVO
(Corona-Epidemie-Hochschulverordnung) und der nur beschränkten Öffnung der Universitätsbibliothek werden die Abgabefristen für ABSCHLUSSARBEITEN "gehemmt", d.h.: Die Tage, in welchen eine Beeinträchtigung der Arbeitsmöglichkeiten in der Bibliothek vorliegt (ab dem 16. Dezember 2020 bis zum Tag X der Normalisierung), werden an die Bearbeitungszeit angehängt. Es gilt also: ursprüngliches Abgabedatum plus X Tage.

Für die Abgabe der im Wintersemester 2020/21 angemeldeten HAUSARBEITEN (als MODULABSCHLUSSPRÜFUNGEN) gilt, dass der Abgabetermin 31. MÄRZ 2021 aufgrund der pandemiebedingten Verkürzung des Wintersemesters pauschal um zwei Wochen verschoben wird, nämlich auf den 14. APRIL 2021.

VORSICHT: Wer die bestandene Modulabschlussprüfung als Voraussetzung für die Anmeldung zu einem darauf aufbauenden anderen Modul benötigt, muss die Arbeit dennoch BEREITS AM 31. MÄRZ 2021 einreichen, da sonst keine fristgerechte Korrektur und Bewertung der Arbeit garantiert werden kann.