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19.11.2019 - 10:49:11

Wahl des Autonomen Referats für behinderte und/oder chronisch kranke Studierende (BckS)

Am 26.11.19 findet die Wahl des Autonomen Referats für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung (BckS) im Rahmen einer Vollversammlung von 10-12 Uhr im Raum T03 R01 D70 (Campus Essen) statt.

Die Wahlen zum BckS-Refeart finden gleich, frei und geheim statt.
Aktiv wahlberechtigt sind alle behinderten und/oder chronisch kranken Studierenden der UDE.
Passiv wahlberechtigt sind alle Studierenden der UDE.

Die Kandidaturerklärungen müssen bis spätestens 19.11.19 unter Angabe des vollständigen Namens, der Matrikelnummer, der aktuellen Anschrift und einer gültigen Studienbescheinigung eingereicht werden. Der BckS-Wahlausschuss bestätigt den Erhalt der Kandidaturerklärung per E-Mail.

Um die Wahlberechtigung zu überprüfen, müssen die Wählerinnen und Wähler auf der Vollsammlung dem BckS-Wahlausschuss eine gültige Studienbescheinigung vorlegen. Zudem müssen sie ihre Behinderung oder chronische Erkrankung nachweisen (entweder durch den Schwerbehindertenausweis, ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Beauftragten für Behinderung im Studium).
Wird die Behinderung und/oder chronische Erkrankung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen, muss dieses keine Diagnose oder sonstige Hinweise auf die Art der Erkrankung beinhalten.